
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main – Kanzlei Sachse
In einer dynamischen Wirtschaftsmetropole wie Frankfurt am Main entscheiden oft strategisches Geschick und schnelle Reaktionszeiten über den Erfolg arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Die Kanzlei Sachse bietet Ihnen genau diese Präzision. Unter der Federführung von Rechtsanwalt Christian Staubach – Fachanwalt für Arbeitsrecht mit einer beeindruckenden Expertise aus 19 Jahren Praxis – entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte für Ihre rechtlichen Herausforderungen.
Ob wir Sie im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht vertreten, komplexe Aufhebungsverträge verhandeln oder Betriebsräte bei Mitbestimmungsrechten beraten: Wir agieren mit dem nötigen Biss und juristischer Weitsicht.
Unsere Kanzleiräume finden Sie in prominenter Lage direkt auf der Frankfurter Zeil. Diese zentrale Anlaufstelle ermöglicht Ihnen nicht nur eine unkomplizierte Erreichbarkeit, sondern bietet auch eine professionelle Atmosphäre für hochvertrauliche Beratungsgespräche. Vertrauen Sie auf einen Partner, der den lokalen Arbeitsmarkt kennt und Ihre Interessen konsequent durchsetzt.
Rechtsanwälte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt
Warum Kanzlei Sachse? Ihre Vorteile im Arbeitsrecht
Mit Herrn Rechtsanwalt Christian Staubach als Fachanwalt für Arbeitsrecht und einem erfahrenen Team ist die Kanzlei Sachse in Frankfurt bestens aufgestellt, um Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen zu unterstützen. Ihre Vorteile:
- Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt: Herr Staubach bringt spezialisierte Fachkenntnisse und langjährige praktische Erfahrung in das Team ein. Seine Fachanwaltschaft garantiert höchste Kompetenz im Arbeitsrecht.
- Langjährige Erfahrung: Mit 19 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht kennt unser Team die rechtlichen Herausforderungen in der Arbeitswelt und bietet zielgerichtete Lösungen.
- Individuelle Betreuung: Herr Staubach und unser Team nehmen sich die Zeit, Ihre Anliegen zu analysieren und maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln.
- Effiziente Interessenvertretung: Ob außergerichtlich oder vor Gericht, wir setzen Ihre Rechte engagiert und mit Nachdruck durch.
- Zentrale Lage: Unsere Kanzlei auf der Zeil ist einfach zu erreichen und bietet einen zentralen Anlaufpunkt für Mandanten aus Frankfurt und der gesamten Rhein-Main-Region.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht in Frankfurt– umfassend und spezialisiert
Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage
Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer in Frankfurt oft unvorbereitet. Gerade in einer Stadt mit so vielen Großkonzernen, Banken und internationalen Arbeitgebern sind die rechtlichen Konstellationen häufig komplex. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten wir Sie direkt vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main, einem der größten und bedeutendsten Arbeitsgerichte in Deutschland. Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen:
- Für Arbeitnehmer: Prüfung von Kündigungen auf rechtliche Fehler, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht und Verhandlung von Abfindungen.
- Für Arbeitgeber: Beratung bei rechtssicheren Kündigungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Arbeitsvertragsgestaltung und Befristungsfragen
Gerade in der Finanz- und Dienstleistungsbranche sind Arbeitsverträge oft komplex. Mit variablen Vergütungsbestandteilen, Bonusregelungen, Wettbewerbsverboten oder Rückzahlungsklauseln. Unsere Leistungen umfassen:
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen mit komplexen Vergütungsstrukturen, Zielvereinbarungen und Bonusregelungen. Auch für Führungskräfte und Geschäftsführer.
- Aufdeckung und Beseitigung von Klauseln, die rechtlich unwirksam sind oder Sie einseitig benachteiligen.
- Beratung zu befristeten Arbeitsverhältnissen nach dem TzBfG. Ob sachgrundlose Befristung, Projektbefristung oder Kettenbefristung.
