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Erstberatung zum Festpreis 99,95 Euro

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Zeil 13 60313 Frankfurt a.M.
Wir sind für Sie da 069-95199207

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main – Kanzlei Sachse

Das Arbeitsrecht ist ein vielseitiges und anspruchsvolles Rechtsgebiet, das Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte täglich vor neue Herausforderungen stellt. Mit Herrn Rechtsanwalt Christian Staubach, einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht, und einem Team mit 19 Jahren Erfahrung bietet Ihnen die Kanzlei Sachse in Frankfurt eine kompetente und lösungsorientierte Beratung. Ob Kündigung, Konflikte am Arbeitsplatz oder die Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträge – wir sind Ihr verlässlicher Partner für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Unsere Kanzlei, zentral auf der Zeil in Frankfurt gelegen, bietet Ihnen eine ideale Erreichbarkeit und eine vertrauensvolle Umgebung für persönliche und diskrete Beratung.


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Warum Kanzlei Sachse? Ihre Vorteile im Arbeitsrecht

Mit Herrn Rechtsanwalt Christian Staubach als Fachanwalt für Arbeitsrecht und einem erfahrenen Team ist die Kanzlei Sachse in Frankfurt bestens aufgestellt, um Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen zu unterstützen. Ihre Vorteile:

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt: Herr Staubach bringt spezialisierte Fachkenntnisse und langjährige praktische Erfahrung in das Team ein. Seine Fachanwaltschaft garantiert höchste Kompetenz im Arbeitsrecht.
  • Langjährige Erfahrung: Mit 19 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht in Frankfurt kennt unser Team die rechtlichen Herausforderungen in der Arbeitswelt und bietet zielgerichtete Lösungen.
  • Individuelle Betreuung: Herr Staubach und unser Team nehmen sich die Zeit, Ihre Anliegen zu analysieren und maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln.
  • Effiziente Interessenvertretung: Ob außergerichtlich oder vor Gericht – wir setzen Ihre Rechte engagiert und mit Nachdruck durch.
  • Zentrale Lage in Frankfurt: Unsere Kanzlei auf der Zeil ist einfach zu erreichen und bietet einen zentralen Anlaufpunkt für Mandanten aus Frankfurt und der gesamten Rhein-Main-Region.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht in Frankfurt– umfassend und spezialisiert

1. Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung stellt oft eine erhebliche Belastung dar. Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen:

  • Für Arbeitnehmer: Prüfung von Kündigungen auf rechtliche Fehler, Verfolgung von Kündigungsschutzklagen und Verhandlung von Abfindungen.
  • Für Arbeitgeber: Beratung bei der rechtssicheren Umsetzung von Kündigungen, einschließlich Abmahnungen und betriebsbedingten Kündigungen.

2. Arbeitsvertragsgestaltung und Befristungsfragen

Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag ist die Grundlage für ein stabiles Arbeitsverhältnis. Unsere Leistungen umfassen:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, die klar und rechtlich einwandfrei sind – auch für Führungskräfte und Geschäftsführer.
  • Prüfung bestehender Arbeitsverträge auf unwirksame oder benachteiligende Klauseln.
  • Beratung zu Befristungsfragen, insbesondere zur Wirksamkeit befristeter Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

3. Arbeitszeugnisse – Prüfung und Optimierung

Ein Arbeitszeugnis ist ein entscheidender Schritt in der beruflichen Entwicklung. Wir helfen Ihnen:

  • Prüfung von Arbeitszeugnissen auf negative oder versteckte Formulierungen.
  • Durchsetzung von Änderungen und Korrekturen, wenn ein Zeugnis nicht der Wahrheit entspricht.
  • Erstellung rechtssicherer und wohlwollender Zeugnisse für Arbeitgeber.

4. Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten

Finanzielle Differenzen sind häufig Anlass für Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis. Wir unterstützen Sie bei:

  • Durchsetzung von ausstehenden Lohnzahlungen, Überstundenvergütungen oder Boni.
  • Abwehr unberechtigter Forderungen und Klärung von Gehaltskürzungen.
  • Beratung zu tariflichen oder betrieblichen Ansprüchen.

5. Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Unsere Kanzlei hilft Arbeitgebern dabei, rechtliche Risiken zu minimieren und Konflikte effizient zu lösen. Unsere Leistungen umfassen:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und Geschäftsführerverträgen.
  • Beratung zu Kündigungen, Umstrukturierungen und Sozialplänen.
  • Unterstützung bei Konflikten mit Arbeitnehmern oder Betriebsräten.

6. Kollektives Arbeitsrecht und Betriebsratsfragen

Das kollektive Arbeitsrecht erfordert besonderes Know-how, um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten und Gewerkschaften zu gestalten. Wir beraten Sie bei:

  • Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen.
  • Mitbestimmungsfragen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
  • Konflikten in Einigungsstellenverfahren oder bei Tarifverhandlungen.

7. Abfindungen und Aufhebungsverträge

Eine faire Abfindung oder ein ausgewogener Aufhebungsvertrag kann Konflikte vermeiden. Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei:

  • Verhandlung und Gestaltung von Abfindungsregelungen.
  • Erstellung und Prüfung von rechtssicheren Aufhebungsverträgen.
  • Strategischer Beratung zu außergerichtlichen Einigungen.

8. Konflikte am Arbeitsplatz

Konflikte belasten das Arbeitsklima und die Produktivität. Wir setzen uns für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein bei:

  • Mobbing, Diskriminierung und unfairer Behandlung.
  • Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
  • Präventiven Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und Verbesserung des Betriebsklimas.

Arbeitsrecht in Frankfurt – für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte

Mit Herrn Rechtsanwalt Christian Staubach als Fachanwalt für Arbeitsrecht und einem erfahrenen Team bietet die Kanzlei Sachse in Frankfurt fundierte und praxisorientierte Lösungen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Ob Sie Unterstützung bei einer Kündigung benötigen, einen Arbeitsvertrag gestalten möchten oder Hilfe bei Gehaltsstreitigkeiten suchen – wir stehen Ihnen mit Kompetenz und Engagement zur Seite.


Jetzt Termin vereinbaren – Ihre Experten für Arbeitsrecht in Frankfurt

Ob Kündigungsschutz, Abfindung, Konflikte am Arbeitsplatz oder die Gestaltung rechtssicherer Verträge – vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung der Kanzlei Sachse und die Fachanwaltschaft von Herrn Rechtsanwalt Christian Staubach. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch in unserer Kanzlei auf der Zeil in Frankfurt.


Wie teuer ist ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Die Kostenfrage ist stets eine relevante Entscheidungsgrundlage. Die Erstberatung bietet wir Ihnen als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht stets zum fairen und günstigen Pauschalpreis von 99,95 Euro an. In diesem Rahmen klären wir Sie dann auch über die Kosten Ihrer Sache auf. Im Arbeitsrecht richten sich die Gebühren ansonsten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei richten sich die Gebühren im Arbeitsrecht nach dem Streitwert der Sache. Dieser bestimmt sich nach dem Wert des Gegenstands. Dazu wurde anhand der Rechtsprechung für verschiedene Fallkonstellationen ein Streitwertkatalog für Arbeitssachen erstellt, den die Gerichte in der Regel so anwenden. Die Gebühren richten sich dann nachdem Wert der Sache, so etwa bei einer Kündigungsschutzklage nach dem dreifachen Monatsbruttolohn, bei einer Abmahnung oder einer Zeugnissstreitigkeit nach dem einfachen Monatsbruttolohn. Ebenso richten sich die Kosten danach, ob der Anwalt Sie nur außergerichtlich vertritt, oder ein Gerichtsverfahren oder beides vorliegt. Dazu sieht das Gesetz verschiedene Anrechnungen vor. Ebenso entsteht in der Regel bei einer Einigung eine zusätzliche Gebühr. Insoweit verweisen wir auf den Anwaltskostenrechner.

