
Sie sind am Zug!
Wählen Sie den richtigen Strafverteidiger!
Ihr Rechtsanwalt & Fachanwalt Strafrecht in Frankfurt am Main
Ihr Anwalt & Fachanwalt für Strafrecht Frankfurt am Main - Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte & Fachanwälte
Weil wir schneller sind! Ihr Beratungsgespräch bei uns in 24 Stunden
Ob Ermittlungen, Strafbefehle oder Hausdurchsuchungen, wer ins Visier der Ermittler gerät, braucht sofort einen erfahrenen Verteidiger an seiner Seite. Das gilt ebenso für Opfer einer Straftat: Schnelles Handeln verhindert Rechtsverluste und erhöht die Chancen, den Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Wir vergeben Beratungstermine in der Regel noch am Tag Ihrer Kontaktaufnahme, spätestens innerhalb von 24 Stunden.
Was unsere Mandanten über uns sagen – 672 Bewertungen sprechen für sich
Erfolg im Strafrecht lässt sich nicht versprechen, aber er lässt sich messen. Über 672 Bewertungen auf ProvenExpert, Google und Anwalt.de zeigen, dass wir für unsere Mandanten in der gesamten Rhein-Main-Region regelmäßig das bestmögliche Ergebnis erzielen. Jede einzelne Bewertung ist für uns Ansporn, diesen Anspruch in jedem neuen Mandat zu erfüllen. Machen Sie sich selbst ein Bild.
Weil wir lange Erfahrung haben! Über 15 Jahre Erfahrung im Strafrecht - Fachanwalt für Strafrecht
Herr Dr. Krahl ist als Fachanwalt für Strafrecht ausschließlich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert – und das seit über 15 Jahren, maßgeblich vor dem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt. Was andere Kanzleien als Randgebiet behandeln, ist für uns tägliche Praxis. Unsere auf das Strafrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte kennen nicht nur die Rechtslage, sondern auch die konkreten Abläufe und Gepflogenheiten der lokalen Strafverfolgungsbehörden. Ein Vorteil, der in der Praxis oft den Unterschied macht.
Weil wir günstig und kostentransparent sind! - Ihre Erstberatung zum unschlagbaren Festpreis für 99,95 Euro
Viele Menschen zögern, einen Strafverteidiger einzuschalten, aus Angst vor unkalkulierbaren Kosten. Dabei ist genau das der falsche Moment zum Sparen. Je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird, desto größer sind die Handlungsmöglichkeiten. Wir haben deshalb eine klare Antwort auf die Kostenfrage. Die erste Beratung kostet pauschal 99,95 Euro inklusive Umsatzsteuer. In diesem Gespräch analysieren wir Ihre Situation, erklären Ihnen realistisch, was Sie erwartet, und zeigen Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf. Unser Anspruch ist eine sachliche und ehrliche Bewertung Ihrer Situation. Im laufenden Mandat gilt: Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – und können je nach Verfahrensstadium, Instanz und Verhandlungsdauer erheblich variieren. Wir vereinbaren deshalb mit jedem Mandanten individuell eine Kostenbremse, also einen festen Maximalbetrag, der nicht überschritten wird. Das schützt Sie vor bösen Überraschungen und setzt für uns den richtigen Anreiz: Eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens ist für Sie die beste Lösung – und damit auch unser Ziel.
Frankfurt als Zentrum – und von hier aus ganz Deutschland
Unser Hauptstandort liegt mitten in Frankfurt, unmittelbar an den großen Gerichten der Stadt. Mit insgesamt 5 Kanzleistandorten im Rhein-Main-Gebiet und 12 Berufsträgern sind wir breit aufgestellt – und vertreten Mandanten täglich vor Gerichten im gesamten Bundesgebiet. Strafrecht kennt keine Grenzen, und wir auch nicht. Die Eigenarten der Strafverfolgungspraxis in den verschiedenen Bundesländern und Regionen kennen wir aus jahrelanger praktischer Erfahrung vor Ort.
