Rechtsanwalt & Fachanwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt am Main, Langen, Darmstadt, Offenbach, Mainz, Wiesbaden - Kanzlei für Versicherungsrecht.
Ihre Versicherung will nicht zahlen? Schonen Sie Ihre Nerven.
Ihr Rechtsanwalt & Fachanwalt Versicherungsrecht hilft sofort im gesamten Bereich des Versicherungsrechts
Ihr Rechtsanwalt - Versicherungsrecht in Langen, Darmstadt, Offenbach, Mainz, Wiesbaden und Frankfurt - Versicherungsrecht.
Als moderne Rechtsanwaltskanzlei mit Tradition unterhalten wir Kanzleistandorte in Frankfurt am Main, Offenbach, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden und Langen (Hessen). Unser Team besteht aus besonders spezialisierten Rechtsanwälten verschiedener Fachrichtungen. Wir haben für jedes Rechtsgebiet den passenden Rechtsanwalt. Im Versicherungsrecht vertreten wir täglich Mandanten zu allen Fragen des Versicherungsrechts. Die Versicherung will nicht zahlen oder hält Sie hin? Dann begegnen Sie diesem "Schadensmanagement" und schalten Sie einen Anwalt ein. Wir setzen Ihre Recht durch, schnell und zuverlässig-
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen des Versicherungsrechts, dabei bieten wir die Erstberatung zum fairen Pauschalpreis von 99,95 Euro an.
Nahezu jedermann hat heute wohl irgendeine Versicherung abgeschlossen oder ist zumindest gesetzlich versichert. Insofern ist zwischen privaten Versicherungen und der sog. Sozialversicherung zu unterscheiden, die gesetzlich besteht. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu den privaten Versicherungen. Den Rechtsbereich der Sozialversicherung finden Sie im Bereich Sozialrecht auf unserer Seite.
Gerade bei Eintreten des Versicherungsfalls ergeben sich häufig rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Versicherungen und Versicherten bzw. Versicherungsnehmern. Aber auch sonst können sich im Rahmen von laufenden Versicherungsverhältnissen oder bei deren Anbahnung oder Kündigung erhebliche rechtliche Probleme entwickeln. Wenn Prämien erhöht, Versicherungsverträge aufgekündigt oder unter Hinweis auf angeblich verschwiegene Umstände angefochten werden (sollen) oder wenn die vertraglich vereinbarte Leistung gar nicht oder nicht voll oder verzögert gezahlt wird oder von weiteren Nachweisen und Bedingungen abhängig gemacht, ist guter Rat teuer. Nur ein im Versicherungsrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihre Ansprüche erfolgreich und kostengünstig durchsetzen können. Wir beraten Sie gerne an einem unserer Standorte Ihrer Wahl. Dabei bieten wir Ihnen anders als andere Kanzleien die Erstberatung im Versicherungsrecht stets zum günstigen Pauschalpreis von 99,95 Euro inklusive Mehrwertsteuer an. Das Beste ist: Diese Kosten werden bei einer späteren Beauftragung auf die dann ggf. weiter anfallen Gebühren verrechnet, sodass für die Erstberatung meist gar keine gesonderten Kosten anfallen. Sie sind rechtsschutzversichert? Dann übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung!
Rechtsanwälte Versicherungsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Versicherungsrechts, so vor allem:
- Krankentagegeldversicherung
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kfz- Versicherung - Kfz Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicheru
- Hausrat und Glasbruchversicherung private Krankenversicherung und Pflegeversicherung - Zahnzusatzversicherung,
- Lebensversicherung private Rentenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Wohngebäudeversicherung
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Versicherungsrechts, so vor allem:
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Wir freuen uns darauf, Sie an einem unserer Kanzleistandorte begrüßen zu dürfen. Ihre Rechtsanwälte in Darmstadt, Frankfurt, Langen und Offenbach, Mainz Wiesbaden
BGH: Füllt ein Versicherungsagent das Antragsformular nach den Angaben des Antragstellers aus, so muss sich der Versicherer die dem Agenten zur Kenntnis gebrachten Umstände als bekannt zurechnen lassen. Der Versicherer muss es sich zurechnen lassen, wenn der Agent die notwendigen Nachfragen unterlässt. Unterlässt der Versicherer eine ihm hiernach obliegende Rückfrage und sieht er insoweit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung ab, so ist es ihm im Weiteren nach Treu und Glauben verwehrt, gestützt auf die Unvollständigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers wirksam vom Versicherungsvertrag zurück zu treten. Der Versicherer muss gegenteilgem Vortrag des Versicherungsnehmers beweisen, dass die im Formular niedergelegten Fragen dem Versicherungsnehmer tatsächlich gestellt und so wie niedergelegt von ihm beantwortet worden sind. (BGH Urteil vom 05.03.2008 Az: IV ZR 119/06)
OLG Hamm: Die vorübergehende Aufbewahrung von Gegenständen außerhalb der Wohnung schließt den Versicherungsschutz bei Diebstahl nicht aus (Urteil OLG Hamm 07.09.2007, 20 U 54/07)
OLG München: Kein Versicherungsschutz bei Unfallverursachung infolge Trunkenheit. Wer einen Autounfall bei klaren Sichtverhältnissen und auch sonst normalen Verhältnissen infolge Alkoholkonsums verursacht, dem kommt kein Versicherungsschutz zu. (OLG München, Urteil vom 27.06.2008 - 10 U 5654/07)
BGH: Wird die Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung der versicherten Person durch Umstände an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verursacht oder verstärkt ( hier durch „Mobbing“), handelt es sich um eine Erkrankung und nicht um eine bloße „Arbeitsplatzunverträglichkeit“. Es besteht dann Anspruch auf Krankentagegeld (BGH, Urt. v. 9. 3. 2011 − IV ZR 52/08)