Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Frankfurt, Langen, Offenbach, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die ganze Welt des Arbeitsrechts - Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Sachse ist eine moderne und etablierte Anwaltskanzlei mit Tradition und Standorten in Frankfurt, Offenbach, Langen (Hessen) Wiesbaden, Mainz und Darmstadt. Seit Gründung der Kanzlei sind unsere Anwälte besonders auf das Arbeitsrecht - hier vor allem Kündigungsschutzverfahren - spezialisiert und vertreten im Rahmen ihrer arbeitsrechtlichen Tätigkeit täglich sowohl Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte erfolgreich im gesamten Spektrum des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts. Herr Rechtsanwalt Christian Staubach ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt als solcher über herausragende Kenntnise in diesem Rechtsgebier. Herr Rechtsanwalt Sachse betreut als Gründer der Kanzlei ebenfalls das Arbeitsrecht seit Anbeginn seiner Wir bieten unseren Mandanten die besonder qualifizierte Erstberatung im Arbeitsrecht für günstige 99,95 Euro inkl. Ust an.
Ihr Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt, Mainz (Kastel), Offenbach, Darmstadt Wiesbaden und Langen
Ganz bewusst bearbeiten unsere auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte täglich Mandate aus dem Arbeitgeberbereich und Arbeitnehmerbereich. Denn so kennen unsere Anwälte die aktuellen unterschiedlichen Sichtweise von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und deren aktuelle typische Probleme. Auf diesem Weg erreichen wir für unsere Mandanten vor allem bei den im Arbeitsrecht dominierenden Verhandlungslösungen schneller und kostenschonender das angestrebte Ziel. Denn wer die Sichtweise des Gegenübers nicht erfasst hat, wird sich in aller Regel schwer tun, zu einem akzeptablen Vergleichsvorschlag zu finden. Als arbeitsrechtliche Profis bilden sich unsere Rechtsanwälte im sich ständig wandelnden Arbeitsrecht überobligatorisch fort und sind täglich vor den Gerichten der jeweiligen Region aktiv. Wir nutzen das Wissen und die Erfahrungen aus unserer langjährigen Praxis für unsere Mandanten aus.
Unsere auf das Arbeitsrecht besonders spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten unseren Mandanten an unseren 5 Standorten umfassende arbeitsrechtliche Beratung und Arbeitsvertragsgestaltung auf dem neustem Stand der Gesetzteslage und Rechtsprechung. Im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung in Arbeitsrechtssachen und Kündigungsschutzverfahren setzen wir die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit großer Schlagkraft erfolgreich durch. Im Arbeitsrecht übliche Vergleichsverhandlungen führen wir mit Weitsicht zielstrebig und ergebnis- und kostenorientiert. Kollektivrechtliche Konflikte lösen wir für Betriebsräte und für Arbeitgeber interessengercht auf.
Rechtsanwälte Rechtsanwalt & Fachanwalt Arbeitsrecht Frankfurt Langen Darmstadt Wiesbaden Mainz
Anwalt & Fachanwalt für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, leitende Angestellte) verteidigen unsere auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte in Frankfurt, Darmstadt, Langen und Offenbach deren Arbeitsverhältnisse effektiv gegen verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen und gegen Abmahnungen. Im Rahmen von Kündigungsschutzstreitigkeiten und im Rahmen von Abmahnung, Abschluss und Abwicklung von Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsverträgen sorgen unsere Rechtsanwälte dafür, dass alle wesentlichen Punkte geregelt und umgesetzt werden und dass ein arbeitsrechtlicher Vergleich keine Fallstricke enthält, vor allem aber auch dafür, dass eine angemessene und "marktgerechte" Abfindung erzielt wird. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gehen wir ferner gegen Mobbing, Bossing, sonstige unzulässige Diskriminierung und unberechtigte Benachteiligungen am Arbeitsplatz vor. Unsere Anwälte klären für Arbeitnehmer Entgeltangelegenheiten, wie etwa Fragen über den Bestand von Ansprüchen auf Bonus, Zulagen, Prämien und die Erfüllung von Zielvereinbarungen, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeldansprüche sowie Lohnfortzahlungsansprüche, Überstundenvergütung und Zuschläge. Ebenso helfen wir unseren Arbeitnehmermandanten im Arbeitsrecht bei der Durchsetzung der Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Krankheit sowie auf Krankengeld. Arbeitsrechtliche Fragen zum Arbeitszeugnis, den Urlaub, die Urlaubsabgeltung, die Umsetzung und Versetzung, Teilzeit und Befristung, Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung und die Anwendung von Betriebsvereinbarungen und den Tarifvertrag im bestehenden Arbeitsverhältnis gehören ebenso zum täglichen Tätigkeitsspektrum. Anwaltlich beraten wir unsere Mandanten auch zum Thema Arbeitszeit, Eingruppierung und Umgruppierung. Als Anwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Sozialrecht kennen wir uns ferner auch in Fragen rund um die Agentur für Arbeit, zur Krankenversicherung und Rentenversicherung aus. Fälle einer (drohenden) Insolvenz des Arbeitgebers, in denen es stets um die rechtzeitige Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren, aber auch um das Insolvenzausfallgeld oder Sonderkündigungsrechte geht, betreuen wir ebenfalls gerne und sorgen dafür, dass rechtzeitig die richtigen Schritte eingeleitet werden. Im Falle von Kündigungen leitender Angestellter, Geschäftsführern und Vorständen kennen wir die besonderen arbeitsrechtlichen, sondern auch die gesellschaftsrechtlichen Problemkomplexe.
