Vorfälligkeitsentschädigung-Widerrufsjoker

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Ihr Rechtsanwalt für alle Fragen rund um den "Widerrufsjoker" und die Vorfälligkeitsentschädigung in Langen, Mainz / Wiesbaden, Frankfurt, Darmstadt und Offenbach.

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen des Widerrufsjokers und der Vofälligkeitsentschädigung.Dabei bieten wir die Erstberatung zum fairen Pauschalpreis von 99,95 Euro an.

Viele Bankkunden kennen das Problem. Der Kredit / das Darlehen mit ungünstigen Zinsen soll vorzeitig abgelöst oder gekündigt werden. Nun verlangt die Bank aber plötzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Einzelfall ganz erheblich ausfallen kann. Was kann man hiergegen tun und welche Wege gibt es, die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden und Darlehen möglichst zinsgünstig abzulösen? Als Rechtsanwaltskanzlei mir Schwerpunkt im Darlehens- und Kreditrecht kennen wir die rechtlichen Möglichkeiten, die es gibt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden., Wir prüfen Ihre Verträge und informieren Sie darüber, ob Sie ggf. bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erfolgreich zurückverlangen und ein zinsungünstiges Darlehen durch ein zinsgünstiges ablösen können.

Rechtsanwälte Vorfälligkeitsentschädigung-Widerrufsjoker

Wann und warum muss überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird grds immer (nur) dann fällig, wenn ein Festzinsdarlehen ohne Zinsfestschreibung von über 10 Jahren vor Ablauf von 10 Jahren vorzeitig gekündigt wird.  Ein solches sog. Festzinsdarlehen liegt vor allem bei der Immobilienfinanzierung in der Regel vor.  Da sich die Bank in diesen Konstellationen auf dem Markt für die Laufzeit entsprechend refinanzieren muss, entsteht dieser bei vorzeitiger Ablöse des Darlehens ein sog. (Vorfälligkeits-)Schaden. Wichtig zu wissen ist dabei, dass Banken bei grundpfandrechtlich besicherten Darlehen vor Ablauf der Zinsfestschreibung überhaupt nicht dazu verpflichtet sind, die Darlehen zurückzunehmen. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen müssen Banken sich hier überhaupt darauf einlassen, das Darlehen vorzeitig zurückzunehmen, so etwa, wenn die die finanzierte Immobilie wieder veräußert werden soll oder dann, wenn die Bank ein Angebot des Kunden auf Ausdehnung des Kredits ablehnt (BGH XI ZR 197/96, XI ZR 27/00, XI ZR 285/03). In diesen Fällen kann die Banken dann aber auch hier die Vorfälligkeitsentschädigung grds. geltend machen.

Insoweit kann der Kreditgeber den Zinsausfallschaden ersetzt verlangen ( § 490 Abs.2 S.3. BGB), muss sich aber im Gegenzug eine fiktive Rendite ebenso anrechnen lassen wie er sich die ersparten Risikokosten gutschreiben lassen muss.

Die korrekte Berechnung dieser Positionen bereitet dem Laien in der Regel große Schwierigkeiten, nicht selten sind die Beträge falsch berechnet. Nur gewarnt werden kann vor der ungeprüften Unterzeichnung einer "Auflösungsvereinbarung", in der sich die Bank nicht selten Beträge vertraglich verbindlich zusagen lässt, die durch nichts gerechtfertigt sind. 

Wie entgeht man einer Vorfälligkeitsentschädigung? - Der Widerrufsjoker!

Alle außer die oben genannten Festzinsdarlehen können grds OHNE Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden.  Ist beim Festzinsdarlehen eine Zinsfestschreibung von über 10 Jahren vereinbart worden, kann auch dieses ohne Vorfälligkeitsentschädigung nach Ablauf von 10 Jahren gekündigt werden. In allen anderen Fällen kann zwecks Vermeidung einer Entschädigung und zwecks Vermeidung weiterer hoher Zinsen nicht selten der sog Widerrufsjoker eingesetzt werden, um sich ohne Kosten aus einem Darlehensvertrag zu befreien.

So haben die Banken gerade in den Jahren bis 2011 viele Fehler bei der Verwendung und der Formulierung der Widerrufsbelehrung gemacht. Der Bundesgerichtshof hat die entsprechenden Belehrungen in sehr vielen Fällen als unwirksam erkannt. Dies führt dazu, dass die Widerrufsfristen in diesen Fällen bis heute nicht angelaufen sind, die Verträge können allesamt noch nach Jahren widerrufen werden! Das führt dann dazu, dass der Bankkunde den Darlehensbetrag zurückzahlen muss und die Bank die Zinsen an den Kunden. Der Kunde kann sich über ein in der Regel derzeit sehr zinsgünstiges Darlehen refinanzieren. Daher sollte eigentlich jedermann, der in den letzten 10 Jahren ein Festzinsdarlehen aufgenommen hat, seinen Vertrag prüfen lassen, um diese besondere Chance zu nutzen. Dabei gilt, dass ein Vorgehen umso erfolgversprechender ist, desto schneller der Kunde sein Recht ausübt, denn die Bankenbranche unternimmt derzeit alles, um über das sog "Verwirkungsargument" und entsprechenden Lobbyismus einen Widerruf von Verträgen durch Kunden zu verhindern und auf Gesetzgebung und Rechtsprechung Einfluss zu nehmen.

Nützliche Informationen zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung finden Sie auch unter  www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net 

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