Seit Jahren fallen immer wieder Internetnutzer beim Kauf im Internet auf sogenannte Abofallen herein, da nicht immer auf den ersten Blick erkennbar ist wie hoch der Gesamtbetrag beim Kauf eines Produktes oder Dienstleistung exakt ist. Besonders dreist ist das Vorgehen von betrügerischen Webseitenbetreibern, die für frei verfügbare Programme oder Anwendungen wie den Adobe Reader oder Internetbrowser ein Entgelt verlangen.
Dem Internetuser wird auf derartigen Webseiten ein Downloadlink für das entsprechende Programm präsentiert, der sehr auffällig platziert ist. Man folgt dem Link und muss dann seinen Namen mit der E-Mail Adresse in ein Formular angeben, um dann schließlich das Programm auf den PC herunterladen zu können. Dabei übersehen die meisten Nutzer den Hinweis auf ein Abo, der meistens unauffällig weiter unten oder an der Seite dargestellt wird. Der Schock folgt einige Tage später wenn man in seinem E-Mail Postfach eine Rechnung präsentiert bekommt und den dort ausgewiesenen Betrag überweisen soll.
Ähnlich verfahren einige Online-Shop Betreiber, die beim Kauf über das Internet auf die Gutgläubigkeit der Internetnutzer hoffen und versteckte Kosten in den Bestellvorgang einbauen. Auch diese Form der arglistigen Täuschung ist als Abofalle bekannt und auch wenn Verbraucherzentralen und der Gesetzgeber immer wieder versuchen dies zu unterbinden, finden derartige Betrüger immer wieder Wege an das Geld argloser Internetnutzer zu kommen.
Die Button Lösung für Online Shops
Nun tritt ab dem 1.8.2012 ein neues Gesetz in Kraft, das auch unter dem Namen Button-Lösung“ im Internet kursiert. Dabei müssen Betreiber von Online-Shops und andere Anbieter kostenpflichtiger Dienste die Merkmale des Produkts nicht nur deutlich kennzeichnen, sondern auch die einzelnen Posten sowie den Endpreis ausweisen. Damit erhofft sich der Gesetzgeber mehr Sicherheit für die Kunden im Netz und auch die Angabe eventueller weiterer Kosten nach dem Kauf müssen explizit aufgeführt werden. Praktisch soll es derart aussehen, dass lediglich bestimmte Bezeichnungen auf dem „Bestellknopf“ (Button) verwendet werden dürfen. Bisher konnte der Webseitenbetreiber Bezeichnungen wie „Bestellen“ oder „Weiter“ wählen, wobei der Nutzer nicht sofort ersehen konnte ob er damit schon einen Kauf abgeschlossen hatte.
Ab dem 1.8. dürfen die Online Anbieter nur noch Bezeichnungen wie „Kaufen“, Kostenpflichtig bestellen“ oder „Einkauf abschließen“ verwendet werden, um so es Betrügern schwerer zu machen Folgekosten versteckt unterzubringen. Bei einer Nichtbeachtung dieser Vorgaben sind Sie in Zukunft auf der sicheren Seite und wenn ein derartiges Angebot nicht nach den neuen Vorschriften gekennzeichnet wird, ist der Vertrag ungültig. Dieses neue Gesetz sollte Sie aber nicht dazu veranlassen zu sorglos im Internet zu sein, denn sicher werden sich die schwarzen Schafe unter den Anbietern etwas Neues einfallen lassen, um an das Geld der Internetnutzer zu gelangen.
Author: Fabian Sachse