Rechtsanwalt & Fachanwalt Arbeitsrecht Frankfurt Langen Darmstadt Wiesbaden Offenbach Hanau

Erstberatung zum Festpreis 99,95 Euro

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Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht 
Frankfurt, Langen, Offenbach, Hanau, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die ganze Welt des Arbeitsrechts - Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Sachse ist eine moderne und etablierte Anwaltskanzlei mit Tradition und Standorten in FrankfurtOffenbachLangen (Hessen) WiesbadenMainz Hanau und Darmstadt. Seit Gründung der Kanzlei sind unsere Anwälte besonders auf das Arbeitsrecht - hier vor allem Kündigungsschutzverfahren - spezialisiert und vertreten im Rahmen ihrer arbeitsrechtlichen Tätigkeit täglich sowohl Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte erfolgreich im gesamten Spektrum des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts. Herr Rechtsanwalt Christian Staubach ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt als solcher über herausragende Kenntnise in diesem Rechtsgebier. Herr Rechtsanwalt Sachse betreut als Gründer der Kanzlei ebenfalls das Arbeitsrecht seit Anbeginn seiner Wir bieten unseren Mandanten die besonder qualifizierte Erstberatung im Arbeitsrecht für günstige 99,95 Euro inkl. Ust an.

Änderungskündigung
Kündigung
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Kündigungsschutz Online
Abfindung, Vergleich & Aufhebungsvertrag
Krankheit
Freistellung
Lohnrückstand
Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
Abmahnung
Die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages
Befristeter Arbeitsvertrag
Mobbing & Bossing
Arbeitszeugnis
Sonstiges
Urlaubsabgeltung
Kündigungsgründe im Arbeitsrecht
Die krankheitsbedingte Kündigung
Kündigung und Mutterschutz
Rechtslage zur Kündigung in der Elternzeit
Fristlose Kündigung im Arbeitsrecht
Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
Weihnachtsgeld

Ihr Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt, Mainz (Kastel), Offenbach, Darmstadt Wiesbaden und Langen

Ganz bewusst bearbeiten unsere auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte täglich Mandate aus dem Arbeitgeberbereich und Arbeitnehmerbereich. Denn so kennen unsere Anwälte die aktuellen unterschiedlichen Sichtweise von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und deren aktuelle typische Probleme. Auf diesem Weg erreichen wir für unsere Mandanten vor allem bei den im Arbeitsrecht dominierenden Verhandlungslösungen schneller und kostenschonender das angestrebte Ziel. Denn wer die Sichtweise des Gegenübers nicht erfasst hat, wird sich in aller Regel schwer tun, zu einem akzeptablen Vergleichsvorschlag zu finden. Als arbeitsrechtliche Profis bilden sich unsere Rechtsanwälte im sich ständig wandelnden Arbeitsrecht  überobligatorisch fort und sind täglich vor den Gerichten der jeweiligen Region aktiv. Wir nutzen das Wissen und die Erfahrungen aus unserer langjährigen Praxis für unsere Mandanten aus. 

Unsere auf das Arbeitsrecht besonders spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten unseren Mandanten an unseren 5 Standorten umfassende arbeitsrechtliche Beratung und Arbeitsvertragsgestaltung auf dem neustem Stand der Gesetzteslage und Rechtsprechung. Im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung in Arbeitsrechtssachen und Kündigungsschutzverfahren setzen wir die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit großer Schlagkraft erfolgreich durch. Im Arbeitsrecht übliche Vergleichsverhandlungen führen wir mit Weitsicht zielstrebig und ergebnis- und kostenorientiert. Kollektivrechtliche Konflikte lösen wir für Betriebsräte und für Arbeitgeber interessengercht auf.

Rechtsanwälte Rechtsanwalt & Fachanwalt Arbeitsrecht Frankfurt Langen Darmstadt Wiesbaden Offenbach Hanau