Anwalt & Fachanwalt für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber bietet die Kanzlei Sachse auf Wunsch einen attraktiven Rundumservice "all inklusive" an. Ob in Gestalt eines Pauschalpreises / Monat oder in Gestalt attraktiver Stundenhonorare, wir bieten Unternehmern stets die passende und maßgeschneiderte und vor allem kalkulierbare Lösungen an. Eine eigene Rechtsabteilung ist teuer und kann in der Regel trotz Schulungen weder eine umfassende Expertise, noch eine Prozessvertretung in allen relevanten Rechtsgebieten bieten. Am Ende muss eben meist doch ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Wir halten ständig ein umfassend spezialisiertes Beraterteam aus spezialisierten Rechtsanwälten vor, das in der Lage ist, Unternehmern auf nahezu allen Rechtsgebieten wertvolle Unterstützung zu bieten, dabei sind uns die Schnittstellen zwischen den Rechtsgebieten bekannt und arbeiten wir interdisziplinär zusammen, wenn das Problem mehrere Gebiete betrifft. So können wir Unternehmen neben einer exzellenten Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht auch im Bereich des Gesellschaftsrechts, das Handels- und Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrechts aber auch zu allen sonstigen Gebieten (Gewerberaummietrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht etc) eine umfassende Rechtsdienstleistung aus einer Hand anbieten.
Die auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Sachse sind Arbeitgebern kontinuierlicher Ratgeber und Vertreter, wenn es um Gestaltung und Änderung der Arbeitsbedingungen in Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, einer Betriebsordnung und sonstiger betrieblicher Regelungen geht. Natürlich beraten und vertreten wir Arbeitgeber auch punktuell bei bestehenden Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern oder mit der Arbeitnehmervertretung. Vom Arbeitsvertragsschluss (Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen und einzelner Klauseln) über die Beratung zur wirksamen Ausübung der Leitungs-, Weisungs- und Gestaltungsrechte des Arbeitgebers im laufenden Arbeitsverhältnis - etwa in Gestalt der Ausübung des Direktionsrechts - bis hin zur Vorbereitung und zum Ausspruch einer wirksamen Arbeitgeberkündigung sind unsere arbeitsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwälte stets kompetente Ratgeber und Vertreter. Gerade im Vorfeld einer Kündigung gilt es rechtzeitig die richtigen Schritte (wie etwa Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung, Massenentlassungsanzeige, betriebliches Eingliederungsmanagement, Abmahnung, Anhörung des Arbeitnehmers) einzuhalten, soll eine Kündigung am Ende der kritischen Prüfung durch das zuständige Arbeitsgericht standhalten. Hier hilft nur eine umfassende Risikoanalyse durch den Fachmann weiter. Sollte sich herausstellen, dass eine Kündigung zu riskant ist, helfen wir gerne auch im Bereich der Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen und Abwicklungsverträgen gerne weiter.
