Unser Anwaltsinkasso - für Unternehmen und Privatpersonen - Mahnschreiben - Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid - Zwangsvollstreckung
Als Unternehmer können Sie sich offene Forderungen und eine hierdurch gesenkte Liquidität unter Aufwand an Zeit und Ressourcen gegenüber Nichtzahlern auf Dauer nicht leisten. Aber auch als Privatperson sind säumige Schuldner gerade bei hohen offenen Beträgen nicht selten existenzbedrohend. Etwa bei ausgereichten Darlehen, nichtzahlenden Mietern etc. Der Nichtzahlung folgt für den Laien meist ein nervenaufreibender enormer zeitlicher Aufwand und immenser Ärger, da es nicht einfach ist, den ggf. hartnäckigen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Außerdem müssen bei Antrag auf Mahnbescheid, Mahnungen, Verzinsung etc. Kenntnisse vorhanden sein, die meist nicht zum Geschäft gehören. Es fehlt die Software, die Beitreibung wird zur mühsamen Geduldsprobe, nicht selten um dann am Ende ggf entnervt doch einen Anwalt zu beauftragen , der die Forderung dann endlich einklagt oder noch schlimmer, um die berechtigte Forderung am Ende sogar auszubuchen oder mangels zeitlicher Kapazitäten nicht weiter verfolgen zu können. Es tritt dann im schlimmsten Fall irgendwann Verjährung und der Verlust der Forderung ein. Resultat: Arbeitszeit und Ressourcen wurden für den Schuldner kostenlos verschwendet.
Überlassen Sie die Betreibung, Durchsetzung und Titulierung von Forderungen doch lieber gleich dem Profi.
Wie wäre es, wenn Sie fortan statt dessen Ihre Nerven und ihre zeitlichen Kapazitäten komplett sparen könnten, indem Sie die Beitreibung von Außenständen einfach unkompliziert einem professionellen Partner überlassen, der bereits über jahrelange Erfahrung und auch über die Infrastruktur zur Forderungsbeitreibung verfügt und dem sie lediglich die Daten bei Bedarf elektronisch übergeben können. Die Kanzlei Sachse betreut seit ihrer Gründung schwerpunktmäßig das Inkasso und die Forderungsbeitreibung für Unternehmen und private Mandanten. Wir kümmern uns seit Gründung professionell und unkompliziert und auf Wunsch regelmäßig um die zuverlässige Realisierung Ihrer offenen Außenstände. Sie senden uns dazu einfach elektronisch bequem Ihre offenen im Verzug befindlichen Posten und Daten der Schuldner. Wir erledigen dann dazu die Beitreibung, je nach Wunsch entweder durch außergerichtliche Mahnung und/oder ein gerichtliches Mahnverfahren. Sollte die Sache dann wider Erwarten doch noch streitig werden, decken wir als etablierte Kanzlei mit 5 Standorten und 12 Berufsträgern nahezu alle Rechtsgebiete ab und vertreten Sie unkompliziert bundesweit nahtlos anwaltlich auch streitig in der Gerichtsverhandlung weiter, wo das erforderlich ist. . Wir pflegen ab Tag 1 professionell Ihr Forderungskonto und sorgen dafür, dass Ihnen keine Zinsen und Kosten entgehen und Ihre Forderungen nebst unserer Kosten auch wirklich konsequent und ohne Verzögerung schnell beigetrieben werden kann. Dort, wo nicht freiwillig bezahlt und auf Mahnung "geschwiegen" wird, lassen wir die Forderung besser gleich titulieren und vollstrecken den Titel, bevor ggf andere Gläubiger "schneller" sind.
Wir titulieren Forderungen dabei schnellstmöglich stets zu den geringstmöglichen Kosten möglichst im Wege eines gerichtlichen Vollstreckungsbescheides.
Ihr Vorteil - Langjährige Erfahrung im Bereich Inkasso, Erfahrungen zu nahezu allen Branchen und Vertretung von Privatpersonen
Zu unseren Inkassomandanten gehören seit jeher bis heute neben Privatpersonen, Vermietern alle Formen von Unternehmungen und Unternehmern. Von Freiberuflern, Ärzten und Steuerberatern über Mittelständler und Gesellschaften und Aktiengesellschaften vereint unsere Mandanten der Wunsch nach einer möglichst unkomplizierten und schnellen Realisierung ihrer Forderungen, möglichst ohne eigenen erheblichen Aufwand.
Warum ein Anwaltsinkasso mehr kann.
