Schallschutz im Wohnungsbau . Wann liegt ein Mangel vor?

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Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes kommt bei der Frage des Schallschutzes der DIN 4109 erhebliches Gewicht zu.

Bei der Frage, welche Beeinträchtigungen Miter oder Wohnungseigentümer zu dulden haben, richtet sich der zu gewährende Schallschutz grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes und den in diesem Zeitpunkt geltenden Schutzwerten. Selbst der Umstand, dass ein vorhandener Bodenbelag später durch einen anderen ersetzt wird, rechtfertigt es danach nicht, die zum Zeitpunkt des Austauschs geltende Ausgabe der DIN 4109 als Maßstab zu Grunde zu legen (BGH Urteil vom 01,06.2012 AZ: V ZR 195 / 11) 

Author: Fabian Sachse