Vertragsarztrecht

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Rechtsanwalt  Vertragsarztrecht  - Frankfurt, Darmstadt, Offenbach,Mainz, Wiesbaden und Langen.

Wir betreuen das Vertragsarztrecht und das Vertragszahnarztrecht. Für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, ist das Vertragsarztrecht ein eigenes, hochkomplexes Rechtsgebiet, mit eigenen Behörden, eigenen Gerichten und eigenen Fristen. Ein Fehler im Verfahren kann existenzbedrohende Konsequenzen haben: Regressforderungen in sechsstelliger Höhe, Zulassungsentzug, Ausschluss von der vertragsärztlichen Versorgung. Wer einen Bescheid der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) oder eine Entscheidung des Zulassungsausschusses unbeantwortet lässt oder zu spät reagiert, riskiert genau das. Rufen Sie uns an, bevor Sie antworten.

Rechtsanwälte Vertragsarztrecht

Wenn Ärzte nach Wirtschaftlichkeitsprüfungen Regressen ausgesetzt sind, ist immer zu prüfen, ob der Beschwerdeausschuss bei der betroffenen Arztpraxis nachvollziehbar die zutreffende Richtgrößensumme (auf der Grundlage der Behandlungsfälle) zugrunde gelegt hat. Abzustellen ist jeweils insbesondere auf die Praxisbesonderheiten einer Arztpraxis, denen im Bereich einer solchen Richtgrößenprüfung nach § 106 SGB V besondere Bedeutung zukommt. Diese Verfahren, denen Vertragsärzte ausgesetzt sein können, erfordern eine fachgerechte Beratung mit Prüfung (Verfahrensfehler; Beurteilungsfehler; unterbliebene Anhörung etc.).

Neben der Wirtschaftlichkeitsprüfung gibt es ein weiteres Verfahren, das viele Ärzte unterschätzen: die Plausibilitätsprüfung nach § 106d SGB V. Hier prüft die KVH, ob abgerechnete Leistungen zeitlich und sachlich plausibel sind. Was harmlos klingt, kann schnell in ein Rückforderungsverfahren oder sogar in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs münden. Spätestens wenn Sie eine Prüfankündigung erhalten, sollten Sie uns einschalten – nicht danach.

Darüber hinaus vertreten wir Vertragsärzte und Vertragszahnärzte bei Zulassungsverfahren und Zulassungsentziehungen, bei Honorarstreitigkeiten mit der KVH, bei der Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie bei Disziplinarverfahren. Kommt es zum Streit, ist das zuständige Gericht das Sozialgericht Frankfurt – auch dort sind wir regelmäßig tätig.

Im Vertragsarztrecht gelten strenge Fristen. Widersprüche und Klagen müssen fristgerecht eingelegt werden – was einmal versäumt ist, lässt sich kaum korrigieren. Wenden Sie sich daher so früh wie möglich an uns, idealerweise bevor Sie auf einen Bescheid reagieren oder eine Erklärung abgeben.