Rechtsanwalt Familienrecht in Wiesbaden

Erstberatung zum Festpreis 99,95 Euro

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Kirchgasse 3, 65185 Wiesbaden
Wir sind für Sie da 0611-72489993
Familienrecht Rechtsanwälte für Wiesbaden

Rechtsanwalt Familienrecht Wiesbaden - Ihre Kanzlei für Scheidung, Ehevertrag, Unterhaltsfragen, Sorge- und Umgangsrecht, Adoption und Abstammung

Unsere Rechtsanwälte betreuen spezialisiert das Familienrecht und wahren Ihre InteresFamilienrechtliche Konflikte gehören zu den persönlich belastendsten Situationen, die Menschen durchleben. Wir wissen das – und stehen Ihnen deshalb nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite. Egal ob Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Ehevertrag, Abstammungsfragen oder Namensrecht: Sie erhalten bei uns spezialisierte Beratung, die zu Ihrer Situation passt. Die Erstberatung kostet einen festen Preis von 99,95 Euro. Ganz ohne versteckte Kosten.

Familienrechtliche Beratung unserer Rechtsanwälte in Wiesbaden

Ganz gleich, aus welchem Teil Wiesbadens Sie zu uns kommen – ob aus Biebrich, Erbenheim, Schierstein, Sonnenberg, Dotzheim oder Kastel – unsere Kanzlei in der Kirchgasse ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner im Familienrecht. Bei folgenden Anliegen helfen wir Ihnen gerne weiter:

  • Fragen des Zugewinn, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Wohnungszuweisung
  • Adoptionsfragen
  •  Namensrecht
  •  Vaterschafts-Fragen (Anerkennung, Anfechtung
  •  Gewaltschutzverfahren

Rechtsanwälte Rechtsanwalt Familienrecht in Wiesbaden

In schwierigen Lebensphasen braucht man mehr als nur einen Anwalt – man braucht jemanden, der zuhört, die Situation versteht und dann klar handelt. Genau das ist unser Anspruch. Wir nehmen uns Zeit für Sie, erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten verständlich und setzen Ihre Interessen konsequent durch – ob bei der Vermögensaufteilung, bei Unterhaltsfragen oder, wenn Kinder betroffen sind, im Sorge- und Umgangsrechtsverfahren. Dabei steht für uns immer der Mensch im Mittelpunkt – und wo Kinder im Spiel sind, auch ihr Wohl.

Sie möchten die Kosten einer Scheidung oder den Unterhalt vorab grob berechnen? Dann nutzen Sie unseren
Scheidungs- und Unterhaltskostenrechner
auf unseren Seiten! 

Trennung

Das Trennungsjahr ist oft der erste konkrete Schritt und wirft viele Fragen auf. Wann genau beginnt es? Muss jemand ausziehen? Was ist, wenn das finanziell gerade nicht möglich ist? Die gute Nachricht: Ein Auszug ist keine zwingende Voraussetzung. Auch wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt, kann rechtswirksam getrennt leben. Vorausgesetzt, man führt keinen gemeinsamen Haushalt mehr. Entscheidend ist, dass Sie Ihrem Partner die Trennungsabsicht klar und nachweisbar mitteilen. Ein kurzes schriftliches Dokument – eine E-Mail oder ein Brief – kann später viel wert sein. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei schwerwiegenden Misshandlungen, ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich. In allen anderen Situationen gilt: Das Jahr muss abgewartet werden – aber es muss nicht untätig verbracht werden. Viele wichtige Weichen, etwa beim Unterhalt oder der Vermögensaufteilung, lassen sich bereits in dieser Phase stellen. Übrigens: Wer während der Trennung finanziell auf den Partner angewiesen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Trennungsunterhalt geltend machen – und zwar ab dem ersten Tag der Trennung.

Die Scheidung

Ist das Trennungsjahr abgelaufen, kann der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden. Ein praktischer Tipp: Reichen Sie den Antrag ruhig ein bis zwei Monate früher ein – denn das Gericht benötigt allein für die Berechnung des Versorgungsausgleichs, also der Aufteilung Ihrer Rentenanwartschaften, erfahrungsgemäß mindestens zwei Monate. Was passiert mit dem Geld? Haben Sie ohne Ehevertrag geheiratet, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Partner getrennt – jeder haftet auch für seine Schulden allein. Geteilt wird am Ende nur der Zuwachs, den jeder während der Ehe erwirtschaftet hat. Wichtig dabei: Der Stichtag ist der Tag, an dem Ihr Partner den Scheidungsantrag zugestellt bekommt. Ab diesem Datum zählt nichts mehr dazu. Was passiert mit der Wohnung? Sind Kinder da, geht das Kindeswohl vor. In der Regel bleibt derjenige Elternteil in der Wohnung, der die Kinder betreut. Der Hausrat wird grundsätzlich hälftig aufgeteilt. Und danach? Auch nach der Scheidung kann unter bestimmten Umständen ein Unterhaltsanspruch bestehen – der sogenannte nacheheliche Unterhalt. Ob das in Ihrer Situation relevant ist, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch. Weitere Informationen zum Thema Scheidung finden Sie auch auf www.scheidung.org.

Kinder

Wenn Kinder da sind, stehen nach einer Trennung drei Fragen im Mittelpunkt: Wer entscheidet? Wer betreut? Und wer zahlt? Beim Sorgerecht gilt heute: Beide Elternteile bleiben gemeinsam verantwortlich – unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder nicht. Das gemeinsame Sorgerecht ist gesetzlicher Normalfall und bedeutet, dass wichtige Entscheidungen zu Schule, Gesundheit oder Auslandsreisen weiterhin gemeinsam getroffen werden. Dazu gehört auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also die Frage, wo das Kind künftig seinen Lebensmittelpunkt hat. Nur in wirklichen Ausnahmesituationen – etwa bei nachgewiesener Gefährdung des Kindeswohls – kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen. Beim Umgangsrecht gilt: Auch wenn die Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil wohnen, hat der andere ein Recht auf regelmäßigen Kontakt. Üblich ist ein Umgang an jedem zweiten Wochenende – aber individuelle Regelungen sind möglich und oft sinnvoll, gerade wenn beide Elternteile flexibel und kooperativ sind. Beim Unterhalt gibt es auch besondere Regeln. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und hängt vom Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils sowie dem Alter des Kindes ab. Wir helfen Ihnen, den korrekten Betrag zu ermitteln und durchzusetzen – oder sich gegen überhöhte Forderungen zu wehren.

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