Rechtsanwalt Ausländerrecht in Langen, Offenbach, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden, Frankfurt
Unsere Rechtsanwälte helfen bei Asyl, Einbürgerung, Aufenthalt, Visa und Familiennachzug.
Das sog. "Ausländerrecht" regelt im Kern die Einreise und den Aufenthalt sowie die Migration von Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es ist Teil des Ordnungsrechts der Bundesrepublik Deutschland und hier national im Aufenthaltsgesetz kodifiziert. Aber auch die Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Abkommen regeln zwischen Staaten das Recht des Aufenthalts und der Migration. So werden etwa durch das sog. Schengen-Recht , welches zum europäischen Besitzstand zählt, zwischen den teilnehmenden Staaten Visa und Reisebestimmungen getroffen. Die Bundesrepublik und die EU unterhalten sodann jeweils weitere spezielle bilaterale Abkommen mit verschiedenen Staaten.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten hier täglich Mandanten zu allen Fragen betreffend den Anspruch auf Erteilung und Versagung von Aufenthaltsgenehmigungen und Verlängerungen derselben. Ebenso klären wir fachkundig Fragen zum Familiennachzug von Ausländern sowie den Ehegattennachzug. Wir vertreten und beraten Mandanten zu Visaverfahren, Abschiebehaft, ausländerechtllichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, ebenso beraten und unterstützen wir Sie bei der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit und der Einbürgerung sowie einer Niederlassungserlaubnis.
In jedem Einzelfall prüfen wir fachkundig zunächst für Sie, um welches Ziel es Ihnen geht und wie dieses erreicht werden kann, sodann ermitteln wir, nach welchem Recht sich die entscheidenden Fragen richten, um das Ziel mit den richtigen und fristgerechten Anträgen kostengünstig und schnell zu erreichen.
Unsere auf das Ausländerrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen Mandanten zu folgenden Themen und stellen FRISTGERECHT für Sie Anträge auf:
Rechtsanwälte Ausländerrecht
- Visa und Visum (Touristenvisum / Schengenvisum / Visum zur Arbeitsaufnahme)
- Familiennachzug
- Einbürgerung
- Integrationskurs
- Aufenthaltserlaubnis
- Asyl
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltsrecht
- Aufenthaltserlaubnis
Die Erstberatung (auch schriftlich per Mail oder Brief) bieten wir unseren Mandanten dabei stets zu kostengünstigen 99,95 Euro inklusive Umsatzsteuer an.