Anwaltskosten

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Anwaltskosten – allgemeine Begriffserklärung

Wenn man den Rat eines Rechtsanwaltes benötigt, stehen für viele Menschen neben dem individuellen Problem einer Auseinandersetzung mit der Gegenpartei auch die Probleme der Kosten an erster Stelle und die Frage ob man überhaupt professionelle Hilfe einer Anwaltskanzlei benötigt, um zu seinem Recht zu gelangen.

Dabei kann man natürlich auch selbst das Zepter in die Hand nehmen, um Rechtsstreitigkeiten in Eigenregie zu lösen, jedoch sollte man zum einen nicht vergessen, dass das deutsche Recht zahlreiche Hürden bereithält, um auch bei scheinbar eindeutiger Rechtslage schnell an ein zufriedenstellendes Urteil zu gelangen. Zum anderen besteht die Gefahr, dass man nicht zu seinem Recht kommt, da die Gegenpartei einen Anwalt beauftragt hat und man sich somit mehr oder weniger auf verlorenem Posten wiederfindet.

Anwaltskosten - die kostengünstige Erstberatung

Meist genügt auch eine erste Beratung, um sich einen Überblick verschaffen zu können und um zu sehen wie komplex oder einfach die Sachlage ist. Nimmt man diese erste kostengünstige Anwaltsberatung in Anspruch, so wird vorher festgelegt wie hoch diese ausfällt, um eine effektive Kostenkontrolle zu erhalten. In unserer Anwaltskanzlei achten wir nicht nur darauf, den Mandanten mit den Anwaltskosten nicht zu überfordern, sondern haben uns es zur Aufgabe gemacht Kostentransparenz zu leben.

Somit haben Sie stets einen Überblick über die anfallenden Kosten und müssen sich nicht mit versteckten Klauseln oder anderweitigen Gebühren herumschlagen.

Der Begriff der Anwaltskosten wird oft umgangssprachlich mit den sogenannten Anwaltsgebühren und Auslagen verwechselt, die erst dann fällig werden wenn nach der Erstberatung unsere Kanzlei Sie vertreten soll. Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind gesetzlich geregelt, wobei sich diese meist an dem Wert des Gegenstandes richtet und mit Gegenstandswert bezeichnet wird.