Anwalt & Fachanwalt für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, leitende Angestellte) verteidigen unsere auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte in Frankfurt, Darmstadt, Langen und Offenbach deren Arbeitsverhältnisse effektiv gegen verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen und gegen Abmahnungen. Im Rahmen von Kündigungsschutzstreitigkeiten und im Rahmen von Abmahnung, Abschluss und  Abwicklung von Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsverträgen sorgen unsere Rechtsanwälte dafür, dass alle wesentlichen Punkte geregelt und umgesetzt werden und dass ein arbeitsrechtlicher Vergleich keine Fallstricke enthält, vor allem aber auch dafür, dass eine angemessene und "marktgerechte" Abfindung erzielt wird. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gehen wir ferner gegen MobbingBossing, sonstige unzulässige Diskriminierung und unberechtigte Benachteiligungen am Arbeitsplatz vor. Unsere Anwälte klären für Arbeitnehmer Entgeltangelegenheiten, wie etwa Fragen über den Bestand von Ansprüchen auf Bonus, Zulagen, Prämien und die Erfüllung von Zielvereinbarungen, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeldansprüche sowie Lohnfortzahlungsansprüche, Überstundenvergütung und Zuschläge. Ebenso helfen wir unseren Arbeitnehmermandanten im Arbeitsrecht bei der Durchsetzung der Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Krankheit sowie auf Krankengeld. Arbeitsrechtliche Fragen zum Arbeitszeugnis, den Urlaub, die Urlaubsabgeltung, die Umsetzung und Versetzung, Teilzeit und Befristung, Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung und die Anwendung von Betriebsvereinbarungen und den Tarifvertrag im bestehenden Arbeitsverhältnis gehören ebenso zum täglichen Tätigkeitsspektrum. Anwaltlich beraten wir unsere Mandanten auch zum Thema Arbeitszeit, Eingruppierung und Umgruppierung. Als Anwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Sozialrecht kennen wir uns ferner auch in Fragen rund um die  Agentur für Arbeit, zur Krankenversicherung und Rentenversicherung aus. Fälle einer (drohenden) Insolvenz des Arbeitgebers, in denen es stets um die rechtzeitige Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren, aber auch um das Insolvenzausfallgeld oder Sonderkündigungsrechte geht, betreuen wir ebenfalls gerne und sorgen dafür, dass rechtzeitig  die richtigen Schritte eingeleitet werden. Im Falle von Kündigungen leitender Angestellter, Geschäftsführern und Vorständen kennen wir die besonderen arbeitsrechtlichen, sondern auch die gesellschaftsrechtlichen Problemkomplexe. 

Anwalt & Fachanwalt für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber bietet die Kanzlei Sachse auf Wunsch einen attraktiven Rundumservice "all inklusive" an. Ob in Gestalt eines Pauschalpreises / Monat oder in Gestalt attraktiver Stundenhonorare, wir bieten Unternehmern stets die passende und maßgeschneiderte und vor allem kalkulierbare Lösungen an. Eine eigene Rechtsabteilung ist teuer und kann in der Regel trotz Schulungen weder eine umfassende Expertise, noch eine Prozessvertretung in allen relevanten Rechtsgebieten bieten. Am Ende muss eben meist doch ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Wir halten ständig ein umfassend spezialisiertes Beraterteam aus spezialisierten Rechtsanwälten vor, das in der Lage ist, Unternehmern auf nahezu allen Rechtsgebieten wertvolle Unterstützung zu bieten, dabei sind uns die Schnittstellen zwischen den Rechtsgebieten bekannt und arbeiten wir interdisziplinär zusammen, wenn das Problem mehrere Gebiete betrifft. So können wir Unternehmen neben einer exzellenten Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht auch im Bereich des Gesellschaftsrechts, das Handels- und Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrechts aber auch zu allen sonstigen Gebieten (Gewerberaummietrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht etc) eine umfassende Rechtsdienstleistung aus einer Hand anbieten.

Die auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Sachse sind Arbeitgebern kontinuierlicher Ratgeber und Vertreter, wenn es um Gestaltung und Änderung der Arbeitsbedingungen in Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, einer Betriebsordnung und sonstiger betrieblicher Regelungen geht. Natürlich beraten und vertreten wir Arbeitgeber auch punktuell bei bestehenden Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern oder mit der Arbeitnehmervertretung. Vom Arbeitsvertragsschluss (Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen und einzelner Klauseln) über die Beratung zur wirksamen Ausübung der Leitungs-, Weisungs- und Gestaltungsrechte des Arbeitgebers im laufenden Arbeitsverhältnis - etwa in Gestalt der Ausübung des Direktionsrechts - bis hin zur Vorbereitung und zum  Ausspruch einer wirksamen Arbeitgeberkündigung sind unsere arbeitsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwälte stets kompetente Ratgeber und Vertreter. Gerade im Vorfeld einer Kündigung gilt es rechtzeitig die richtigen Schritte (wie etwa Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung, Massenentlassungsanzeige, betriebliches Eingliederungsmanagement, Abmahnung, Anhörung des Arbeitnehmers) einzuhalten, soll eine Kündigung am Ende der kritischen Prüfung durch das zuständige Arbeitsgericht standhalten. Hier hilft nur eine umfassende Risikoanalyse durch den Fachmann weiter. Sollte sich herausstellen, dass eine Kündigung zu riskant ist, helfen wir gerne auch im Bereich der Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen und Abwicklungsverträgen gerne weiter.

