
Rechtsanwalt Familienrecht Offenbach
Wenn eine Ehe zerbricht, stehen plötzlich Fragen im Raum, über die man vorher nie nachdenken musste. Wer bleibt in der Wohnung? Wo leben die Kinder? Wie viel Unterhalt ist fällig, und was passiert mit dem Haus, dem Konto und der Rente? Als Familienrechtskanzlei in Offenbach am Main beraten wir Sie im gesamten Ehe- und Familienrecht, von der ersten Trennungsberatung bis zum Scheidungstermin und darüber hinaus. Die Erstberatung erhalten Sie zum Festpreis von 99,95 Euro.
Rechtsanwälte Rechtsanwalt Familienrecht Offenbach
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Kurze Wege zum Familiengericht Offenbach
Unsere Kanzlei liegt in der Kaiserstraße 39, nur wenige Schritte vom Amtsgericht Offenbach entfernt, an dem auch das Familiengericht sitzt. Dort werden die Scheidungen, Unterhaltsverfahren und Sorgerechtsverfahren für Offenbach, Neu-Isenburg, Dietzenbach, Heusenstamm, Obertshausen und Mühlheim am Main verhandelt. Wir kennen die Abläufe vor Ort aus vielen Verfahren. Für Sie bedeutet das: kurze Wege zum Termin, keine Parkplatzsuche in einer fremden Stadt und eine Vertretung, die weiß, worauf es vor diesem Gericht ankommt.
Offenbach oder Frankfurt: welches Gericht ist zuständig?
Viele unserer Mandanten leben in Offenbach und arbeiten in Frankfurt, oder einer der Ehepartner ist nach der Trennung auf die andere Mainseite gezogen. Dann stellt sich schnell die Frage, welches Familiengericht überhaupt zuständig ist. Das hängt vor allem davon ab, wo die gemeinsamen minderjährigen Kinder leben und wo Sie zuletzt zusammen gewohnt haben. Wer den Scheidungsantrag beim falschen Gericht einreicht, verliert Zeit. Wir klären das gleich im ersten Gespräch und betreuen Sie auch dann, wenn Ihr Verfahren in Frankfurt oder einem anderen Gericht im Rhein-Main-Gebiet läuft.
Die ersten Wochen nach der Trennung
Mit der Trennung beginnt das Trennungsjahr, und damit läuft die Uhr. Eine Scheidung ist in der Regel erst möglich, wenn Sie mindestens ein Jahr getrennt leben. Eine Härtefallscheidung vor Ablauf dieser Frist kommt nur in Ausnahmesituationen in Betracht. Getrennt leben können Sie notfalls auch in derselben Wohnung, solange Sie räumlich und wirtschaftlich klar getrennte Wege gehen.
Gerade die ersten Wochen sind entscheidend. Ab der Trennung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Gemeinsame Konten, Kredite und laufende Kosten müssen neu geordnet werden, und oft geht es um die Frage, wer in der Ehewohnung bleibt. Eine schriftliche Trennungsvereinbarung schafft hier früh Klarheit. Kommt es zu Bedrohung oder Gewalt, kann das Familiengericht nach dem Gewaltschutzgesetz schnell eingreifen, etwa durch eine Wohnungszuweisung oder ein Kontaktverbot. Wer in dieser Phase unüberlegt handelt, etwa vorschnell auszieht oder Zahlungen einstellt, schwächt oft seine spätere Position. Lassen Sie sich deshalb beraten, bevor Sie Fakten schaffen.
Vom Scheidungsantrag bis zum Scheidungstermin
Für das Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang: Mindestens der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Wir reichen den Antrag rechtzeitig vor Ablauf des Trennungsjahres ein, damit das Verfahren ohne unnötige Verzögerung beginnt.
Sind Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die wesentlichen Punkte einig, ist eine einvernehmliche Scheidung meist schneller und günstiger. Bei einer streitigen Scheidung müssen dagegen sogenannte Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn, Ehewohnung, Hausrat oder Sorgerecht im Verfahren mitentschieden werden. Der Versorgungsausgleich, also die Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, wird vom Gericht in aller Regel automatisch durchgeführt. Nur bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren findet er grundsätzlich nur auf Antrag statt. Wir bereiten Sie auf den Scheidungstermin vor, damit Sie wissen, was Sie dort erwartet.
