Ihr Rechtsanwalt für das Vertragsrecht, das Zivilrecht sowie Handelsrecht in Darmstadt, Offenbach, Frankfurt, Mainz / Wiesbaden und Langen.
Die Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung betreffend die allgemeinen Vertragstypen des BGB, HGB und anderen Gesetzen gehören zum Grund- und Standardwissen unserer Rechtsanwälte. Wir betreuen ständig Mandate aus dem sog. "allgemeinen Zivilrecht". Ob Kaufvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Internetgeschäfte sowie Fernabsatzverträge: Wir beraten Sie umfassend und kompetent und vertreten Sie gegenüber der Gegenseite. Fragen des Verbraucherschutzes spielen häufig eine Rolle, wenn es um Reiserecht, Transportrecht, Energieversorgungsrecht, Versicherungsrecht oder Kapitalanlagerecht geh
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen des Zivilrechts und Vertragsrechts, dabei bieten wir die Erstberatung zum fairen Pauschalpreis von 99,95 Euro an.
Zu allen Fragen rund um das Gebiet Vertragsrecht und Zivilrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte in Frankfurt und Offenbach, Darmstadt und Langen Wiesbaden, Mainz jederzeit zur Verfügung
Wir kennen uns daneben natürlich auch mit professionellem Forderungseinzug (Inkasso) aus, ebenso mit Fragen des gesetzlichen Schadensersatzes, der Haftung aus unerlaubter Handlung und Geschäftsführung ohne Auftrag.
Auf dieser Seite finden Sie ausgewählte Informationen zum allgemeinen Zivil- und Zivilprozessrecht, alphabetisch geordnet nach den Überbegriffen.
Rechtsanwälte Zivilrecht & Vertragsrecht
Arzthaftungsrecht und Medizinrecht
BGH: Es besteht die Vermutung, dass ein Schaden durch ein Arzneimittel verursacht worden ist, wenn das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen. (Beschluss vom 01.07.2008 (Az.: VI ZR 287/07).
LG München: Krankenhäuser haften nur bei nachgewiesenem schuldhaften Fehlverhalten ihres Personals. Aus dem Vorliegen einer Infektion mit Hepatitis C kann allein noch kein Verschulden des Personals im Sinne eines groben Behandlungsfehlers hergeleitet werden (Urteil vom 27.08.2008, 9 O 13805/05)
BGH: Den Arzt verpflichten auch die Ergebnisse solcher Untersuchungen zur Einhaltung der berufsspezifischen Sorgfalt, die medizinisch nicht geboten waren, aber trotzdem – beispielsweise aus besonderer Vorsicht – veranlasst wurden. Der für die Auswertung eines Befunds im konkreten Fall medizinisch verantwortliche Arzt hat all die Auffälligkeiten zur Kenntnis und zum Anlass für die gebotenen Maßnahmen zu nehmen, die er aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereichs unter Berücksichtigung der in seinem Fachbereich vorausgesetzten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Behandlungssituation feststellen muss. Vor in diesem Sinne für ihn erkennbaren „Zufallsbefunden“ darf er nicht die Augen verschließen.( BGH, Urt. v. 21. 12. 2010 − VI ZR 284/09)
LSG Nordrhein-Westfalen: Opferentschädigung bei Kunstfehler bei Schönheitsoperation
Auch eine Schönheitsoperation stellt eine vorsätzliche, rechtswidrige gefährliche Körperverletzung dar, wenn die Zustimmung durch vorsätzlich falsche Aufklärung (hier bewusst unterlassener Hinweis auf erhebliches Gesundheitsrisiko aufgrund Vorerkrankungen) erschlichen wurde. Es kommt dann ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) in Betracht. (Urteil vom 21.05.2008, Az.: L 10 VG 6/07). Nach diesem Gesetz können Personen, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat geltend machen, wenn dieser trotz des von ihm in Anspruch genommenen Gewaltmonopols seine Bürger nicht hinreichend im Einzelfall vor Gewalttaten geschützt hat.