Anwalt & Fachanwalt für Betriebsräte
Kommt es im Rahmen der Betriebsverfassung zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung, ist neben der Kenntnis der Gesetzes- und Rechtslage stets Verhandlungsgeschick gefragt. Unsere Anwälte kennen sich mit den typischen Problemen in mittelständischen Unternehmen aus. Wir lösen Konflikte im Interesse des Betriebsfriedens und der zukünftig wirtschaftlich sinnvollen Zusammenarbeit. Bei Konflikten mit dem Betriebsrat fungieren wir als Berater und Vermittler und vertreten Betriebsräte und Arbeitgeber sowohl vor der Einigungsstelle als auch im Vorfeld gegenüber dem Betriebsrat.
Wir behandeln unter anderem wesentliche Fragen des Arbeitsrechts :
- für Arbeitgeber
- Kündigung
- Kündigungsgründe im Arbeitsrecht
- Die Ordentliche Kündigung
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Kündigungsfristen
- Kündigung im Mutterschutz
- Kündigung in der Elternzeit
- Änderungskündigung
- Fristlose Kündigung
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
- Abfindung, Vergleich & Aufhebungsvertrag
- Abmahnung
- Freistellung
- Mobbing & Bossing
- Arbeitszeugnis
- Zahlungsverzug ArbG
- Krankheit
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsabgeltung
- Sonstiges
- Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag, Befristung, Kettenarbeitsvertrag
- Probezeit, Aushilfe, Minijob
- Arbeitszeugnis
- Teilzeit, Teilzeitarbeit
- Saisonarbeit, Leiharbeit, Zeitarbeit
- Kündigung, ordentliche fristlose, außerordentliche
- Kündigung verhaltensbedingte, personenbedingte, betriebsbedingte
- Abmahnung
- Sozialauswahl
- Sozialplan
- Aufhebungsvertrag
- Arbeitszeit, Nachtschicht, Zuschlag
- Vergleich, gerichtlicher und außergerichtlicher
- Lohn, Zulagen, Bonus, Bonifikation, Prämien
- Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt, Weihnachtsgeld, Gratifikationen
- Krankheit, Lohnfortzahlung, Krankengeld
- Agentur für Arbeit, ALG II, Insolvenzausfallgeld, Betriebsrente
- Lohnsteuer, Sozialabgaben, Rentenbeitrag
- Fortbildungskosten, Ausbildungsvertrag
- Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag
- Betriebsübergang
- Diskriminierung, Mobbing, Fürsorgepflicht
- Arbeitsunfall, Wegeunfall,
- innerbetrieblicher Schadensausgleich
- Weisungsrecht, Betriebsrisiko
- Arbeitszeugnis, Zeugnissprache
- Abfindung, Kündigungsschutz
- Bewerbungsgespräch, unzulässige Frage
- Arbeitsvertrag
- Gehalt, Lohn, Bonus,
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Urlaubsentgelt
- Befristeter Arbeitsvertrag
- steuerfreie Zulagen
- Eingruppierung
- Mutterschutz
- Elternzeit
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Insolvenzausfallgeld
- Arbeitnehmerüberlassung
- Kündigung
- Kündigungsschutz
- Kleinbetrieb
- betriebsbedingte Kündigung
- verhaltensbedingte Kündigung
- personenbedingte Kündigung
- fristlose, außerordentliche Kündigung
- Gratifikation
- Sonderurlaub
- Urlaub und Urlaubsantrag
- Wiedereingliederung
- Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
- Insolvenz des Arbeitgebers
- Insolvenzgeld und Insolvenzausfallgeld
- Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung
- Sozialversicherung
- Arbeitszeitgesetz
- Nachtschichtzuschlag, Sonntagszuschlag und Feiertagszuschlag
- Betriebsvereinbarung
- Tarifvertrag, Manteltarifvertrag
- Schwangerschaft
- Sonderkündigungsschutz
- Schwerbehinderung
- Einigungsstelle
- Arbeitsgericht
- Kurzarbeit
- Minijob
- geringfügige Beschäftigung
- Arbeitslosengeld I
- Sperrzeit
- Krankenschein
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Krankengeld
- Versetzung
- Arbeitnehmer
- Arbeitgeber
- Arbeitszeit
- Arbeitsbedingungen
- Betriebsrat
- Betriebsratsanhörung
- Betriebsverfassung
- Betriebsstilllegung
- Betriebsfrieden
- Betriebsferien
- Teilzeit- und Befristungsgesetz