Hausdurchsuchung – jede Stunde zählt
Die Mainmetropole ist Deutschlands führender Wirtschafts- und Finanzstandort. Entsprechend häufig führen Ermittlungsbehörden hier Durchsuchungen durch. In Kanzleien, Bankfilialen, Unternehmen, aber auch in Privatwohnungen. Solche Maßnahmen treffen Betroffene stets unvorbereitet und haben oft sofortige existenzielle Folgen: Geschäftsunterlagen und Computer werden beschlagnahmt, der Betrieb steht still, und nicht selten begleiten Medienvertreter die Maßnahme vor der Tür. Hinzu kommt ein in der Praxis häufig unterschätztes Risiko: Bei Durchsuchungen wegen eines bestimmten Vorwurfs tauchen nicht selten Zufallsfunde auf, die zu völlig neuen Ermittlungsverfahren führen. Wer hier keinen Verteidiger an seiner Seite hat, riskiert, dass auch rechtlich unverwertbare Erkenntnisse zur Strafverfolgung herangezogen werden. Wir kennen die Vorschriften zur Durchsuchung und Beschlagnahme genau und prüfen sofort, ob die Maßnahme rechtmäßig angeordnet und durchgeführt wurde. Rufen Sie uns an – wir sind schnell vor Ort.
Rechtsanwälte Rechtsanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main
Wir betreuen alle Bereiche des Strafrechts - wir beraten und vertreten Sie als Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main im
Allgemeinen Strafrecht
Das Strafgesetzbuch kennt eine breite Palette an Delikten, mit denen Menschen unvermittelt konfrontiert werden können. Oft ohne zu ahnen, welche Konsequenzen drohen. Dazu zählen Ehrdelikte wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, Vermögensdelikte wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Computerbetrug, Raub und räuberische Erpressung sowie Gewaltstraftaten wie einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung. Auch Brandstiftung, Begünstigung, Hehlerei, Urkundenfälschung oder Sachbeschädigung fallen in diesen Bereich. Was viele unterschätzen: Selbst vermeintlich kleinere Delikte können weitreichende Folgen haben. Vom Verlust des Arbeitsplatzes über Einträge im Führungszeugnis bis hin zu beruflichen Konsequenzen, die noch Jahre später spürbar sind. Je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird, desto größer ist der Handlungsspielraum.
Anwalt für Diebstahl in Frankfurt
Ein Diebstahlsvorwurf klingt zunächst nach einem kleinen Delikt – die Folgen können jedoch erheblich sein. Ein Eintrag im Führungszeugnis gefährdet den Arbeitsplatz, manche Berufsgruppen verlieren bei einer Verurteilung sogar ihre Zulassung. Ob Ladendiebstahl, Unterschlagung oder schwerer Diebstahl: Die Beweislage ist in solchen Verfahren oft weniger eindeutig, als Ermittler und Ankläger es darstellen. Wir analysieren die Aktenlage sorgfältig, decken Schwachstellen in der Beweiskette auf und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten ist.
Anwalt für Betrug in Frankfurt
Betrug ist nicht gleich Betrug. Der Straftatbestand nach §263 StGB setzt voraus, dass jemand bewusst getäuscht hat, dadurch einen Irrtum erzeugt und einen konkreten Vermögensschaden verursacht hat – fehlt auch nur eines dieser Elemente, ist der Tatbestand nicht erfüllt. In der Praxis wird dieser Vorwurf jedoch häufig vorschnell erhoben, etwa bei Zahlungsstreitigkeiten, geplatzten Geschäften oder missverstandenen Vereinbarungen. Als Finanzstandort mit internationalen Geschäftsbeziehungen ist Frankfurt besonders häufig Schauplatz von Betrugsermittlungen. Von einfachem Warenbetrug über Internetbetrug bis hin zu komplexen Versicherungsbetrugsfällen. Je nach Schadenshöhe und Tatvorwurf drohen empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Wir prüfen, ob der Tatvorwurf rechtlich überhaupt trägt, identifizieren Schwachstellen in der Beweisführung und verhandeln wo möglich eine Einstellung des Verfahrens – bevor es zur Hauptverhandlung kommt.
