Wir vertreten geschädigte Darlehensgeber betreffend die Rückerlangung ihrer Anlagen /Verwertung des Treuguts im Verfahren gegen die Infinity Trust GmbH sowie die Treuhänder Laudenberger und Liberty Treuhand GmbH
Das hier praktizierte Anlagemodell sah eine Kapitalanlage in Gestalt von durch die Anleger an die Infinity Trust GmbH zu gewährenden Darlehen vor. Dabei verpflichteten sich (je nach Alter der Anlage) die Treuhänder Laudenberger bzw. Liberty Treuhand GmbH zur Entgegennahme des Darlehensbetrages und Weiterleitung desselben an die Darlehensnehmerin Infinity Trust GmbH, was nach dem Treuhandvertrag nur gegen Herausgabe von Grundsicherheiten in Höhe der Darlehensssumme stattfinden durfte, wobei es genügte, wenn den Darlehen insgesamt entsprechende Sicherheiten gegenüberstanden. Die Treuhandverträge sehen nach unserer Auffassung bei Ausfall der Darlehensgeberin Infinity Trust GmbH eine Pflicht zur Verwertung der Sicherheiten für die Darlehensgeber durch die Treuhänder vor.
Die Darlehensnehmerin Infinity Trust GmbH ist seit 2011 insolvent. Die Quotenaussicht ist fraglich.
Die Treuhänder haben bis heute nach unseren Kenntnissen keine Sicherheiten verwertet und verteidigen sich in den auf Verwertung des Treuguts lautenden Verfahren mit dem Argument, dass angeblich eine Verwertung von der Zustimmung der Darlehensnehmerin abhängig sei bzw nicht erfolgen könne, da ihnen sonst Klagen drohen. Wir haben gegenüber dem Treuhänder Laudenberger bereits einen Vergleich erstreiten können, gegenüber der mittlerweile ebenfalls in Insolvenz gefallenen Liberty Treuhand konnten wir den Anspruch auf Anmeldung der vollen Summe zur Insolvenztabelle durchsetzen, da hier eine Auskunftsklage ergeben hatte, dass nicht ausreichend Sicherheiten zur Verfügung gestanden haben.
Dabei bestand die Schiwerigkeit, dass nach den Treuhandsverträgen keine bestimmte Sicherheit einem bestimmten Darlehen zugeordnet ist, mithin auch der Anleger keine konkrete Verwertung einer konkreten Sicherheit oder gar Zahlung verlangt werden kann, die Treuhänder ferner nach den Verträgen auch noch dazu berechtigt sind, über die konkrete Art und Weise der Verwertung (nach billigem Ermessen) selbst zu bestimmen (freihändiger Verkauf, Verwertung im Wege der Zwangsvollstreckung etc).
Es ist uns in Verfahren gegen den Treuhänder Laudenberger und im Verfahren gegen die Liberty Treuhand zunächst gelungen, jeweils eidesstattlich versicherte Angaben über den Bestand der Sicherheiten der Treuhänder und der diesen gegenüberstehenden vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten zu erlangen und dann die Ersatzforderungen bzw. Ansprüche zur Feststellung der Forderungen zur Insolvenztabelle gegen den Insolvenzverwalter Theile der Liberty Treuhand durchzusetzen. Es erging hier am Ende Anerkenntnisurteil.
Sobald uns das Ergnis des Ermittlungsverfahrens gegen die Betreiber des Anlagesystems (die Herren Kittelmann usw) vorliegt, werden wir ferner auch eine persönliche deliktische Haftung aller Beteiligten zu prüfen haben und bei gegebenen Anlass durchsetzen.
Wir helfen Anlegern dabei, Ansprüche gegen die Infinity Trust GmbH, deren Betreiber sowie die Treuhänder ( z.B. Laudenberger und Liberty Treuhand GmbH sowie deren Insolvenzverwalter Theile) geltend zu machen und durchzusetzen.