OLG Düsseldorf: Gibt ein Unfallbeteiligter direkt nach dem Unfall an, er sei Verursacher des Unfalls und werde den Schaden tragen, fehlt dem der Rechtsbindungswillen. Der Erklärung kann aber im Rahmen der Beweiswürdigung Bedeutung zukommen (BGH, Urteil vom 14.07.1981 - VI ZR 304/79). (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008 - 1 U 246/07)
Author: Fabian Sachse
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