Arbeitszeugnisse – Prüfung und Optimierung
Ein Arbeitszeugnis entscheidet mit über Ihren nächsten Karriereschritt. Gerade in wettbewerbsintensiven Branchen lesen potenzielle Arbeitgeber zwischen den Zeilen und wissen versteckte Negativformulierungen zu deuten. Wir helfen Ihnen:
- Wir erkennen verklausulierte negative Formulierungen, die für den geübten Leser eindeutig sind und setzen eine Korrektur durch, die Ihrer tatsächlichen Leistung entspricht.
- Entspricht ein Zeugnis nicht Ihrer tatsächlichen Leistung, fordern wir die Korrektur ein und setzen sie notfalls gerichtlich durch.
- Für Arbeitgeber übernehmen wir die Zeugniserstellung von Grund auf. Klar formuliert, wohlwollend und so gestaltet, dass es im Zweifel auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten
Am hiesigen Wirtschaftsstandort haben Gehaltsstreitigkeiten oft erhebliche Beträge zum Gegenstand. Etwa bei nicht ausgezahlten Boni, streitigen Provisionen oder umstrittenen variablen Vergütungsbestandteilen. Wir unterstützen Sie bei:
- Durchsetzung ausstehender Bonuszahlungen, Provisionen, Überstundenvergütungen und sonstiger vertraglicher Ansprüche.
- Abwehr ungerechtfertigter Rückforderungen und Prüfung, ob eine Gehaltskürzung überhaupt rechtlich zulässig war.
- Prüfung und Durchsetzung tariflicher oder betrieblicher Ansprüche. Auch bei komplexen Vergütungsregelwerken und mehrstufigen Bonussystemen.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Frankfurter Unternehmen stehen täglich vor der Herausforderung, arbeitsrechtliche Risiken zu managen. In einem Umfeld mit hoher Mitarbeiterfluktuation, internationalen Belegschaften und oft starker Mitbestimmung. Unsere Leistungen umfassen:
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und Geschäftsführerverträgen. Auch für internationales Personal und Expatriates.
- Beratung bei Umstrukturierungen, Standortschließungen und Massenentlassungen unter Berücksichtigung von Konsultationspflichten und Sozialplanverhandlungen.
- Begleitung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Von der ersten Verhandlung bis zur gerichtlichen Klärung.
Kollektives Arbeitsrecht und Betriebsratsfragen
Gerade in einer Stadt mit so vielen Großkonzernen, Banken und internationalen Unternehmen spielt das kollektive Arbeitsrecht eine besondere Rolle. Wir beraten Sie bei:
- Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen. Wir begleiten Sie von der ersten Verhandlungsrunde bis zur abschließenden Einigung, auch bei komplexen Umstrukturierungsvorhaben.
- Mitbestimmungsfragen nach dem BetrVG, insbesondere bei Einführung neuer Technologien, Überwachungssystemen oder mobiler Arbeit.
- Einigungsstellenverfahren, Tarifkonflikten und der rechtlichen Begleitung von Arbeitskampfmaßnahmen.
Abfindungen und Aufhebungsverträge
Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden. Gerade in einem Umfeld, in dem Diskretion und schnelle Lösungen oft im Interesse beider Seiten liegen. Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei:
- Strategischer Verhandlung von Abfindungen. Wir kennen die marktüblichen Größenordnungen und holen für Sie das Optimum heraus.
- Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen auf rechtliche Fallstricke, insbesondere bei Sperrzeit-Risiken beim Arbeitslosengeld.
- Außergerichtlichen Einigungen, die schnell, diskret und für beide Seiten tragfähig sind.
Konflikte am Arbeitsplatz
Mobbing, Diskriminierung oder systematische Benachteiligung belasten nicht nur das Arbeitsklima, sie können auch erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. In einem internationalen Arbeitsumfeld sind Fragen der Gleichbehandlung besonders relevant. Wir setzen uns ein bei:
- Mobbing, Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Alter oder Religion und sonstiger unfairer Behandlung.
- Ansprüchen nach dem AGG. Von der Geltendmachung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
- Präventiven Maßnahmen für Arbeitgeber zur Vermeidung von Haftungsrisiken und zur Verbesserung des BetriebsklimasMaßnahmen zur Konfliktvermeidung und Verbesserung des Betriebsklimas.
