"Dieselgate" - Ein Industrieskandal "biblischen" Ausmaßes. Unsere Anwälte helfen Ihnen sofort.
Seit knapp über einem Jahr ist der sog. Abgasskandal (sog "Dieselgate", Vw Skandal) nun in aller Munde. In diesem Rahmen haben gleich verschiedene Auomobilhersteller nach Europäischem und US-amerikanischem Recht unerlaubte Abschalteinrichtungen in ihre Fahrzeuge verbaut. Diese Abschalteinrichtungen gaukelten den Messgeräten der staatlichen Prüfer auf dem Prüfstand niedrigere Abgaswerte vor, als diese tatsächlich außerhalb des Prüfstandes auf der Straße im Straßenbetrieb bestanden. In der Regel sind hier die Abgaswerte im Normalbetrieb des Fahrzeugs um ein Vielfaches erhöht und liegen auch meist weit über den für den Typ des Fahrzeugs zulässigen Grenzwerten. Eigentlich dürften diese Fahrzeuge nicht auf der Straße betrieben werden. Grund für die groß angelegte Täuschung war vermutlich ein Unvermögen der Industrie, bezahlbar und ohne "Nebenwirkung" auf die Fahreingenschaften die neuen strengen Abgasnormen einzuhalten.
Die weitreichenden Folgen für den Käufer
Die Käufer solcher Fahrzeuge sehen sich dann zu Recht gezielt getäuscht und möchten in der Regel sofort die Rückabwicklung, Schadensersatz oder zumindest eine Kaufpreisminderung durchsetzen. Dabei trifft das sog "Dieselgate" keinesfalls nur den privaten Endkunden, sondern auch etliche Gewerbetreibende wie Mietwagenfirmen, Händler und Zwischenhändler und Gebrauchtwagenhändler. Aufgrund des Nichteinhaltens der Grenzwerte drohen allen Eigentümern und Verkäufern solcher Fahrzeuge erhebliche Schäden. Bei strenger Betrachtung ist hier auf Dauer die Stillegung des Fahrzeugs und eine erhebliche Wertminderung zu erwarten, von den enormen Umweltschäden einmal ganz zu schweigen.
"Im falschen Film" - Von dreisten Klageabweisungen und Rückrufaktionen.
Wer damals glaubte, man könne als derart dreist "arglistig getäuschter" Kunde nun selbstverständlich sein Fahrzeug problemlos zurückgeben oder gar eine angemessene Minderung durchsetzen, rieb sich zunächst verwundert die Augen. Der Umgang durch die Justiz und Politik mit dem eigentlich auf den ersten Blick eindeutig erscheinenden juristischen Fällen spottete leider jeder Beschreibung. Sehr erstaunt waren wohl die getäuschten Käufer der Fahrzeuge, als die nach Ablehnung des Rücktritts durch Hersteller befassten deutschen Gerichte ihnen auch noch weis machen wollten, es bestehe angeblich gar keine Täuschung und auch kein Rücktrittsrecht, denn es liege schon gar kein erheblicher Mangel vor.
Bis heute bemühen sich dann die bereits "überführten" Teile der Automobilindustrie gemeinsam mit der Politik darum, die geschädigten Kunden möglichst von einer Rückabwicklung abzuhalten. "Rückruf" lautet hier das Allheilmittel mit dem die Hersteller versuchen, auch weiter Kunden von kostspieligen Schritten abzuhalten. Bis zum Rückruf soll sich der Kunde dann bitte brav gedulden und die eigentlich nicht zugelassene "Dreckschleuder" einfach weiter fahren, bis er eben an der Reihe ist. Das Fahrzeug soll hierbei angeblich durch eiligste nachträgliche "Modifikationen" freilich doch noch in den vereinbarten bzw zulässigen Zustand gebracht werden mit der Folge, dass der Kunde danach eben keine weiteren Ansprüche mehr haben soll und vor allem das Fahrzeug behält.