Anwalt für Körperverletzung Frankfurt
Körperverletzung nach §223 StGB ist ebenfalls ein häufiger Vorwurf vor dem Amtsgericht Frankfurt – und gleichzeitig einer, bei dem die tatsächliche Beweislage oft komplizierter ist als sie auf den ersten Blick erscheint. Denn in vielen Fällen steht Aussage gegen Aussage. Nach Auseinandersetzungen im Straßenverkehr, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder in der Gastronomie. Hinzu kommt die rechtliche Unterscheidung zwischen einfacher, gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie fahrlässiger Körperverletzung – je nach Einordnung unterscheiden sich die drohenden Strafen erheblich. Wir prüfen frühzeitig, welcher Tatbestand tatsächlich in Betracht kommt, sichern Beweise und Zeugenaussagen und arbeiten gezielt auf eine Einstellung oder Strafmilderung hin.
Anwalt für Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede
Ehrdelikte nach §§185 ff. StGB werden zunehmend im digitalen Raum begangen – in sozialen Netzwerken, auf Bewertungsportalen oder per Messenger. Dabei ist die rechtliche Grenze zwischen strafbarer Beleidigung und erlaubter Meinungsäußerung oft schmaler als gedacht. Wichtig zu wissen: Beleidigung ist in der Regel ein Antragsdelikt – ohne rechtzeitigen Strafantrag kann das Verfahren nicht eingeleitet werden. Wir beraten sowohl Beschuldigte, die sich gegen einen Vorwurf zur Wehr setzen, als auch Betroffene, die aktiv gegen Verleumdung oder üble Nachrede vorgehen wollen.
Wirtschaftsstrafrecht
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt unterhält als einzige in Deutschland eine eigens spezialisierte Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen – mit erheblichen Ressourcen und Erfahrung. Verfahren wegen Untreue, Geldwäsche, Insiderhandel, Korruption oder Bilanzfälschung können nicht nur den Beschuldigten, sondern das gesamte Unternehmen und seine Mitarbeiter in den Ruin treiben. Besonders gefährlich: Bereits im Ermittlungsverfahren können Konten gesperrt, Vermögenswerte eingezogen und Geschäftsräume durchsucht werden. Lange bevor ein Urteil gesprochen ist. Wer hier zu spät reagiert, riskiert irreparable Schäden. Der erste Schritt ist immer, frühzeitig den Dialog mit der Staatsanwaltschaft zu suchen und unkontrollierte Eskalationen zu verhindern.
Kapitalstraftaten
Bei Vorwürfen wie Totschlag oder Mord steht für den Beschuldigten alles auf dem Spiel. Langjährige oder lebenslange Freiheitsstrafe, vollständige öffentliche Ächtung, Zerstörung der Familie. Hinzu kommt: Medien berichten oft bereits vor der Anklage, Namen werden genannt, Urteile gefällt. Ohne dass ein Gericht gesprochen hat. Der Strafverteidiger übernimmt hier nicht nur die juristische Verteidigung, sondern auch die Kommunikation nach außen. Er schützt den Mandanten und seine Familie vor rechtswidrigen Eingriffen, persönlichkeitsrechtsverletzenden Berichten und dem öffentlichen Druck, der ein faires Verfahren gefährden kann.