Haben Sie etwa eine Kündigung erhalten und verdienen Sie 4000 Euro brutto im Monat betragen die Kosten für das gerichtliche Verfahren insgesamt (ohne eine Einigung) 2.127,13 Euro, darin ist dann alles enthalten, bis auf die Gerichtskosten, die an die Gerichtskasse gezahlt werden müssen. Bei einem Monatsbrutto von 3000 Euro sind es 1.786,49 Euro. Wir klären Sie gerne über die Kosten auf

Wie viel kostet ein guter Anwalt pro Stunde?

Unsere spetzialisierten Anwälte und Fachanwälte rechnen grundsätzlich nicht nach Stunden, sondern nach gesetzlichen Gebühren ab, schon weil dieses so allein transparent und dann auch abschließend definierbar ist. Ansonsten leisten wir im Einzelfall auf Wunsch etwa zu Prüfungstätigkeiten auch einmal Stundenarbeiten für 220 Euro / Stunde.

Kann ich einen Anwalt kostenlos anrufen?

Sie können uns jeder Zeit kostenlos kontaktieren, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Die eigentliche Beratung bieten wir aber nicht kostenlos an, schon weil für jede Auskunft haften. Die erste Beratung bieten wir hierzu zu einem sehr fairen Preis von 99,95 Euro an, wo das Gesetz 220 Euro vorsieht.

Wann muss man einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?

Diese Frage hängt stark vom Einzelfall ab. Von einfachen Konstellationen einmal abgesehen, empfiehlt es sich schon wegen der meist enormen tragweite für das eigene Fortkommen, sich gerade bei Kündigungsstreitigkeiten aber auch bei anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Hanau und Fachanwalt für Arbeitsrecht kennen wir uns in allen Gebieten des Arbeitsrechts bestens aus. Zwar besteht vor den Arbeitsgerichten kein Anwaltszwang, dh. jeder kann dort sich selbst vertreten, in der Regel sind Laien allerdings sowohl prozessual, was das Stellen von korrekten Anträgen angeht, als auch zu materiellen rechtlichen Fragen im Arbeitsrecht schnell überfordert. Es gilt zudem spezielle Fristen einzuhalten und Regeln einzuhalten, die der juristische Laie meist nicht kennt oder sicher beherrscht. Zuletzt hängt gerade im, Arbeitsrecht der Erfolg in der Sache meist von der erfahrenen Verhandlung mit der Gegenseite ab. Denn nirgendwo sonst gibt es eine solch hohe Quote an Vergleichen, Aufhebungsverträgen und Einigungen. Nicht selten werden diese dann im ersten Termin vor gericht spontant mündlich ausgehandelt. Wer hier Fehler macht, Punkte vergisst oder falsche Berechnungen anstellt, verliert meist viel Geld. Wir raten daher, von Bagatellen und einfachsten Konstellationen einmal abgesehen, stets zur Vertretung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Nicht selten führt bereits dessen Einschaltung zu einer erheblichen "Mäßigung" im Umgang und einer Verhandlung auf Augenhöhe.

Wie lange nach Kündigung zum Anwalt?

Haben Sie eine arbeitsrechtliche Kündigung erhalten? Dann bleibt Ihnen nicht viel Zeit. Nach § 4 KSchG muss eine Kündigung grundsätzlich binnen einer Frist von 3 Wochen ab Erhalt gerichtlich mit der Kündigungsschutzklage angegriffen werden, ansonsten können wesentliche Unwirksamkeitsgründe nicht mehr erfolgreich gerügt werden. Da die Zeit auch für Verhandlungen genutzt werden kann, ohne dass es dann zu einer Klage kommen muss, sollte man sich direkt nach Erhalt der Kündigung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einfinden. Dieser prüft dann die Formalien, stellt die Voraussetzungen fest, die eingehalten werden müssen und prüft mit Ihnen alle Möglichkeiten. Er stellt am Ende die Fristwahrung gegenüber dem Arbeitsgericht für Sie sicher.

Kanzlei Sachse – Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und erfahrenes Team in Frankfurt!


 Ihr Rechtsanwalt & Fachanwalt in Frankfurt am Main

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Tel. 069-95199207, Fax 069-95199208,

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