Wenn Kinder zwischen zwei Wohnungen leben
Für Kinder ist eine Trennung oft am schwersten. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt in den meisten Fällen bestehen, auch nach der Scheidung. Geklärt werden muss aber, bei wem das Kind hauptsächlich lebt, also wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, und wie der Umgang mit dem anderen Elternteil geregelt wird. Wohnt ein Elternteil in Offenbach und der andere in Frankfurt oder im Kreis Offenbach, kommen ganz praktische Fragen hinzu: Schulweg, Übergaben, Ferien und Feiertage. Manche Eltern entscheiden sich für das Wechselmodell, bei dem das Kind etwa gleich viel Zeit bei beiden verbringt.
Ein alleiniges Sorgerecht wird nur in besonderen Fällen übertragen. Das Familiengericht und das Jugendamt orientieren sich dabei immer am Kindeswohl. Wir helfen Ihnen, eine tragfähige Umgangsregelung zu finden, und vertreten Ihre Interessen vor Gericht, wenn eine Einigung nicht möglich ist.
Unterhalt: wer zahlt wie viel und wie lange?
Das Unterhaltsrecht ist eines der Gebiete, in denen am meisten gestritten wird, und in denen sich Fehler am längsten auswirken. Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. Dem Unterhaltspflichtigen muss dabei ein Selbstbehalt verbleiben. Beim Ehegattenunterhalt unterscheidet man zwischen dem Trennungsunterhalt bis zur Scheidung und dem nachehelichen Unterhalt, der nur unter bestimmten Voraussetzungen und oft zeitlich begrenzt geschuldet wird. Auch Elternunterhalt kann ein Thema werden, wenn Eltern pflegebedürftig sind. Er greift allerdings erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro.
Eine seriöse Unterhaltsberechnung hängt von vielen Details ab: Steuerklasse, berufsbedingte Aufwendungen, Kredite, Wohnvorteil. Wir prüfen Ihre Zahlen und sorgen dafür, dass Sie weder zu viel zahlen noch auf Unterhalt verzichten, der Ihnen zusteht.
Haus, Konto, Rente: die Vermögensaufteilung
Haben Sie keinen Ehevertrag geschlossen, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung wird verglichen, wie sich das Vermögen beider Ehepartner zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen entwickelt hat. Wer mehr hinzugewonnen hat, muss die Hälfte des Unterschieds ausgleichen. Stichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrags. Gerade bei einer gemeinsamen Immobilie, einem Betrieb oder Erbschaften lohnt sich eine genaue Prüfung, denn hier geht es schnell um viel Geld. Auch der Hausrat wird aufgeteilt, und es muss entschieden werden, wer die Ehewohnung künftig nutzt.
Ehevertrag, Abstammung, Adoption und Namensrecht
Familienrecht ist mehr als Scheidung. Wir gestalten und prüfen Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, mit denen sich Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich vorab regeln lassen. Wir beraten bei der Anerkennung und Anfechtung der Vaterschaft und in anderen Fragen der Abstammung, begleiten Adoptionen und klären namensrechtliche Fragen, etwa ob Sie nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder annehmen können oder wie der Name der Kinder geregelt wird.
Was kostet ein Anwalt für Familienrecht in Offenbach?
Die Erstberatung kostet bei uns pauschal 99,95 Euro. Danach sagen wir Ihnen offen, mit welchen Anwaltskosten und Gerichtskosten Sie rechnen müssen. Die Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Einkommen beider Ehepartner ergibt. Wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können, prüfen wir, ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe zusteht, und stellen den Antrag für Sie. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie noch. Wir sind montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr für Sie erreichbar.
Willkommen bei Ihren Rechtsanwälten und Fachanwalt in Offenbach - unserem Kanzleistandort Offenbach!
Unser Standort in Offenbach befindet sich in der Kaiserstraße 39, 63065 Offenbach. Tel. 069-78087482