Steuerstrafrecht
Steuerhinterziehung, Schmuggel, Bannbruch oder Steuerhehlerei. Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Frankfurt werden Steuerstrafsachen mit besonderer Konsequenz verfolgt. Was viele nicht wissen: Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich, aber an enge gesetzliche Bedingungen geknüpft und muss vollständig und rechtzeitig eingereicht werden. Ein Fehler dabei kann die Chance auf Straffreiheit zunichte machen. Darüber hinaus drohen neben strafrechtlichen Konsequenzen auch steuerrechtliche Nachforderungen, Zinsen und Berufsverbote. Eine frühzeitige und koordinierte Verteidigung, die beide Ebenen berücksichtigt, ist hier unerlässlich.
Sexualstrafrecht
Kein Rechtsgebiet trifft Beschuldigte so hart wie das Sexualstrafrecht und das oft bereits durch den bloßen Vorwurf, lange vor einem Urteil. Beziehungen zerbrechen, Arbeitsverhältnisse enden, das soziale Umfeld zieht sich zurück. Dabei beruhen Vorwürfe wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellen Missbrauchs häufig allein auf der Aussage einer Person – ohne objektive Beweise. Die Glaubwürdigkeitsanalyse von Zeugenaussagen ist in solchen Verfahren daher ein zentrales Verteidigungsinstrument, das fundierte Erfahrung erfordert. Daneben nimmt die Strafverfolgung im Bereich der Kinder- und Jugendpornographie kontinuierlich zu – nicht selten als Zufallsfund bei Durchsuchungen wegen ganz anderer Vorwürfe. Auch hier gilt: Je früher ein spezialisierter Verteidiger eingeschaltet wird, desto größer ist die Chance, das Verfahren frühzeitig einzustellen und eine nachhaltige Rehabilitierung des Beschuldigten zu erreichen, bevor der Vorwurf dauerhaften Schaden anrichtet.
Verkehrsstrafrecht
Frankfurt gehört zu den meistbefahrenen Städten Deutschlands. A3, A5, A66 und der stadtnahe Flughafen sorgen für ein Verkehrsaufkommen, das täglich zu Unfällen, Konflikten und strafrechtlich relevanten Situationen führt. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrten, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge – die Bandbreite der Verkehrsstraftaten ist groß, die Folgen sind es erst recht. Was viele unterschätzen: Bei Verkehrsstraftaten droht neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe häufig der Entzug der Fahrerlaubnis. Mit unmittelbaren Folgen für Beruf und Alltag. Hinzu kommen Punkte in Flensburg und in schwerwiegenden Fällen die Anordnung einer medizinisch- psychologischen Untersuchung, im Volksmund bekannt als "Idiotentest". Wer diese nicht besteht, verliert den Führerschein dauerhaft. Die Vorbereitung auf diese Begutachtung ist ebenso Teil unserer Arbeit wie die strafrechtliche Verteidigung selbst. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung und hat tausende Verfahren in diesem Bereich begleitet. Von der ersten Anhörung bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Medizinstrafrecht
Frankfurt ist mit dem Universitätsklinikum, zahlreichen Fachkliniken und einer der dichtesten Arztdichten Deutschlands ein besonderer Brennpunkt für medizinstrafrechtliche Verfahren. Ärzte, Apotheker und Pflegepersonal gehören zu den Berufsgruppen, die am häufigsten mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden. Oft ohne eigenes Verschulden. Behandlungsfehler, auch mit tödlichem Ausgang, Verstöße gegen das Betäubungsmittelrecht oder der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs gegenüber Krankenkassen können nicht nur zu empfindlichen Strafen führen, sondern auch zum Berufsverbot und damit zur vollständigen Existenzvernichtung. Besonders tückisch: Strafverfahren gegen Mediziner erfordern neben juristischem auch medizinisches Fachwissen. Wir arbeiten mit erfahrenen medizinischen Sachverständigen zusammen und können so die Vorwürfe auf beiden Ebenen fundiert entkräften.
