Nicht erst seit dem Vulkanausbruch auf Island im Jahre 2011 müssen die Airlines dafür Sorge tragen, dass die gestrandeten Passagiere entsprechend versorgt und untergebracht werden.
Anders sieht es aber bei einer Annullierung des Fluges aus, wenn dies aufgrund eines Streiks erfolgt und die jeweilige Fluglinie darauf keinen Einfluss hat. So entschied der BGH in Karlsruhe vor einigen Tagen darüber, dass die Kläger, die in den USA wegen eines Pilotenstreiks festsaßen, nicht auf Entschädigung klagen dürfen und gaben damit der Lufthansa Recht. Die Begründung des Bundesgerichtshofs lautete, dass ein Streik auf einer nicht beherrschbaren Situation beruhe, bei der die Fluglinie keine Schuld traf. Auch ähnlich gelagerte Streiks wie die der Lotsen vor einigen Monaten wäre ein solcher Umstand, denn auch hier spricht man von einer unbeherrschbaren Lage, die kurzfristig nicht gelöst werden könne.
Entschädigungen können im Normalfall geltend gemacht werden wenn die Verspätung länger als 3 Stunden beträgt, wobei die Airlines meistens vorerst nicht zahlen und es auf einen Prozess ankommen lassen. Deshalb ist das Einschalten eines Anwaltes zu empfehlen, da die Fluglinien dann meistens eher gewillt sind die Entschädigung, die zwischen 250 und 600 Euro liegt dem Fluggast zu bezahlen.
Im Falle eines technischen Problems oder Verspätungen anderer Art kann der Fluggast auf eine Ersatzbeförderung bestehen, die auch in Form eines Bahntickets möglich ist, wobei dies eher bei Inlandsreisen in Frage kommt. Ist eine Beförderung am selben Tag nicht mehr möglich, muss die Airline auch für eine Unterkunft und eine angemessene Verpflegung sorgen. Je nach Wartezeit können die Gutscheine einen Wert ab 10 Euro haben, wobei es hierfür keine gesetzlichen Bestimmungen gibt. In der Regel bewegen diese sich zwischen 10 und 50 Euro (je nach Verspätungsdauer). Erstaunlicherweise wissen die meisten Fluggäste aber nicht, dass ihnen im Falle einer Verspätung auch zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails zustehen, wobei in Zeiten von Handys und Notebooks die wenigsten davon Gebrauch machen.
Author: Fabian Sachse