Anwalt & Fachanwalt für Betriebsräte

Kommt es im Rahmen der Betriebsverfassung zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung, ist neben der Kenntnis der Gesetzes- und Rechtslage stets Verhandlungsgeschick gefragt. Unsere Anwälte kennen sich mit den typischen Problemen in mittelständischen Unternehmen aus. Wir lösen Konflikte im Interesse des Betriebsfriedens und der zukünftig wirtschaftlich sinnvollen Zusammenarbeit. Bei Konflikten mit dem Betriebsrat fungieren wir als Berater und Vermittler und vertreten Betriebsräte und Arbeitgeber sowohl vor der Einigungsstelle als auch im Vorfeld gegenüber dem Betriebsrat.

Wir behandeln unter anderem wesentliche Fragen des Arbeitsrechts :

  • Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag, Befristung, Kettenarbeitsvertrag
  • Probezeit, Aushilfe, Minijob
  • Arbeitszeugnis
  • Teilzeit, Teilzeitarbeit
  • Saisonarbeit, Leiharbeit, Zeitarbeit
  • Kündigung, ordentliche fristlose, außerordentliche
  • Kündigung verhaltensbedingte, personenbedingte, betriebsbedingte
  • Abmahnung
  • Sozialauswahl
  • Sozialplan
  • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitszeit, Nachtschicht, Zuschlag
  • Vergleich, gerichtlicher und außergerichtlicher
  • Lohn, Zulagen, Bonus, Bonifikation, Prämien
  • Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt, Weihnachtsgeld, Gratifikationen
  • Krankheit, Lohnfortzahlung, Krankengeld
  • Agentur für Arbeit, ALG II, Insolvenzausfallgeld, Betriebsrente
  • Lohnsteuer, Sozialabgaben, Rentenbeitrag
  • Fortbildungskosten, Ausbildungsvertrag
  • Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag
  • Betriebsübergang
  • Diskriminierung, Mobbing, Fürsorgepflicht
  • Arbeitsunfall, Wegeunfall,
  • innerbetrieblicher Schadensausgleich
  • Weisungsrecht, Betriebsrisiko
  • Arbeitszeugnis, Zeugnissprache
  • Abfindung, Kündigungsschutz
  • Bewerbungsgespräch, unzulässige Frage
  • Arbeitsvertrag
  • Gehalt, Lohn, Bonus, 
  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld
  • Urlaubsentgelt
  • Befristeter Arbeitsvertrag
  • steuerfreie Zulagen
  • Eingruppierung
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Insolvenzausfallgeld
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Kleinbetrieb
  • betriebsbedingte Kündigung
  • verhaltensbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung
  • fristlose, außerordentliche Kündigung
  • Gratifikation
  • Sonderurlaub
  • Urlaub und Urlaubsantrag
  • Wiedereingliederung
  • Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Insolvenzgeld und Insolvenzausfallgeld
  • Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung
  • Sozialversicherung
  • Arbeitszeitgesetz
  • Nachtschichtzuschlag, Sonntagszuschlag und Feiertagszuschlag
  • Betriebsvereinbarung
  • Tarifvertrag, Manteltarifvertrag
  • Schwangerschaft
  • Sonderkündigungsschutz
  • Schwerbehinderung
  • Einigungsstelle
  • Arbeitsgericht
  • Kurzarbeit
  • Minijob
  • geringfügige Beschäftigung
  • Arbeitslosengeld I
  • Sperrzeit
  • Krankenschein
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Krankengeld
  • Versetzung
  • Arbeitnehmer
  • Arbeitgeber
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsbedingungen
  • Betriebsrat
  • Betriebsratsanhörung
  • Betriebsverfassung
  • Betriebsstilllegung
  • Betriebsfrieden
  • Betriebsferien
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz

Wie teuer ist ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Die Kostenfrage ist stets eine relevante Entscheidungsgrundlage. Die Erstberatung bietet wir Ihnen als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hanau stets zum fairen und günstigen Pauschalpreis von 99,95 Euro an. In diesem Rahmen klären wir Sie dann auch über die Kosten Ihrer Sache auf. Im Arbeitsrecht richten sich die Gebühren ansonsten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei richten sich die Gebühren im Arbeitsrecht nach dem Streitwert der Sache. Dieser bestimmt sich nach dem Wert des Gegenstands. Dazu wurde anhand der Rechtsprechung für verschiedene Fallkonstellationen ein Streitwertkatalog für Arbeitssachen erstellt, den die Gerichte in der Regel so anwenden. Die Gebühren richten sich dann nachdem Wert der Sache, so etwa bei einer Kündigungsschutzklage nach dem dreifachen Monatsbruttolohn, bei einer Abmahnung oder einer Zeugnissstreitigkeit nach dem einfachen Monatsbruttolohn. Ebenso richten sich die Kosten danach, ob der Anwalt Sie nur außergerichtlich vertritt, oder ein Gerichtsverfahren oder beides vorliegt. Dazu sieht das Gesetz verschiedene Anrechnungen vor. Ebenso entsteht in der Regel bei einer Einigung eine zusätzliche Gebühr. Insoweit verweisen wir auf den Anwaltskostenrechner.

