Ihr Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) in Langen, Wiesbaden, Offenbach, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt.
Die rechtlichen Probleme im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes sind viefältig. Sie reichen von der Begründung von Wohnungseigentum, der Gestaltung und Auslegung der Teilungserklärung über Konflikte zwischen den Wohnungseigentümern untereinander oder mit dem Verwalter bis hin zu Fragen zur Wohnungseigentümerversammlung, der Tagesordnung, der Beschlussfassungskompetenzen und Beschlussanfechtung. Hier spielen Fragen der korrekten Stimmengewichtung in der Versammlung, der notwendigenMehrheiten, der bestehenden Beschlusskompetenzen ebenso eine Rolle, wie die Auslegung und Anwendung des Begriffs "ordnungsgemäßer Verwaltung" anhand der bestehenden Rechtsprechung.
Es fällt dem Laien ferner oft schwer, Sondereigentum,Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte und die damit einhergehenden Rechte sauber voneinander abzugrenzen. In vielen Fällen erscheint vor allem bei baulichen Maßnahmen fraglich, ob diese von den übrigen Eigentümern am Ende zu dulden sind. Die wenigen Vorschriften mi ihren unbestimmten Rechtsbegriffen werden hier leider durch eine unüberschaubare Rechtsprechung bis ins Detail ergänzt und ausgefüllt, die in aller Regel nur der Jurist auswerten kann.
Wir vertreten und beraten und vertreten seit jeher Wohnungseigentümer und Verwaltungen (Hausverwaltungen) zu allen zentralen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.
Als Rechtsanwalt spezialisiert auf Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht sind wir besonders auf das Wohnungseigentumsrecht spezialisiert.
Aktuelle Entscheidungen:
Beschlusskompetenzen
OLG München: Keine Kostenbeteiligung ohne Zustimmung bei baulicher Veränderung - Wohnungseigentümer, die einer baulichen Veränderung nicht zugestimmt haben, sind nach § 16 III WEG a.F. (entspricht § 16 VI 1 HS 2 WEG n.F.) nicht an deren Kosten zu beteiligen.(Beschluss vom 11.07.2008 - 32 Wx 087/08 ).
BGH: § 16 III WEG begründet keine Befugnis, einen Wohnungseigentümer, der nach Vereinbarung von bestimmten Kosten befreit ist, durch Beschluss erstmals mit Kosten zu belasten (Urteil vom 01.06.2012 Az: V ZR 225/11)
Rechtsanwälte Wohnungseigentumsrecht
Rechtsstellung der WEG
OLG München: Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, wenn an dieser nicht ausschließlich Unternehmer beteiligt sind. Das Halten einer Wohnung oder Teileigentums, um über dauerhafte Vermietung und Verpachtung erhebliche regelmäßige und dauerhafte Mieteinnahmen zu erzielen, ist allein Verwaltung eigenen Vermögens und stellt keine unternehmerische Tätigkeit dar. (Beschluss vom 25.09.2008 - 32 Wx 118/08)
Gestaltung / Bauliche Veränderungen
BGH: Die Verpflichtung der Wohnungseigentümer, die Anbringung einer Parabolantenne an dem gemeinschaftlichen Haus zu dulden, ist nicht von der Staatsbürgerschaft des Miteigentümers abhängig, der die Antenne angebracht hat. Voraussetzung, eine Antenne anbringen lassen zu dürfen, ist die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser steht das Recht zu, den Ort der Anbringung zu bestimmen. Im Einzelfall besteht aber die Pflicht, einen Empfang von Programmen aus der Heimat zu ermöglichen. (BGH Urteil vom 13.11.2009 AZ: V ZR 10/09) Den Miteigentümern ist es vorbehalten, den konkreten Ort im Dachbereich des Gebäudes zu bestimmen, an dem die Antenne angebracht werden darf (BGHZ 157, 322, 328).
Verwaltung
BGH: Jeder Wohnungseigentümer kann nach § 21 Abs. 4 WEG die Abberufung eines untauglichen Verwalters und die Bestellung eines tauglichen Verwalters verlangen. Im Rahmen eines anhängigen Hauptsacheverfahrens über den Anspruch kann eine einstweilige: Regelung zwar infolge der Aufhebung von § 44 Abs. 3 WEG aF. nicht mehr von Amts wegen getroffen, wohl aber weiterhin beantragt und unter den Voraussetzungen des § 940 ZPO getroffen werden. (BGH, Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 146/10)
Eigentumsentziehung
BGH: Der Beschluss über die Entziehung von Wohnungseigentum setzt regelmäßig voraus, dass der betroffene Miteigentümer zuvor abgemahnt wurde. Das Vorliegen der Abmahnung ist bereits bei der Anfechtung des Entziehungsbeschlusses, nicht erst im Klageverfahren zu prüfen. (BGH, Urteil vom 08.07.2011 - V ZR 2/11)
Die Themen im WEG lauten meist:
- Teilungserklärung
- Beschlussfassung und Beschlussanfechtung
- Mehrheitsbeschluss, qualifizierte Mehrheit, Einstimmigkeit
- Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte
- Tagesordnung, Rafesordnungspunkte (TOP) Ladungsmängel, Beschlussvorschlagsrecht
- Verwalterbestellung, Notverwalterbestellung, Verwalterabberufung, Verwaltervergütung
- Instandhaltungsrücklage
- Wirtschaftsplan
- Ordnungsgemäße Verwaltung
- bauliche Veränderungen
- Wohngeldabrechung - Hausgeldabrechung
- Modernisierung und modernisierende Instandsetzung
Author: Fabian Sachse