OLG München, Urt. v. 17.03.2011 - 1 U 5245/10: Eine Weigerung des Arztes, Behandlungsdokumentation im Prozess zu offenbaren, kann eine Beweisvereitelung darstellen (OLG München, Urt. v. 17.03.2011 - 1 U 5245/10)
Ebay und Recht
BGH: Werden unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben, liegt ein Handeln unter fremdem Namen vor, auf das die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheins- oder der Duldungsvollmacht entsprechend anzuwenden sind. Ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung des Inhabers eines eBay-Mitgliedskontos unter fremdem Namen abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen sind dem Kontoinhaber nur unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder der Anscheinsvollmacht zuzurechnen. Für eine Zurechnung reicht es nicht bereits aus, dass der Kontoinhaber die Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff des Handelnden geschützt hat. Eine von eBay gestellte und von jedem registrierten Nutzer akzeptierte Formularklausel, wonach Mitglieder grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten haften, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden, begründet keine Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern. (BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09 (OLG Hamm))
Energieversorgungsrecht
BGH: Preiserhöhungsklausel in Erdgassondervertrag unwirksam
Eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Energiversorger berechtigt, Preise bei Erhöhung der Einkaufspreise zu erhöhen, stellt eine den Geboten von Treu und Glauben widersprechende unangemessene Benachteiligung der Gaskunden dar und ist nichtig, wenn sie nicht gleichzeitig für den Fall der Senkung der Bezugspreise auch eine Pflicht zur Tarifsenkung vorsieht. (BGH Entscheidung 29.04.2008 (KZR 2/07)
Landgericht Frankfurt am Main: Strompreise: Allgemeine Preiserhöhungsklausel in Stromversorgungssondervertrag ist unwirksam.
Eine Klausel in einem Stromversorgungsvertrag, die den Stromversorger berechtigt, den Strompreis einseitig zu erhöhen ist auch unter Gewährung eines Sonderkündigungsrecht nach § 307 BGB unwirksam, wenn sie nicht an Kostensteigerungen gebunden ist und wenn sie für den Fall der Ermäßigung der Kosten nicht gleichzeitig eine Pflicht des Energieversorgers enthält, die Preise zu senken. (Leitsatz der Kanzlei) (LG FFM Urteil vom 25.06.2008) (Dieses von unserer Kanzlei erstrittene Urteil ist nicht rechtskräftig. Vor dem Bundesgerichtshof wird zur Zeit das Revisionsverfahren geführt. Über den Ausgang werden wir auf diesen Seiten Informieren. Die Entscheidung ist im
Volltext hier abrufbar:
Werkvertragsrecht
BGH: Schwarzarbeit schließt Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nicht aus, wenn Verbraucher und Schwarzarbeiter einen Auftrag "ohne Rechnung" vereinbart haben. Es ist trotz Nichtigkeit des Vertrages treuwidrig, wenn sich der Werkunternehmer nach Durchführung des Auftrags auf die Nichtigkeit des Vertrags beruft. (BGH: Urteile vom 24.04.2008, VII ZR 42/07 u. 140/07)
OLG Hamm: Die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" verhindert Abnahmewirkung nicht! Es liegt aber ein Mängelvorbehalt vor, wie ihn § 640 Abs.2 BGB ausdrücklich vorsieht. (OLG Hamm 14.03.2008, 21 U 34/07)
BGH: Ist die Mängelbeseitigung nur auf eine bestimmte Weise möglich, ist der Unternehmer verpflichtet, diese vorzunehmen. Der Besteller kann ein dieser Verpflichtung nicht entsprechendes und damit untaugliches Angebot von vornherein zurückweisen (BGH, Urt. v. 5. 5. 2011 − VII ZR 28/10 (OLG Bamberg)
EuGH: Bei mangelhafter Kaufsache muss der Verkäufer dem Käufer nicht nur mangelfreie Ware nachliefern, sondern auch die Ein- und Ausbaukosten übernehmen. Dies gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Die Ein- und Ausbaukosten sind zum Zwecke der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen i.S. des § 439 BGB (Urteil vom 16. 6. 2011 - C 65/09 und C-87/09)
Kanzlei Sachse: Ihr Anwalt in Fragen zum Vertragsrecht / Zivilrecht in Frankfurt am Main, Offenbach, Langen, Wir vertreten MAndanten aus der Region Bad Homburg, Bad Vilbel, Oberursel, Eschborn, Kelsterbach, Neu-Isenburg, Dreieich, Egelsbach, Heustenstamm, Dietzenbach, Erzhausen, Rödermark, Rodgau, Mörfelden-Walldorf, Heusenstamm und Umgebung.
Spezialisierte Rechtsberatung unter anderem zu den Themen Schadensersatz, Schmerzensgeld, Arzthaftung, BGB, Werkvertrag, Kaufvertrag, Dienstvertrag, Urheberrecht, Abmahnung wegen Filesharing, Abofalle und Unterlassungserklärung.
Anwaltskanzlei Sachse - Ihre ebenso spezialisierte Kanzlei zu den Rechtsgebieten Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.
Author: Fabian Sachse