Ihr Rechtsanwalt für Mieterhöhung und Modernisierung in Wiesbaden, Frankfurt, Darmstadt, Offenbach, Mainz und Langen (Hessen)
Verträge und Mietrecht – Ihre Rechte und Pflichten klar geregelt
Verträge sind verbindlich – das gilt auch für zentrale Bestandteile wie den Mietzins und die Beschaffenheit der Mietsache. Möchte eine Vertragspartei von den vereinbarten Regelungen abweichen, ist dies in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Seite möglich. Sofern beispielsweise eine Mieterhöhung einvernehmlich vereinbart wird oder eine Modernisierung im Einvernehmen erfolgt, entstehen üblicherweise keine rechtlichen Probleme.
Einseitige Rechte des Vermieters: Mieterhöhung und Modernisierung
Der Vermieter hat im Wohnraummietrecht jedoch auch die Möglichkeit, bestimmte Maßnahmen einseitig durchzusetzen. Der Gesetzgeber hat hierfür spezielle Regelungen geschaffen, um die Rechte des Vermieters trotz der strengen Kündigungsschutzvorschriften abzusichern. Insbesondere bei Modernisierungen oder der Erhöhung des Mietzinses kann der Vermieter unter engen gesetzlichen Vorgaben die Vertragsbedingungen anpassen und so sein Eigentum weiterhin wirtschaftlich nutzen.
Formelle und materielle Anforderungen
Damit eine Mieterhöhung oder Modernisierung wirksam ist, müssen strenge gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehören sowohl formelle Anforderungen, wie die korrekte schriftliche Ankündigung, als auch materielle Voraussetzungen, beispielsweise eine nachvollziehbare Berechnung der Mieterhöhung. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, kann die Maßnahme unwirksam sein. Dies kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen, sowohl für Vermieter als auch für Mieter.
Unser Angebot: Kompetente Beratung im Mietrecht
Fehler in diesem sensiblen Bereich lassen sich durch eine rechtzeitige und professionelle Beratung vermeiden. Ob als Vermieter oder Mieter – wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite, prüfen die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Ihr Recht – unser Anliegen.
Rechtsanwälte Mieterhöhung Modernisierung
Modernisierung
BGH: Der Käufer eines Grundstücks kann bereits vor seiner Eintragung im Grundbuch die erworbene Mietwohnung modernisieren, sofern der Vermieter ihn hierzu ermächtigt hat und die gesetzlich geregelten Voraussetzungen der Verpflichtung des Mieters, Modernisierungsarbeiten zu dulden, eingehalten sind. (BGH Urteil vom 13.02.2008 Az: VIII ZR 105/07).
BGH: Der Anschluss einer Wohnung bei zuvor vorhandener Gasetagenheizung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz ist eine Modernisierungsmaßnahme zur Einsparung von Energie, die der Mieter nach § 554 Abs. 2 BGB grundsätzlich dulden muss. Urteil vom 24.09.2008 (Az.: VIII ZR 275/07).
Mieterhöhung:
BGH: Mieterhöhung ist trotz Flächenabweichung in Mietwohnung stets für die volle vertraglich vereinbarte Fläche wirksam, wenn die Flächenabweichung nicht mehr als 10 Prozent beträgt. (Urteil vom 08.07.2009 - VIII ZR 205/08)
BGH: Mieterhöhung ist trotz Flächenabweichung in Mietwohnung stets für die volle vertraglich vereinbarte Fläche wirksam, wenn die Flächenabweichung nicht mehr als 10 Prozent beträgt. (Urteil vom 08.07.2009 - VIII ZR 205/08)
Gewerberaum:
In einem Gewerberaummietvertrag hält eine Klausel, nach der der Vermieter den vom Mieter zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) neu festsetzen kann, wenn sich sich die ortsüblichen oder angemessenen Miete erhöht oder mindert, auch ohne Vereinbarung eines Sonderkündigungsrecht der Klauselkontrolle stand (Leitzsatz der Kanzlei) (BGH Urteil vom 09.05.12 Az: XII ZR 79/10
Author: Fabian Sachse