ALG 1&2 Grundsicherung und Bürgergeld

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Ihr Rechtsanwalt Sozialrecht in Langen, Darmstadt, Frankfurt, Mainz, Wiesbaden und Offenbach für alle Fragen rund um Bürgergeld und ALG I und II

Elternunterhalt

Sozialrechtliche Beratung: Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) und Grundsicherung

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und persönlicher Veränderungen ist es essenziell, über die eigenen sozialrechtlichen Ansprüche informiert zu sein. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Sozialrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) und der Grundsicherung.

Arbeitslosengeld I (ALG I)

Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung für Personen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit einen Einkommensverlust erleiden. Voraussetzungen für den Bezug sind unter anderem:

  • Beschäftigungszeiten: Sie müssen innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
  • Arbeitslosmeldung: Eine rechtzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit ist erforderlich.
  • Verfügbarkeit: Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchen.

Die Höhe des ALG I richtet sich nach dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit und beträgt in der Regel 60 % des Nettogehalts, für Personen mit Kindern 67 %.

Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)

Das Arbeitslosengeld II, seit Januar 2023 als Bürgergeld bezeichnet, dient der Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Es soll den Lebensunterhalt sichern, wenn kein oder nur ein geringes Einkommen vorhanden ist. Voraussetzungen sind:

  • Erwerbsfähigkeit: Sie müssen mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
  • Hilfebedürftigkeit: Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern.
  • Alter: Sie sind zwischen 15 Jahren und dem gesetzlichen Rentenalter.

Das Bürgergeld umfasst den Regelbedarf zur Deckung des Lebensunterhalts sowie angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Seit Januar 2024 beträgt der Regelsatz für Alleinstehende 563 Euro monatlich. BILD

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Personen, die das Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und deren Einkommen nicht ausreicht, können Grundsicherung beantragen. Diese Leistung soll den grundlegenden Lebensunterhalt sichern und umfasst:

  • Regelbedarf: Zur Deckung des täglichen Bedarfs.
  • Kosten der Unterkunft und Heizung: In angemessenem Umfang.
  • Mehrbedarfe: Für besondere Lebenslagen, z. B. bei Krankheit oder Behinderung.

Rechtsanwälte ALG 1&2 Grundsicherung und Bürgergeld

Unsere Leistungen im Sozialrecht

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung in allen Bereichen des Sozialrechts:

  • Beratung: Wir klären Sie über Ihre Ansprüche und die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen auf.
  • Antragsstellung: Unterstützung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld oder Grundsicherung.
  • Widerspruchsverfahren: Vertretung bei Ablehnung von Anträgen oder fehlerhaften Bescheiden.
  • Klageverfahren: Durchsetzung Ihrer Rechte vor den Sozialgerichten.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Seite. Wir bieten eine Erstberatung zum fairen Pauschalpreis von 99,95 Euro an. Kanzlei Sachse

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre sozialrechtlichen Ansprüche sichern.

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