Nach unserer Erfahrung löst bereits der Erhalt eines anwaltlichen Anwaltsschreibens mit Klageandrohung beim Empfänger deutlichere "Reaktionen" aus, als ein einfaches Inkassoschreiben. Denn der Schulder weiß in der Regel genau, dass Anwälte bei Nichtantwort nicht "aufhören" oder 5 x mahnen, sondern eben gerichtlich vorgehen, wenn er nichts zahlt. Das ist bei einem Inkassobüroschreiben in der Regel anders, welches nicht selten das erste Schreiben in einer Kette von etlichen weiteren Schreiben darstellt, was Schuldner heute wissen. Auch weiß der Schuldner nicht selten auch, dass das Inkassobüro gar nicht gerichtlich auftreten kann, da die Zulassung für die Gerichtsverfahren vor allem vor den Landgerichten der Rechtsanwaltschaft vorbehalten ist. Ein Anwalt wird dagegen nicht wie das Inkassobüro nach der Zahl seiner Schreiben bezahlt, sondern er treibt Forderungen nach Fristsetzung erfahrungsgemäß wie angekündigt gerichtlich ohne Zwischenschritte bei und kann auch auf Einwände sofort passend entgegnen. Der sich hieraus vorgerichtlich ergebende Effekt auf den Schuldner, der erkennt, dass es nun wirklich "ernst" wird, ist nach unserer Erfahrung enorm.
Wo sich dieser Effekt nicht erzielen lässt, reagiert ein Schuldner, der auf das erste Mahnschreiben eines Anwalts nicht leistet, erfahrungsgemäß aber auch nicht auf das zweite, dritte und vierte Schreiben. Hier vergeuden wir anders als viele Inkassobüros dann auch keine Zeit mehr mit weiteren Mahnungen. Wir titulieren die Forderung lieber schnellstens und vollstrecken diese umgehend. Wer hier über Monate hinweg etliche Male nur mahnt, riskiert damit sogar, dass andere Gläubiger in der Zwischenzeit schneller und zielstrebiger gegen den Schuldner agieren und die ggf. begrenzten Vermögenswerte des Schuldners verwertet haben, bevor man selbst zum Zug kommt. Eine Forderung kann auch auf diesem Weg uneinbringlich werden.
Unsere Anwälte gehen bei der Forderungsbeitreibung stets direkte und schnelle Wege für Sie. Sollte es dann wider Erwarten in der Sache doch noch zu einem inhaltlichen rechtlichen Streit über den Bestand der Forderung kommen, können allein studierte Rechtsanwälte - anders als ein Inkassobüro- die notwendige professionelle anwaltliche Beratung und Argumentation zur Rechtslage nahtlos sofort aus einer Hand erbringen. Wo das Inkassobüro die Sache nun wieder erst einmal langatmig zur Klärung durch einen Anwalt an den Kunden zurückgeben muss, macht die Kanzlei Sachse direkt nahtlos für Sie weiter und können wir Sie vor jedem deutschen Gericht vertreten und zu Einwänden der Gegenseite anwaltlich entgegnen, dies ganz ohne Abbruch und Neustart bei einem Rechtsanwalt. Kommt es nach unserer Vertretung zum Gerichtsverfahren, geschieht dies stets unter gesetzlicher Anrechnung vorgerichtlicher Anwaltskosten, während die vorgerichtlichen Inkassokosten eines Inkassobüros nicht angerechnet werden können. Wer erst jetzt einen Anwalt beantragt, zahlt die vollen Anwaltskosten und die Inkassokosten des Inkassobüros. Die Beauftragung eines Anwaltsinkassos hat also organisatorisch, zeitlich und finanziel meist enorme Vorteile
Sparen Sie fortan Ihre Zeit und Ihre wertvollen Ressourcen und übertragen Sie die Beitreibung Ihrer Forderungen noch heute unserer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Die Kanzlei Sachse verfügt über 16 Jahre Erfahrung erfolgreicher Forderungsbeitreibung. Wir bieten unseren Mandanten die Möglichkeit des Inkassos bundesweit an, egal wo Sie Ihren Sitz haben. Im Erfolgsfall entstehen in unserem Falle keine Kosten, da der Schuldner unsere Kosten als Verzugsschaden stets mit tragen muss, die wir gegen diesen stets mit beitreiben. Dabei bieten wir anders als viele Inkassounternehmen auch Privatpersonen unseren besonderen Service an, auch dann, wenn es nur um eine Einzelforderung handeln sollte. Testen Sie unser Angebiot und stellen Sie fest, wie einfach es ist, Außenstände fortan ohne Aufwand zu realisieren und endlich wieder Zeit für das Wesentliche zu haben.
