Urheberrechtsverletzung bei Framing von You-Tube Videos

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BGH Az: I ZR 46/12: Achtung beim Einbinden von You-Tube Videos auf eigener Website!

Der Bundegrichtshof (BGH) in einer mündlichen Verhandlung vom 18.04.2013 angedeutet, dass es möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn auf You-Tube eingestellte Videos via Framing ohne Genehmigung es Urhebers auf anderen Seiten eingebunden werden. Anders als bei einem simplen Link werden hier die Inhalte direkt auf die fremde Seite sichtbar, was das Urheberrechte verletzten kann.

Jeder, der auf diese Weise Videos in den eigenen Internetauftritt einbindet, lebt gefährlich und sollte Vorsicht walten lassen und die Genehmigung der Urheber einholen.