Rechtsanwalt Medizinrecht & Arzthaftungsrecht in Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Mainz, Offenbach und Langen
Als Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Medizinrecht und Arzthaftungsrecht beraten und vertreten wir sowohl Patienten als auch Ärzte zu allen Fragestellungen. Rechtsanwalt Fabian Sachse ist seit Beginn seiner Tätigkeit auf das Medizinrecht und Arzthaftungsrecht spezialisiert. Hier vertritt er vor allem geschädigte Patienten im Rahmen der Arzthaftung, beschäftigt sich aber auch mit medizinrechtlichen Fragestellungen und dem Vertragsarztrecht und mit der Thematik der hier bestehenden Versicherungen.
Rechtsanwälte Rechtsanwalt Medizinrecht & Arzthaftung in Frankfurt, Langen, Offenbach, Mainz, Darmstadt, Wiesbaden
Als Medizinrecht bezeichnet man die Rechtslage zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, aber auch die verwaltungsrechtlichen Regelungen zum Arztberuf.
Insoweit haben vor allem Rechtsstreitigkeiten im Gebiet der Arzthaftung stark an Bedeutung gewonnen. Aber auch das Recht zum Honorar von Ärzten bei Privatpatienten nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) oder der Zahnärzte (GOZ) ist ein häufiger Streitpunkt. Im Übrigen fasst man aber auch sozialrechtliche Themen wie das Recht der Kassenzulassung, die Honorierung von Vertragsärzten und Vertragszahnärzten sowie das Berufsrecht unter diesen Begriff.
Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht
Unsere Rechtsanwälte betreuen seit vielen Jahren vor allem geschädigte Patienten als auch Ärzte aus dem Raum Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Offenbach und Langen n allen Fällen der Arzthaftung. Hier geht es meist um Behandlungsfehler und um Fragen des Schadensersatzes und des Schmerzensgeldes aber auch um Fragen der Begutachtung von äztlichen Leistungen udn selbständige Beweisverfahren. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht helfen wir Patienten dabei, ihre Ansprüche gegenüber den Ärzten oder Kliniken schnell und effektiv durchzusetzen. Zu Unrecht in Anspruch genommene Ärzte unterstützen wir bei Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wir sind er komptente Ansprechpartner, wenn es um Fragen des Schmerzensgeldes der Entschädigung für mißlungene ärztliche Eingriffe geht. Wir kennen uns auch mit dem flankierenden Sozialversicherungsrecht bestens aus.
Die Erstberatung bieten wir nicht rechtsschutzversicherten Mandanten zum günstigen Pauschalpreis von 99,95 Euro inklusive Umsatzsteuer an.