Haben Sie etwa eine Kündigung erhalten und verdienen Sie 4000 Euro brutto im Monat betragen die Kosten für das gerichtliche Verfahren insgesamt (ohne eine Einigung) 2.127,13 Euro, darin ist dann alles enthalten, bis auf die Gerichtskosten, die an die Gerichtskasse gezahlt werden müssen. Bei einem Monatsbrutto von 3000 Euro sind es 1.786,49 Euro. Wir klären Sie gerne über die Kosten auf

Wie viel kostet ein guter Anwalt pro Stunde?

Unsere spetzialisierten Anwälte und Fachanwälte rechnen grundsätzlich nicht nach Stunden, sondern nach gesetzlichen Gebühren ab, schon weil dieses so allein transparent und dann auch abschließend definierbar ist. Ansonsten leisten wir im Einzelfall auf Wunsch etwa zu Prüfungstätigkeiten auch einmal Stundenarbeiten für 220 Euro / Stunde.

Kann ich einen Anwalt kostenlos anrufen?

Sie können uns jeder Zeit kostenlos kontaktieren, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Die eigentliche Beratung bieten wir aber nicht kostenlos an, schon weil für jede Auskunft haften. Die erste Beratung bieten wir hierzu zu einem sehr fairen Preis von 99,95 Euro an, wo das Gesetz 220 Euro vorsieht.

Wann muss man einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?

Diese Frage hängt stark vom Einzelfall ab. Von einfachen Konstellationen einmal abgesehen, empfiehlt es sich schon wegen der meist enormen tragweite für das eigene Fortkommen, sich gerade bei Kündigungsstreitigkeiten aber auch bei anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Hanau und Fachanwalt für Arbeitsrecht kennen wir uns in allen Gebieten des Arbeitsrechts bestens aus. Zwar besteht vor den Arbeitsgerichten kein Anwaltszwang, dh. jeder kann dort sich selbst vertreten, in der Regel sind Laien allerdings sowohl prozessual, was das Stellen von korrekten Anträgen angeht, als auch zu materiellen rechtlichen Fragen im Arbeitsrecht schnell überfordert. Es gilt zudem spezielle Fristen einzuhalten und Regeln einzuhalten, die der juristische Laie meist nicht kennt oder sicher beherrscht. Zuletzt hängt gerade im, Arbeitsrecht der Erfolg in der Sache meist von der erfahrenen Verhandlung mit der Gegenseite ab. Denn nirgendwo sonst gibt es eine solch hohe Quote an Vergleichen, Aufhebungsverträgen und Einigungen. Nicht selten werden diese dann im ersten Termin vor gericht spontant mündlich ausgehandelt. Wer hier Fehler macht, Punkte vergisst oder falsche Berechnungen anstellt, verliert meist viel Geld. Wir raten daher, von Bagatellen und einfachsten Konstellationen einmal abgesehen, stets zur Vertretung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Nicht selten führt bereits dessen Einschaltung zu einer erheblichen "Mäßigung" im Umgang und einer Verhandlung auf Augenhöhe.

Wie lange nach Kündigung zum Anwalt?

Haben Sie eine arbeitsrechtliche Kündigung erhalten? Dann bleibt Ihnen nicht viel Zeit. Nach § 4 KSchG muss eine Kündigung grundsätzlich binnen einer Frist von 3 Wochen ab Erhalt gerichtlich mit der Kündigungsschutzklage angegriffen werden, ansonsten können wesentliche Unwirksamkeitsgründe nicht mehr erfolgreich gerügt werden. Da die Zeit auch für Verhandlungen genutzt werden kann, ohne dass es dann zu einer Klage kommen muss, sollte man sich direkt nach Erhalt der Kündigung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einfinden. Dieser prüft dann die Formalien, stellt die Voraussetzungen fest, die eingehalten werden müssen und prüft mit Ihnen alle Möglichkeiten. Er stellt am Ende die Fristwahrung gegenüber dem Arbeitsgericht für Sie sicher.

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