Kündigung in der Probezeit
Die Probezeit gilt häufig als „rechtsfreier Raum“. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Zwar gelten in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kürzere Kündigungsfristen (in der Regel zwei Wochen) und das Kündigungsschutzgesetz greift noch nicht. Dennoch ist auch eine Kündigung in der Probezeit nicht schrankenlos möglich. Sie darf nicht diskriminierend sein, muss die vereinbarte Frist einhalten und formell korrekt sein. Also schriftlich und mit Zugang beim Arbeitnehmer.
Für Arbeitnehmer lohnt sich auch in der Probezeit eine schnelle anwaltliche Prüfung: Fehler bei Frist oder Form, eine sittenwidrige Motivation oder eine Kündigung kurz nach einer Krankmeldung können angreifbar sein. Für Arbeitgeber beraten wir, wie eine Probezeitkündigung rechtssicher gestaltet wird und welche Dokumentation im Vorfeld sinnvoll ist.
Jetzt Termin vereinbaren – Ihre Experten für Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Konflikte dulden oft keinen Aufschub. Fristen laufen, Verhandlungen müssen vorbereitet werden. Kontaktieren Sie uns daher so früh wie möglich. Wir sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und Samstags von 9 bis 15 Uhr erreichbar und bieten Ihnen kurzfristige Termine, wenn die Situation es erfordert. Vereinbaren Sie noch heute Ihr unverbindliches Erstgespräch in unserer Kanzlei auf der Zeil.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main – was Sie wissen müssen
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist eines der größten und bedeutendsten Arbeitsgerichte in Deutschland. Gerade für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Rhein-Main-Region ist es die erste Anlaufstelle bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Adresse & Kontakt:
Gutleutstraße 130
60327 Frankfurt am Main
Telefon: 069 15047-0
Geschäftszeiten: Mo–Do 08:30–15:30 Uhr, Fr 08:30–12:00 Uhr
Örtliche Zuständigkeit: Das Arbeitsgericht ist zuständig für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsort in Frankfurt am Main, im Main-Taunus-Kreis, im Hochtaunuskreis oder in Kelsterbach haben oder zuletzt dort beschäftigt waren.
Instanzenzug: Wer mit einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt nicht einverstanden ist, kann Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht einlegen – sofern der Streitwert über 600 Euro liegt oder die Berufung zugelassen wurde. Die dritte und letzte Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Ihr Anwalt direkt vor Ort: Das Arbeitsgericht gehört zu den arbeitsreichsten Gerichten Deutschlands. Mit einer Vielzahl komplexer Fälle aus dem Banken- und Konzernumfeld. Gerade hier entscheidet sich ein Fall oft bereits im ersten Gütetermin. Wer dann mit einem erfahrenen Fachanwalt erscheint, verhandelt auf Augenhöhe und holt deutlich mehr heraus. Kanzlei Sachse vertritt Sie direkt vor Ort, vom ersten Beratungsgespräch bis zur abschließenden Einigung.
Verfahrensdauer: Kündigungsschutzklagen werden hier in der Regel innerhalb von 3 bis 6 Monaten verhandelt. Der erste Gütetermin findet oft bereits 4 bis 8 Wochen nach Klageeingang statt. Dort wird in den meisten Fällen bereits eine Einigung angestrebt. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin, der das eigentliche Urteilsverfahren einleitet.
Wie teuer ist ein Anwalt für Arbeitsrecht?
Viele Menschen zögern, einen Anwalt einzuschalten, aus Sorge vor unkalkulierbaren Kosten. Diese Sorge ist verständlich, aber in den meisten Fällen unbegründet. Im Arbeitsrecht sind die Gebühren gesetzlich geregelt und damit gut planbar.
Die Grundlage bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert Ihrer Sache, also dem wirtschaftlichen Wert des Konflikts, der sich aus dem Streitwertkatalog für Arbeitssachen ergibt. Bei einer Kündigungsschutzklage entspricht dieser dem dreifachen Monatsbruttolohn, bei einer Abmahnung oder Zeugnisstreitigkeit dem einfachen Monatsbruttolohn. Ob nur eine außergerichtliche Vertretung, ein Gerichtsverfahren oder beides stattfindet, beeinflusst die Gebühren ebenfalls. Das Gesetz sieht hierfür verschiedene Anrechnungen vor. Kommt es zu einer Einigung, entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr.