Tatsächlich sind diese von den Herstellern vorgenommenen Modifikationen freilich höchst fragwürdig, schon weil der Grund des "Täuschungsmanövers" der Automobilindustrie ja allein der Umstand war, dass es eben wirtschaftlich oder auch technisch nicht möglich war, die Werte einzuhalten. Daran ändert dann wohl freilich auch ein Rückruf nichts, in dessen Rahmen ohnehin nur gewisse begrenzte "Modifikationen" an Software und Teilen im Rahmen eines bestehenden Automobils erfolgen können. Hätte die Automobilindustrie problemlos ein erschwingliches sauberes Fahrzeug ohne Täuschungssoftware bauen können, hätte sie es von Anfang an getan. Es muss daher wohl in allen Fällen der Rückrufe davon ausgegangen werden, dass auch die Fahrzeuge, die zurückgerufen und "nachbehandelt" wurden, nach wie vor die Grenzwerte nicht einhalten, mit denen sie ausdrücklich angeboten wurden oder aber sonst sich die Eigenschaften dieser Fahrzeuge negativ verändert haben. Insbesondere muss damit gerechnet werden, dass ein nachträglicher Eingriff in die darauf nicht abgestimmte Fahrzeugsubstanz mit einer Absenkung der Lebensdauer des Fahrzeugs und mechanischen sowie technischen neuen Problemen einhergehen wird.
"Späte Erlösung" - Kunden setzen endlich die Rückgabe ihres Fahrzeugs und Schadensersatz erfolgreich durch.
Hatten nach allem anfangs gerade die deutschen Gerichte noch eine teils unbegreiflich, ignorante und schlicht ganz offen ausgelebte industriefreundliche Rechtsprechung unter Mißachtung gesetzlicher Tatbestände an den Tag gelegt und wurde zunächst sogar davon gesprochen, es liege in Gestalt der allein zwecks Täuschung absichtlich manipulierten Abgaswerte weder ein erheblicher Mangel noch gar ein Rücktrittsgrund oder Anfechtungsgrund vor, ist nun seit einigen Monaten endlich auch in Deutschland eine Gegenbewegung in Richtung des getäuschten Kunden festzustellen. Grund hierfür war wohl am Ende allein der Druck der Medien und vor allem die in anderen Ländern deutlich zugesprochenen Entschädigungen zu Gunsten ausländischer Käufer durch die dortigen Gerichte.
Eines Besseren belehrt, ergingen nun gleich mehrere Entscheidungen, nach denen die Käufer nun plötzlich doch sehr wohl eine Rückabwicklung verlangen konnten und nach denen auch endlich Schadensersatz zugesprochen wurde. Zu erwähnen sei zuletzt etwa die Entscheidung des OLG München (OLG München, Beschl. v. 23.03.2017 – Az. 3 U 4316/16), welches im Ergebnis im Sinne der Käufer entschied. Seither gibt es immer mehr amtsgerichtliche und landgerichtliche Urteile, die diesem Besipiel folgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich dagegen bislang noch nicht äußern können. Mit einer Entscheidung ist hier aufgrund der langen Prozessdauer in den Vorinstanzen leider wohl erst in vielen Monaten zu rechnen. Bis dahin verstehen es die Hersteller und Verkäufer in der Regel im Einzelfall weiter sehr gut, richtungsweisende Entscheidungen oberster Gerichte durch einen "Vergleich" in der Sache oder einfach Rücknahme des Fahrzeugs zu verhindern, wenn ihnen sonst medienwirksam ein Prozessverlust drohen würde. Der Trend scheint nach allem aber endlich zu Gunsten der geschädigten Käufer gebrochen zu sein und und es bestehen im Einzelfall nun sehr gute Chancen, das manipulierte Fahrzeug (auch ohne Klage) zurückzugeben und den Kaufpreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurück zu erhalten, ebenso Schadensersatz.
Genugtuung - Auch der Hersteller haftet im Einzelfall deliktisch
Nachdem in Amerika zuletzt vor allem auch strafrechtliche Vorwürfe gegen die Beteiligten des Vw Konzerns erhoben wurden und sogar offen von "Verschwörung" gesprochen wird, gibt es auch in Deutschland Urteile, nach denen auch der Hersteller selbst freilich aufgrund deliktischer vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung dem Käufer direkt haftet. Hieran kann eigentlich bei juristischer Betrachtung auch gar kein Zweifel bestehen, wenn wie hier der Hersteller systematisch zwecks Täuschung unter falschen Angaben sein Produkt manipuliert, um den Käufer zum Kauf zu bewegen.
Nach allem lässt sich festhalten. Die Chancen für den Erwerber eines manipulierten Fahrzeugs stehen gut.
Was sollten Sie nun konkret tun und wie können wir Ihnen dabei helfen?