Ihre Rechtsanwälte für das Inkasso (geschäftlich und für Privatpersonen) und die Forderungsbetreibung in Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Mainz, Wiesbaden und Langen
Wir erleben es in unserer Praxis leider sehr häufig, dass gerade die durch die übliche Einzelabrechnung von Mahnscheiben, Kontoführungsgebühren und sonstiger intransparenter Vertragsbedingungen (Anteile an der Forderung im Erfolgsfall etc) entstandenen Kosten von Inkassodienstleistern im Falle eines notwendigen streitigen Gerichtsverfahrens nicht durch die Gerichte zugesprochen werden. Demgegenüber sind Rechtsanwaltskosten, die nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet wurden, bei Zahlungsverzug des Schuldners von diesem in jedem Fall zu erstatten. Der Gläubiger bleibt bei Beauftragung eines Rechtsanwalts also nicht auch noch auf seinen Kosten für die Beitreibung sitzen, sondern diese Kosten sind bei Obsiegen stets vom Schuldner zu erstatten. Vor allem aber besteht der Vorteil für den Gläubiger bei Beauftragung eines Rechtsanwalts klar darin, dass das anwaltliche Gebührenrecht (im Gegensatz zu den Inkassoverträgen) eine Anrechnung der hälftigen außergerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf später entstehende Prozessgebühren zwingend vorsieht. Wird also durch den Gläubiger nicht erst im Prozess sondern gleich am Anfang der Beitreibung ein Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Beitreibung einer Forderung beauftragt, ergibt sich im Vergleich zu der Beauftragung eines Inkassobüros bei später notwendiger Durchführung eines Gerichtsverfahrens (hierzu zählt auch das gerichtliche Mahnbescheidsverfahren) auch noch eine zusätzliche erhebliche Ersparnis. Wird die Sache ins streitige Verfahren übergeben, etwas weil der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt und müssen dann Gerichtsverhandlungen - auch an auswärtigen Gerichten stattfinde- kann der Anwalt Sie direkt weiter vertreten, ebenso wenn inhaltlich die Sache streitig wird beraten und vertreten, denn er hat anders als ein Inkassobüro das Recht studiert und ist an den Gericht vollumfänglich zugelassen, er kann bei auswärtigen Gerichten direkt aus seinem Rechtsanwaltsnetzwerk direkt kompetente Kollegen vor Ort mit der Terminsvertretung betrauen, dies erfolgt ohne Zusatzkosten für unsere Mandanten. Ein Inkassobüro wird Ihnen bei Streit in der Sache in der Regel die Sache zurückgeben.
Da es sich bei Inkasso um formalisierte und elektronisch gesteuerte Abläufe handelt, berechnen wir unseren Mandanten für unsere außergerichtliche Tätigkeit im Rahmen des Onlineinkassos lediglich eine 0,5 Geschäftsgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer aus dem Forderungswert zzgl. ggf. anfallender Auslagen für Aufenthaltsermittlung, Bonitätsauskünfte und Gerichtskosten. Dabei verzichten wir auf Vorkasse durch unsere Mandanten soweit es unsere Anwaltskosten angeht und berechnen unsere Tätigkeit erst dann, wenn der Fall abgeschlossen oder die Forderung nach dem ersten Zwangsvollstreckungsversuch tatsächlich nicht einbringlich ist oder der Schuldner nicht auffindbar ist.
Wir haben hier - anders als viele Inkassounternehmen - gar kein monetäres Interesse daran, die Sache außergerichtlich durch möglichst viele kostenpflichtige Schreiben und Maßnahmen auf Kosten unserer Mandanten in die Länge zu ziehen. Zahlt Ihr Schuldner nach der Mahnung nicht, beantragen wir umgehend einen gerichtlichen Mahnbescheid und leiten nach Titulierung die Zwangsvollstreckung ein. Sollte ein Widerspruch und Einspruch eingehen, setzen wir auf Wunsch das streitige Verfahren direkt mit Ihnen fort und führen dieses Verfahren nahtlos für Sie durch. Ein Inkassounternehmen gibt spätestens jetzt die Sache zurück, Sie müsssen dann doch einen Rechtsanwalt für VOLLE Gebühren finden und beauftragen, ohne dass es hier noch zur Anrechnung von den entstandenen Kosten im Verfahren kommt.
Testen Sie uns und übermitteln Sie Ihre offenen Forderungen einfach bequem per Mail oder Fax an uns.