Vertragsarztrecht

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Rechtsanwalt  Vertragsarztrecht  - Frankfurt, Darmstadt, Offenbach,Mainz, Wiesbaden und Langen.

Wir betreuen das Vertragsarztrecht und das Vertragszahnarztrecht.  Wenn Ärzte nach Wirtschaftlichkeitsprüfungen Regressen ausgesetzt sind, ist immer zu prüfen, ob der Beschwerdeausschuss bei der betroffenen Arztpraxis nachvollziehbar die zutreffende Richtgrößensumme (auf der Grundlage der Behandlungsfälle) zugrunde gelegt hat. Abzustellen ist jeweils insbesondere auf die Praxisbesonderheiten einer Arztpraxis, denen im Bereich einer solchen Richtgrößenprüfung nach § 106 SGB V besondere Bedeutung zukommt. Diese Verfahren, denen Vertragsärzte ausgesetzt sein können, erfordern eine fachgerechte Beratung mit Prüfung (Verfahrensfehler; Beurteilungsfehler; unterbliebene Anhörung etc.).

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