Internetstrafrecht
Als digitaler Wirtschaftsstandort ist Frankfurt zunehmend Schauplatz von Straftaten im Internet – und von deren strafrechtlicher Verfolgung. Das Internetstrafrecht umfasst sowohl Delikte, die von einem Computer ausgehen, als auch solche, die sich gegen IT-Systeme richten. Dazu zählen das Ausspähen von Daten nach §202a StGB, Computerbetrug nach §263a StGB, aber auch Datenfälschung, das Abfangen von Daten oder der Handel mit gestohlenen Zugangsdaten. Gerade im Unternehmensumfeld können solche Vorwürfe schnell existenzbedrohende Dimensionen annehmen. Wir verbinden strafrechtliche Expertise mit dem nötigen technischen Verständnis, um auch in komplexen digitalen Sachverhalten eine wirkungsvolle Verteidigung aufzubauen.
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht verfolgt einen grundlegend anderen Ansatz als das Erwachsenenstrafrecht: Im Vordergrund steht nicht die Bestrafung, sondern die erzieherische Einwirkung auf Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren. Das Jugendgerichtsgesetz bietet dabei ein breites Spektrum an Reaktionsmöglichkeiten – von Weisungen und Auflagen über den Täter-Opfer-Ausgleich bis hin zu erzieherischen Maßnahmen, die eine echte Strafe vollständig ersetzen können. In Frankfurt werden Jugendstrafsachen vor dem spezialisierten Jugendgericht verhandelt, das eigene Gepflogenheiten und Schwerpunkte hat. Wer diese kennt und gezielt nutzt, kann für junge Mandanten Lösungen erreichen, die ihr weiteres Leben nicht dauerhaft belasten.
Betäubungsmittelstrafrecht
Frankfurt gilt seit Jahren als einer der größten Umschlagplätze für Betäubungsmittel in Deutschland – entsprechend aktiv ist die Strafverfolgung in diesem Bereich. Das Betäubungsmittelgesetz wurde zuletzt durch die Teillegalisierung von Cannabis erheblich verändert, was die Rechtslage für viele Beschuldigte neu bewertet. Entscheidend für die Strafzumessung sind die genaue Wirkstoffmenge, die Art des Betäubungsmittels und die Frage, ob ein Handels- oder nur ein Eigenkonsumsvorwurf im Raum steht. Was viele übersehen: Eine Verurteilung wegen eines Drogendelikts zieht häufig erhebliche Nebenfolgen nach sich – Fahrerlaubnisentzug, Berufsverbote oder verwaltungsrechtliche Maßnahmen, die unabhängig vom Strafurteil wirken. Wir verteidigen nicht nur im Strafverfahren, sondern behalten das gesamte Spektrum der Folgen im Blick.
Unser Rechtsanwaltskanzleistandort in Frankfurt am Main - Mitten auf der Zeil - So finden Sie uns!
Sie finden unsere Kanzlei in der Mainmetropole Frankfurt direkt auf der Zeil direkt an der Konstablerwache schräg gegenüber dem Oberlandesgericht und dem Land- und Amtsgericht Frankfurt mitten im Herzen der Stadt.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns mit allen S-Bahnen und U-Bahnen mit Haltestelle Konstablerwache sowie den Bussen und der Straßenbahn.
Unsere Kanzlei ist ebenerdig zu erreichen, das Gebäude verfügt über einen Fahrstuhl.
Mit dem Pkw stehen Ihnen direkt neben unserer Kanzlei Parkmöglichkeiten in einer Parkscheinzone und das Parkhaus Gerichtsstraße wenige Schritte entfernt zur Verfügung.
Mit dem Kontaktformular unserer Website können Sie sich direkt an unsere Kanzlei wenden. Benötigen Sie uns kurzfristig, senden Sie uns eventuelle Unterlagen sowie Ihre Vollmacht gleich mit dem Kontaktformular zu. Die Vollmacht können Sie als PDF-Datei downloaden. Darüber hinaus informiert Sie die Website über alle weiteren Möglichkeiten, Ihren Rechtsanwalt in Frankfurt in der Kanzlei Sachse über Telefon, Fax und E-Mail und per Post zu erreichen.