Ein konkretes Beispiel: Bei einem Monatsbrutto von 4.000 Euro betragen die Gesamtkosten des gerichtlichen Verfahrens (ohne Einigung) 2.127,13 Euro – darin ist alles enthalten, bis auf die Gerichtskosten. Bei 3.000 Euro Monatsbrutto sind es 1.786,49 Euro. Für eine individuelle Berechnung nutzen Sie gerne unseren Anwaltskostenrechner.
Unsere Erstberatung bieten wir Ihnen zum Festpreis von 99,95 Euro an – dabei erläutern wir Ihnen auch die voraussichtlichen Kosten Ihrer konkreten Sache. So wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen müssen.
Wie viel kostet ein guter Anwalt pro Stunde?
Wir rechnen grundsätzlich nach gesetzlichen Gebühren ab – nicht nach Stunden. Das hat einen einfachen Grund: Nur so sind die Kosten für Sie von Anfang an transparent und abschließend kalkulierbar. Eine Stundenabrechnung kann am Ende teurer werden als erwartet und schafft Unsicherheit, die Sie in einer ohnehin belastenden Situation nicht brauchen. Auf ausdrücklichen Wunsch bieten wir für reine Prüfungstätigkeiten auch Stundenarbeit an.
Kann ich einen Anwalt kostenlos anrufen?
Sie können uns jederzeit kostenlos anrufen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder eine erste Einschätzung zu erhalten, ob wir für Ihr Anliegen der richtige Ansprechpartner sind. Die eigentliche Rechtsberatung ist kostenpflichtig – denn für jede Auskunft, die wir geben, haften wir. Die Erstberatung bieten wir Ihnen zu einem fairen Festpreis von 99,95 Euro an, wo das Gesetz bis zu 220 Euro vorsieht. So können Sie mit überschaubarem Einsatz herausfinden, wie Ihre rechtliche Ausgangslage ist – und dann in Ruhe entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.
Wann muss man einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?
Die ehrliche Antwort: so früh wie möglich. Gerade an einem Standort, an dem viele Arbeitgeber über erfahrene Rechtsabteilungen oder Hausjuristen verfügen, ist anwaltliche Unterstützung kein Luxus, sondern oft der entscheidende Unterschied. Zwar besteht vor den Arbeitsgerichten kein Anwaltszwang, doch die Praxis zeigt, dass Laien sowohl bei prozessualen Fragen als auch bei der inhaltlichen Argumentation schnell an ihre Grenzen stoßen. Hinzu kommt: Im Arbeitsrecht werden Konflikte überdurchschnittlich oft durch Vergleiche, Aufhebungsverträge oder außergerichtliche Einigungen gelöst, und nicht selten passiert das spontan beim ersten Gerichtstermin. Wer dann nicht vorbereitet ist, wer Ansprüche vergisst oder falsche Zahlen nennt, verliert meist bares Geld. Bereits die bloße Einschaltung eines Anwalts führt häufig dazu, dass die Gegenseite den Ton mäßigt und ernsthaft verhandelt.
Wie lange nach Kündigung zum Anwalt?
So schnell wie möglich – idealerweise noch in der Woche, in der Sie die Kündigung erhalten haben. Nach § 4 KSchG gilt eine strikte Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel das Recht, die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen – unabhängig davon, wie viele formale oder inhaltliche Fehler die Kündigung enthält. Dabei muss es nicht zwingend zur Klage kommen: Die Frist gibt auch den Rahmen für außergerichtliche Verhandlungen vor. Wir prüfen Ihre Kündigung auf Herz und Nieren, beraten Sie zu allen Optionen – und stellen sicher, dass keine Frist versäumt wird, egal wie Ihre Entscheidung am Ende ausfällt.
Kanzlei Sachse – Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht!

