Das Kammergericht Berlin (KG) hat entschieden, dass Mobilfunkunternehmen ihre Kunden, die einen Vertrag abgeschlossen haben, nach dem sich das Guthaben ihrer Prepaid Karte stets automatisch wieder auflädt, entweder vor jedem Aufladen (etwa per SMS) über das bevorstehende Aufladen hinweisen muss, oder aber er muss bereits bei Vertragsschluss auf das kaum kontrollierbare Kostenrisiko hinweisen. Ansonsten macht sich der Telefonanbieter schadensersatzpflichtig (KG Urteil vom 28.06.2012 Az: 22 U 207/11)
Author: Fabian Sachse
Mobilfunk: Aufklärungspflicht bei automatischem Aufladen von Prepaid Karten
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