Verzweifeln Sie nicht! Wir helfen Ihnen sofort im Reiserecht und Fluggastrecht!
Ihr auf das Reiserecht und Fluggastrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Rhein-Main / Langen, Offenbach, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt und Frankfurt - Kanzlei Sachse
Wir alle sehnen uns wenigstens einmal im Jahr nach der verdienten Erholung im Urlaub. Ist die Pauschalreise gebucht oder das Traumhotel mit Flug gefunden, freuen wir uns auf einmalige und unvergessliche Tage, den Akku wieder aufladen, um danach mit Kraft den Alltrag neu zu bestreiten. Erfüllt die Reise die Erwartungen nicht, ist dies gleich in mehrerer Hinsicht fatal und enttäuschend, denn zum einen sind Urlaubsreisen leider teuer, zum anderen vereiteln Ärger und Stress den Erholungszweck. Im Extremfall kann durch Störungen und Mängel der Reise deren gesamter Erholungswert unwiederbringlich verloren gehen, denn Anspruch auf Urlaub hat man in der Regel nur begrenzt. Es ergeben sich dann zu Recht im Nachgang oft erhebliche rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft bzw. dem Transportunternehmen, dem Hotel / der Pension, der Mietwagenfirma oder dem Buchungsportal und Reisebüro.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen des Reiserechts und Fluggastrechts, dabei bieten wir die Erstberatung zum fairen Pauschalpreis von 99,95 Euro an.
Ihr auf das Reiserecht und Fluggastrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Langen, Offenbach, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt und Frankfurt - Kanzlei Sachse
Mit Anwaltsanzleiräumen nahe am Frankfurter Flughafen verfügen wir über besondere Spezialisierung im Reiserecht. Wir setzen alle Ansprüche aus Reisevertrag und Beförderungsvertrag schnell, komptetent und kostengünstig für unsere Mandanten durch!
Den ersten Ärger gibt es (auch) dank zu Urlaubszeiten zunehmend beliebter Streiks bereits oft schon an den deutschen Flughäfen. Ferner dank dem steigenden Preis- und Konkurrenzkampf der Fluggesellschaften auch immer häufiger schon beim Abflug am Flughafen oder der Ankunft am Zielort. Entfällt der Flug (Annullierung) oder ist dieser verspätet (Flugverspätung), sorgt dies nicht nur für ganz erheblichen Ärger und besonderen Stess, sondern führt auch dazu, dass sich der (Erholungs-)Wert der Reise um die vergeudete Zeit erheblich mindert. Dies wiegt umso mehr, als Urlaubszeit begrenzt und kostbar ist. Gleiches gilt für eine ärgerliche Gepäckverspätung oder gar einen Gepäckverlust bzw. Gepäckbeschädigungen. Denn der Urlaub ohne die eigene Wäsche oder Zahnbürste gerät nicht selten zum Horrortrip.
Ist das Hotel am Urlaubsort entgegen den Zusagen plötzlich überbucht (Überbuchung), die im Katalog oder im Internet schillernd und farbenfroh dokumentierte Lage des Hotels bei näherer Betrachtung "frei mit Photoshop" gestaltet worden oder begrüßen bei Ankunft statt netter und hilfsbereiten Hotelbediensteter emsige Kakerlaken den Urlaubsgast, ist die Freude und Erholung ebenfalls dahin und der Urlaub "ins Wasser gefallen". Säumen Müllhaufen oder Baustellen das noch im Bau befindliche Hotel, lärmt nachts die Disco oder fällt der Blick nicht wie versprochen auf das Meer sondern statt dessen auf eine 6 spurige Straße, wird es Zeit, sich um die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Reisevertrag zu kümmern. Leider ist dabei vor allem vor Ort meist guter Rat teuer. Erst nach der Rückkehr sind die meisten Reisenden erstmals in der Lage, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Dabei ist Vorsicht geboten, müssen Reisemängel doch grds. unverzüglich vor Ort der Reiseleitung angezeigt werden. Reisemängel sollten dann stets fotografisch dokumentiert und dem Reiseveranstalter gemeldet werden.
In allen Fällen ist es sinnvoll, - bereits vom Urlaubsort aus- einen auf das Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalt in Deutschland einzuschalten, der bestehende Ansprüche ggf. noch während dem Aufenthalt schnell und zuverlässig gegenüber dem sonst leider sehr trägen Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft geltend macht. Das schont nicht nur die Nerven und die eigene Urlaubszeit, sondern bewahrt den Reisegast auch vor in Rechtsunkenntnis begangenen Fehlern. Dank moderner Telekommunikation (E-Mail, Telefon) ist es unserer Kanzlei möglich, in Reiserechtssachen auch mit unseren Mandanten am Urlaubsort zu korrespondieren und wertvolle Tipps und Ratschläge zu geben. Nahezu alle im Reiserecht geregelten Ansprüche sind an spezielle und teilweise sehr kurze Fristen gebunden, sodass man frühzeitig einen Anwalt für Reiserecht aufsuchen und möglichst schnell die eigenen Ansprüche der Gegenseite anzeigen sollte. Spätestens nach der Urlaubsrückkehr, sollten sich Reisende unverzüglich mit einem im Reiserecht versierten Rechtsanwalt bespreche, sollen die Ansprüche nicht durch Zeitablauf verfallen.
Von eigenen Regulierungsbemühungen ist dagegen meist abzuraten, denn gerade bei Pauschalreisen ist die Frage der Höhe einer Reisepreisminderung für den Laien in der Regel nicht zu beantworten. Die Anbieter verstehen es hier sehr gut, mit Zermürbungstaktik, gefolgt von vergleichsweisen Pauschalangeboten in Form eines bei Einlösung nicht selten weitere Ansprüche ausschließenden Verrechnungsschecks oder gar fragwürdigen "Gutscheinen", die Kosten gering zu halten.
Bei Reisemängeln gibt zwar dem Laien die sog „Frankfurter Tabelle“ – von der 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts entwickelt – erste Anhaltspunkte bezüglich der Frage, ob eine Beeinträchtigung während des Urlaubs unerheblich, als geringfügig oder als ein zur Reisepreisminderung oder sogar zum Schadensersatz berechtigender Mangel zu qualifizieren ist. Dabei richtet sich der Prozentsatz der Minderung des Reisepreises aber stets nach der Intensität der konkreten Beeinträchtigungen und dies taggenau! Es kommt also stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Ein im Reiserecht versierter Rechtsanwalt weiß, welche Sätze angemessen sind und wann der Reisende neben der Minderung auch Schadensersatz wegen vergeudeter Urlaubszeit verlangen kann. Dies gilt auch für die Fragen der Kündigung des Reisevertrages oder des Abbruchs der Reise, ebenso zu Fragen der nach der Fluggastverordnung zustehenden Entschädigungsbeträge:
Rechtsanwälte Reiserecht - Rechtsanwalt Frankfurt, Langen, Darmstadt, Offenbach, Mainz, Wiesbaden
Ihr Rechtsanwalt für Reiserecht in Frankfurt, Darmstadt, Offenbach und Langen, Mainz und Wiesbaden hilft Ihnen zu Fragen rund um:
- Fluggastrecht nach der EG Verordnung
- Schadensersatz bei Nichtbeförderung und Verspätung von Flügen
- Reisepreisminderung und Schadensersatz
- Pauschal- und Individualreisen
- Rücktritt und Kündigung Reisevertrag
- Reisemängel / Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit
- Geltendmachung Stornokosten bei der Reiserücktrittsversicherung
- Verlust und Beschädigung von Reisegepäck