Der BGH (Bundesgerichtshof) hat entschieden, dass auch für ab 2004 - 2011 ausgezahlte Kredite zu Unrecht vereinbarte Bearbeitungsgebühren von der Bank an den Kunden zurückgezahlt werden müssen. Die Verjährung beginne erst mit Schluss des Jahres 2011, urteilte der BGH, da vorher eine unsichere Rechtslage bestanden habe, die eine Klage unzumutbar gemacht habe (BGH Az.: XI ZR 348/13und XI ZR 17/14)
Aber Achtung! Es gilt in jedem Fall die 10 jährige höchstverjährungsfrist, dh. Kunden, deren Kredite im Jahr 2004 ausgezahlt wurden, sollten umgehend die Beitreibung der zu Unrecht bezahlten Bearbeitungsgebühren in die Wege leiten, da sonst Verjährung droht!