
Rechtsanwalt Familienrecht Frankfurt
Wenn eine Trennung oder Scheidung bevorsteht, entstehen oft viele Fragen gleichzeitig. Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung? Wer zahlt Unterhalt? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Und wie lassen sich Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder regeln? Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt unterstützen wir Sie dabei, Ihre rechtliche Situation frühzeitig zu klären. Wir beraten Sie verständlich und persönlich und zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt wichtig sind.
Rechtsanwälte Rechtsanwalt Familienrecht Frankfurt
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Trennung: Rechte und Pflichten frühzeitig klären
Schon während der Trennung können wichtige familienrechtliche Ansprüche entstehen. Dazu gehört insbesondere der Trennungsunterhalt. Auch die Nutzung der Ehewohnung, gemeinsame Konten, laufende Verpflichtungen und bestehende Schulden sollten möglichst früh geklärt werden. Das Trennungsjahr ist außerdem eine wichtige Voraussetzung für die spätere Scheidung. Eine räumliche Trennung ist dabei nicht immer notwendig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Trennungsjahr auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung durchgeführt werden. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu prüfen und unnötige Konflikte während der Trennungsphase zu vermeiden.
Scheidung und Scheidungsverfahren in Frankfurt
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag gestellt werden. Im Scheidungsverfahren geht es häufig nicht nur um die Auflösung der Ehe. Auch der Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat oder die Ehewohnung können eine Rolle spielen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung lassen sich viele Punkte bereits vor dem eigentlichen Scheidungstermin regeln. Dadurch kann das Verfahren übersichtlicher bleiben und zusätzliche Streitigkeiten können vermieden werden. Wir begleiten Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren und erklären Ihnen verständlich, was in den einzelnen Schritten passiert.
Unterhalt und Unterhaltsberechnung
Im Familienrecht wird zwischen verschiedenen Formen des Unterhalts unterschieden. Dazu gehören Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und gegebenenfalls nachehelicher Unterhalt. Beim Kindesunterhalt orientiert sich die Berechnung unter anderem an der Düsseldorfer Tabelle und am Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Auch beim Ehegattenunterhalt müssen Einkommen, Ehedauer und die persönliche Situation beider Ehepartner berücksichtigt werden. Wir prüfen bestehende Unterhaltsansprüche und helfen Ihnen bei einer nachvollziehbaren Unterhaltsberechnung.
Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindeswohl
Nach einer Trennung bleiben beide Eltern in der Regel gemeinsam für ihre Kinder verantwortlich. Fragen rund um die elterliche Sorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht führen dennoch häufig zu Konflikten. Eine klare Umgangsregelung kann dabei helfen, feste Zeiten, Ferien und Übergaben verlässlich zu organisieren. Im Mittelpunkt steht dabei immer das Kindeswohl. Wir unterstützen Sie dabei, tragfähige Lösungen zu finden und vertreten Ihre Interessen, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.
Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
Bei einer Scheidung müssen häufig auch finanzielle Fragen geklärt werden. Der Zugewinnausgleich betrifft das Vermögen, das während der Ehe hinzugekommen ist. Dabei können Immobilien, Konten, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen oder Altersvorsorge eine Rolle spielen. Wir prüfen Anfangsvermögen und Endvermögen und unterstützen Sie bei der Vermögensauseinandersetzung.
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Viele Fragen lassen sich bereits vor dem Abschluss des Scheidungsverfahrens verbindlich regeln. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann unter anderem Regelungen zu Unterhalt, Zugewinn, Ehewohnung und Hausrat enthalten. Auch ein Ehevertrag kann helfen, finanzielle und rechtliche Fragen frühzeitig zu klären. Wir beraten Sie zu den möglichen Regelungen und prüfen bestehende Vereinbarungen.
Erstberatung und Scheidungskosten
Die Erstberatung kostet pauschal 99,95 Euro. Im weiteren Verfahren erklären wir Ihnen transparent, welche Anwaltskosten und Verfahrenskosten entstehen können. Wenn Sie die Kosten eines Verfahrens nicht selbst tragen können, prüfen wir außerdem die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe.
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