Arbeitsrecht

Ihre Rechtsanwälte in Offenbach, Langen und Frankfurt am Main - Arbeitsrecht

Sie haben ein arbeitsrechtliches Problem?

"Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht vertrete und berate ich seit Gründung der Kanzlei Arbeitnehmer UND Arbeitgeber sowie Betriebsräte in allen Bereichen des Individualarbeitsrechts und des Betriebsverfassungsrechts. Darüber hinaus bin ich auf das Sozialrecht spezialisiert und kann somit eine umfassende Beratung und Vertretung auch über das Arbeitsverhältnis hinaus gewährleisten."

Anwalt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ganz bewusst bearbeiten wir seit jeher sowohl Mandate aus dem Arbeitgeberbereich UND aus dem Arbeitnehmerbereich.

Nur, wer die Interessenlage beider Seiten, deren Sichtweisen und typische Probleme kennt, erreicht hier schnell und kostenschonend das Ziel.

Unsere Rechtsanwälte nutzen dabei ihr praktisches Wissen und ihre Erfahrungen mit den Arbeitsgerichten und Institutionen der Region konsequent zum Vorteil unserer Mandanten. 

Für Arbeitnehmer verteidigen wir deren Arbeitsverhältnisse gegen unberechtigten verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen und gegen Abmahnungen. Im Rahmen von Kündigungsschutzstreitigkeiten helfen wir auf Wunsch freilich dabei, eine angemessene Abfindung auszuhandeln. Unsere Rechtsanwälte gehen gegen Mobbing, Bossing, Diskriminierung und sonstige unberechtigte Benachteiligungen am Arbeitsplatz vor. Wir klären Entgeltangelegenheiten, wie etwa Ansprüche auf  Bonus, Prämie und die Erfüllung von Zielvereinbarungen, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeltansprüche sowie Lohnfortzahlungsansprüche. Fragen betreffend  Arbeitszeugnis, Urlaub, Umsetzung und Versetzung, Teilzeit, Befristung, Mutterschutz, Elternzeit,  Schwerbehinderung und zur Anwendung von Betriebsvereinbarungen und Tarifvertrag auf das bestehende Arbeitsverhältnis. Ebenso beraten wir unsere Mandanten zum Thema Arbeitszeit, Eingruppierung und Umgruppierung. Als Anwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Sozialrecht kennen wir uns insbesondere auch in allen Fragen im Zusammenhang mit der Agentur für Arbeit, der Krankenversicherung und Rentenversicherung ebenso gut aus, wie mit mit Fällen einer (drohenden) Insolvenz des Arbeitgebers, in denen es sowohl um die rechtzeitige Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren, als auch um Insolvenzausfallgeld oder Sonderkündigungsrechte geht.

Arbeitgebern sind wir gerne kontinuierliche Ratgeber und Verterter, wenn es um Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Gestalt von Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, einer Betriebsordnung und sonstigen betrieblichen Regelungen geht. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber aber auch bei bestehenden Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern oder der Arbeitnehmervertretung. Vom Arbeitsvertragsschluss (Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen und einzelner Klauseln) über die Ausübung der Leitungs-, Weisungs- und Gestaltungsrechte des Arbeitgebers im laufenden Arbeitsverhältnis - etwa in Gestalt der Ausübung des Direktionsrechts - bis hin zur Vorbereitung der wirksamen Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind unsere Rechtsanwälte kompetente Ratgeber und Vertreter. Gerade im Vorfeld einer Kündigung gilt es rechtzeitig die richtigen Schritte (wie etwa Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung, Abmahnung, Anhörung des Arbeitnehmers, Betriebliches Eingliederungsmanagement etc) unbedingt einzuhalten, soll eine Kündigung am Ende nach der Rechtsprechung des BAG wirksam sein.

 

Anwalt für Betriebsräte

Kommt es im Rahmen der Betriebsverfassung zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung, ist neben der Kenntnis der Gesetzes- und Rechtslage stets Verhandlungsgeschick gefragt. Unsere Anwälte kennen sich mit den typischen Problemen in kleinen und mittelständischen Unternehmen aus. Wir lösen Konflikte im Interesse des Betriebsfriedens und der zukünftig wirtschaftlich sinnvollen Zusammenarbeit.

 

Bei Konflikten mit dem Betriebsrat fungieren wir als Berater und Vermittler und vertreten Betriebsräte und Arbeitgeber sowohl vor der Einigungsstelle als auch im Vorfeld gegenüber dem Betriebsrat.

 

Wir behandeln unter anderem wesentliche Fragen des Arbeitsrechts wie:

  • Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag, Befristung, Kettenarbeitsvertrag
  • Probezeit, Aushilfe, Minijob
  • Arbeitszeugnis
  • Teilzeit, Teilzeitarbeit
  • Saisonarbeit, Leiharbeit, Zeitarbeit
  • Kündigung, ordentliche fristlose, außerordentliche
  • Kündigung verhaltensbedingte, personenbedingte, betriebsbedingte
  • Abmahnung
  • Sozialauswahl
  • Sozialplan
  • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitszeit, Nachtschicht, Zuschlag
  • Vergleich, gerichtlicher und außergerichtlicher
  • Lohn, Zulagen, Bonus, Bonifikation, Prämien
  • Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt, Weihnachtsgeld, Gratifikationen
  • Krankheit, Lohnfortzahlung, Krankengeld
  • Agentur für Arbeit, ALG II, Insolvenzausfallgeld, Betriebsrente
  • Lohnsteuer, Sozialabgaben, Rentenbeitrag
  • Fortbildungskosten, Ausbildungsvertrag
  • Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag
  • Betriebsübergang
  • Diskriminierung, Mobbing, Fürsorgepflicht
  • Arbeitsunfall, Wegeunfall,
  • innerbetrieblicher Schadensausgleich
  • Weisungsrecht, Betriebsrisiko
  • Zeugnis, Zeugnissprache
  • Abfindung, Kündigungsschutz
  • Bewerbungsgespräch, unzulässige Fragen

Kanzlei Sachse: Ihr Anwalt für Fragen zum Arbeitsrecht in Frankfurt am Main, Offenbach, Langen. Wir vertreten und beraten MAndanten aus der Region Bad Homburg, Bad Vilbel, Oberursel, Eschborn, Kelsterbach, Neu-Isenburg, Dreieich, Egelsbach, Heustenstamm, Dietzenbach, Erzhausen, Rödermark, Rodgau, Mörfelden-Walldorf, Heusenstamm und Umgebung.

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