Abgasskandal - Jetzt Fahrzeug zurückgeben

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"Dieselgate" - ein Industrieskandal weitet sich aus.

Seit knapp über einem Jahr ist der Abgasskandal (sog "Dieselgate") nun in aller Munde. In diesem Rahmen haben verschiedene Auomobilhersteller (zunächst Vw, die Zahl weitet sich aber praktisch monatlich weiter aus) nach Europäischem und US-amerikanischem Recht unerlaubte Abschalteinrichtungen ihre Fahrzeuge verbaut. Diese Abschalteinrichtungen gaukeln den Messgeräten der Prüfer auf dem Prüfstand niedrigere Abgaswerte vor, als diese tatsächlich außerhalb des Prüfstandes auf der Straße im Straßenbetrieb bestehen. In der Regel sind die Abgaswerte im Normalbetrieb des Fahrzeugs dann um ein Vielfaches erhöht und liegen auch meist weit über den zulässigen Grenzwerten. Eigentlich dürften die Fahrzeuge nicht auf der Straße betrieben werden. Grund für die groß angelegte Täuschung war vermutlich ein Unvermögen der Industrie, bezahlbar und ohne Nebenwirkung auf die Fahreingenschaften die neuen strengen Abgasnormen einzuhalten.

Weitreichende Folgen für den Kunden.

Die Käufer solcher Fahrzeuge sehen sich dann zu Recht gezielt getäuscht und möchten in der Regel sofort die Rückabwicklung, Schadensersatz oder zumindest eine Kaufpreisminderung durchsetzen. Dabei trifft das sog "Dieselgate" nicht nur den privaten Endkunden, sondern auch Gewerbetreibende wie Mietwagenfirmen, Händler und Zwischenhändler und Gebrauchtwagenhändler. Aufgrund des Nichteinhaltens der Grenzwerte drohen allen Eigentümern solcher Fahrzeuge bei strenger Betrachtung auf Dauer die Stillegung und eine erhebliche Wertminderung, von den enormen Umweltschäden einmal ganz zu schweigen.

Rechtsanwälte Abgasskandal - Jetzt Fahrzeug zurückgeben

Von Klageabweisungen und Rückrufaktionen.

Wer nun glaubt, man könne als derart dreist "arglistig getäuschter" Kunde nun einfach sein Fahrzeug problemlos zurückgeben oder eine angemessene Minderung durchsetzen, irrt. Der Umgang mit dem eigentlich auf den ersten Blick recht klaren juristischen Fall durch die Gerichte und vor allem die sich schützend vor die Automobilindustrie stellende Politik, spottet leider jeder Beschreibung. Sehr erstaunt waren wohl die Käufer der Fahrzeuge, die nach Ablehnung des Rücktritts durch Hersteller sogar durch deutsche Gerichte weis gemacht bekamen, es bestehe keine Täuschung und Rücktrittsrecht und es liege auch gar kein Mangel vor.

Zeitgleich bemühen sich die bereits "überführten" Teile der Automobilindustrie gemeinsam mit der Politik darum, die geschädigten Kunden möglichst von einer Rückabwicklung abzuhalten. "Rückruf" lautet hier das Zauberwort, mit dem die Hersteller versuchen,  Kunden von weiteren Schritten abzuhalten. Bis zum Rückruf soll sich der Kunde brav gedulden, bis er an der Reihe ist. Das Fahrzeug soll hierbei durch nachträgliche "Modifikation" angeblich doch noch in den vereinbarten bzw zulässigen Zustand gebracht werden mit der Folge, dass der Kunde danach keine weiteren Ansprüche mehr haben und vor allem das Fahrzeug bitte behalten soll.

Tatsächlich sind diese von den Herstellern vorgenommenen Modifikationen freilich höchst fragwürdig, schon weil der Grund des "Täuschungsmanövers" der Automobilindustrie ja allein der Umstand war, dass es eben wirtschaftlich oder auch technisch nicht möglich war, die Werte einzuhalten. Daran ändert dann wohl freilich auch ein Rückruf nichts, in dessen Rahmen ohnehin nur gewisse begrenzte "Modifikationen" an Software und Teilen im Rahmen eines bestehenden Automobils erfolgen können. Hätte die Automobilindustrie ein erschwingliches sauberes Fahrzeug ohne Täuschungssoftware bauen können, hätte sie es von Anfang an getan. Es muss daher wohl in allen Fällen der Rückrufe davon ausgegangen werden, dass auch die Fahrzeuge, die zurückgerufen und "nachbehandelt" wurden, nach wie vor die Grenzwerte nicht einhalten, mit denen sie ausdrücklich angeboten wurden oder aber sonst in die Eigenschaften dieser Fahrzeuge negativ verändert haben. Insbesondere muss damit gerechnet werden, dass ein nachträglicher Eingriff in die darauf nicht abgestimmte Fahrzeugsubstanz mit einer Absenkung der Lebensdauer des Fahrzeugs und mechanischen sowie technischen neuen Problemen einhergeht.

Ein Wandel bahnt sich an.

Hatten hier anfangs die Gericht noch eine teils unbegreifliche und schlicht ganz offen ausgelebte industriefreundliche Rechtsprechung an den Tag gelegt und wurde gar davon gesprochen, es liege in Gestalt der allein zwecks Täuschung manipulierten Abgaswerte weder ein Mangel noch gar ein Rücktrittsgrund oder Anfechtungsgrund vor, ist seit einiger Zeit (wohl auch durch den Druck, den Entscheidungen ausländischer Gerichte erzeugt haben) endlich auch  in Deutschland Bewegung festzustellen.

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Wir erklären Ihnen, was Sie als Betroffener der "Dieselgate-Affäre" tun können und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte schnell und effektiv durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einfach ein Treffen am Standort Ihrer Wahl. Die Erstberatung bieten wir nicht rechtsschutzversicherten Mandanten stets zum günstigen PAuschalpreis von 99,95 Euro inklusive Umsatzsteuer an. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann sind unsere Kosten in der Regel komplett gedeckt und müssen Sie für eine fachkundige Vertretung ggf gar nichts bezahlen.

Die entscheidenden Fragen zum Thema Abgasskandel lauten:

  • Liegt in Gestalt manipulierter Abgaswerte ein Sachmangelk vor?
  • Muss ich Angebote zur Nachbesserung /Reparatur durch den Hersteller meines Fahrzeugs akzeptieren?
  • Kann ich das Fahrzeug zurückgeben, wenn ja, wie?
  • Kann ich den Kaufpreis mindern?
  • Was kann ich tun, wenn  ich ein Fahrzeug gebraucht erworben habe und dieses manipuliert ist?
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