Sind Sie vom Abgasskandal betroffen? Ist auch Ihr Fahrzeug eines jener Modelle, bei dem eine verbotene Abschaltautomatik installiert wurde? Dann sollten Sie nun schnell handeln, denn die Gewährleistungsfrist läuft in der Regel nach 1- 2 Jahre ab Erhalt des Pkw ab. Der Abgasskandal ist dann seit geraumer Zeit auch in aller Munde, sodass in der Zukunft die "Kenntnis" des Käufers vom Mangel wohl öfters unterstellt wird. Zwar sind nach allem auch deliktische Ansprüche gegenüber dem Hersteller und ggf. am Ende sogar gegenüber den verantwortlichen konkret beteiligten Personen existent, der sichere Weg lautet aber, die Gewährleistungsfristen und Verjährungsfristen unbedingt zu wahren. Denn jeder Anspruch verjährt irgendwann!
Oberste Devise ist es daher zunächst, die Gewährleistungsfristen zu wahren, Verjährung zu hemmen oder zu unterbrechen, um dann in Ruhe die weiteren Schritte zu gehen. Insoweit sollte Hersteller und Verkäufer des Fahrzeugs zunächst dazu aufgefordert werden, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Der Mangel sollte gemeldet werden.
Natürlich können Sie als geschädigter Käufer dann stets erst einmal versuchen, sich mit dem Verkäufer oder Hersteller direkt in Verbindung zu setzen und die Sache selbst zu klären. Meist steht Ihnen hier aber (auch verdeckt) gleich eine ganze Rechtsabteilung oder jedenfalls ein juristisch versierter Verhandler gegenüber und begegnen uns immer wieder Fälle, in denen berechtigte Ansprüche "billig" wegverglichen wurden oder der juristische Laie irreparable Fehler begangen hat, denn Erklärungen und Zusagen im Rechtsverkehr sind eben leider bindend und wer in Kenntnis der Umstände einen faulen Kompromiss schließt, verliert i.d.R seine Ansprüche.
Verlieren Sie daher keine Zeit und kontaktieren Sie gleich einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt. Wir sind als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht täglich in diesem Rahmen bundesweit vor den Gerichten und gegenüber Herstellern und Verkäufern aktiv. Wir vertreten freilich auch geschädigte Verkäufer die wegen der deliktischen Schädigungen der Hersteller nun die Rückabwicklung durch Käufer hinnehmen müssen und Schäden erlitten haben.
Für Käufer klären wir zunächst anhand der Typenbezeichnung ab, ob Sie tatsächlich betroffen sind, wir erklären Ihnen im Weiteren dann genau, was Sie als Betroffener der "Dieselgate-Affäre" tun sollten, um zu Ihrem Recht zu kommen, wir führen die gesamte Korrespondenz mit allen Beteiligten, auch der Rechtsschutzversicherung und bereiten bei Bedarf umgehend und ohne lange Wartezeit Ihre persönliche und individuelle Klage vor. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte schnell und effektiv durchzusetzen.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einfach ein gleich ein Treffen am Standort Ihrer Wahl. Wir sind in der Rhein Main Region flächendeckend mit Beratungsstandorten vertreten, Sie finden uns als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden / Mainz, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Darmstadt und Langen (Hessen). Freilich vertreten wir Betroffene - im Herzen von Deutschland gelegen - aber auch bundesweit und gibt es praktisch keinen Fall, den man nicht auch genauso gut im Rahmen eines Telefontermins unter Übersendung der Unterlagen analyiseren und klären könnte.
Die Erstberatung bieten wir allen nicht rechtsschutzversicherten Mandanten stets zum fairen Pauschalpreis von 99,95 Euro inklusive Umsatzsteuer an. Ansonsten arbeiten wir für die gesetzlichen Gebühren, wie sie auch die Rechtsschutzversicherer voll tragen müssen. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann sind unsere Kosten in der Regel komplett gedeckt und müssen Sie für eine fachkundige Vertretung i.d.R. gar nichts bezahlen. Wir kümmern uns um die Deckungszusage. Unsere Kosten sind in der Regel Teil Ihres Schadens. Diese verlangen wir daher freilich von der Gegenseite am Ende auch ersetzt.
Machen Sie den ersten Schritt und geben Sie jetzt Ihre Fahrzeug zurück!