Zivilrecht & Vertragsrecht

Ihre Rechtsanwälte für Fragen aus dem allgemeinen Zivilrecht und Vertragsrecht in Offenbach, Frankfurt und Langen.

 

  

 

Die Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung betreffend die allgemeinen Vertragstypen des BGB, HGB und anderen Gesetzen gehören zum Grund- und Standardwissen unserer Rechtsanwälte. Wir betreuen ständig Mandate aus dem sog. "allgemeinen Zivilrecht". Ob Kaufvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Internetgeschäfte sowie Fernabsatzverträge: Wir beraten Sie umfassend und kompetent und vertreten Sie gegenüber der Gegenseite. Fragen des Verbraucherschutzes spielen häufig eine Rolle, wenn es um Reiserecht, Transportrecht, Energieversorgungsrecht, Versicherungsrecht oder Kapitalanlagerecht geht.

Wir kennen uns daneben natürlich auch mit professionellem Forderungseinzug (Inkasso) aus, ebenso mit Fragen des gesetzlichen Schadensersatzes, der Haftung aus unerlaubter Handlung und Geschäftsführung ohne Auftrag.

Auf dieser Seite finden Sie ausgewählte Informationen zum allgemeinen Zivil- und Zivilprozessrecht, alphabetisch geordnet nach Überbegriffen.

Arzthaftungsrecht und Medizinrecht

BGH: Es besteht die Vermutung, dass ein Schaden durch ein Arzneimittel verursacht worden ist, wenn das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen. (Beschluss vom 01.07.2008 (Az.: VI ZR 287/07).

LG München: Krankenhäuser haften nur bei nachgewiesenem schuldhaften Fehlverhalten ihres Personals. Aus dem Vorliegen einer Infektion mit Hepatitis C kann allein noch kein Verschulden des Personals im Sinne eines groben Behandlungsfehlers hergeleitet werden (Urteil vom 27.08.2008, 9 O 13805/05)

BGH: Den Arzt verpflichten auch die Ergebnisse solcher Untersuchungen zur Einhaltung der berufsspezifischen Sorgfalt, die medizinisch nicht geboten waren, aber trotzdem – beispielsweise aus besonderer Vorsicht – veranlasst wurden. Der für die Auswertung eines Befunds im konkreten Fall medizinisch verantwortliche Arzt hat all die Auffälligkeiten zur Kenntnis und zum Anlass für die gebotenen Maßnahmen zu nehmen, die er aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereichs unter Berücksichtigung der in seinem Fachbereich vorausgesetzten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Behandlungssituation feststellen muss. Vor in diesem Sinne für ihn erkennbaren „Zufallsbefunden“ darf er nicht die Augen verschließen.( BGH, Urt. v. 21. 12. 2010 − VI ZR 284/09)

LSG Nordrhein-Westfalen: Opferentschädigung bei Kunstfehler bei Schönheitsoperation

Auch eine Schönheitsoperation stellt eine vorsätzliche, rechtswidrige gefährliche Körperverletzung dar, wenn die Zustimmung durch vorsätzlich falsche Aufklärung (hier bewusst unterlassener Hinweis auf erhebliches Gesundheitsrisiko aufgrund Vorerkrankungen) erschlichen wurde. Es kommt dann ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) in Betracht. (Urteil vom 21.05.2008, Az.: L 10 VG 6/07). Nach diesem Gesetz können Personen, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat geltend machen, wenn dieser trotz des von ihm in Anspruch genommenen Gewaltmonopols seine Bürger nicht hinreichend im Einzelfall vor Gewalttaten geschützt hat.

OLG München, Urt. v. 17.03.2011 - 1 U 5245/10: Eine Weigerung des Arztes, Behandlungsdokumentation im Prozess zu offenbaren, kann eine Beweisvereitelung darstellen (OLG München, Urt. v. 17.03.2011 - 1 U 5245/10)

Bank- und Kapitalmarktrecht

OLG FFM: Verlust der EC-Karte und nachfolgende Abhebung am Automaten. Kunde trägt Beweislast. Es besteht der Anscheinsbeweis für grob fahrlässiges Verhalten des EC-Kartenbesitzers, wenn nach Verlust der Karte mit dieser später Geld am Automaten abgehoben wird. Der Karteninhaber muss dann beweisen, dass er nicht zur missbräuchlichen Verwendung der Karte beigetragen hat. Es müssen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, dass das bestehende Kodierungs-System Sicherheitslücken aufweist. (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.01.2008, Az: 23 U 38/05).

BGH: Geschädigte Kapitalanleger haben einen Anspruch aus § 849 BGB auf Verzinsung des Kapitals. § 849 BGB ist auch auf eine deliktische Entziehung oder durch Täuschung bewirkte Weggabe von Geld anwendbar, wie sie bei Kapitalanlagebetrug vorliegt. (BGH Urteil vom 26.11.2007, II ZR 167/06)

OLG Frankfurt am Main: Banken müssen einen Darlehensnehmer grundsätzlich nicht über die Gefahren und Risken der Verwendung des Darlehens aufklären. Eine Aufklärungspflicht der Bank kommt nur bei einem konkreten Wissensvorsprung bei einem institutionalisierten Zusammenwirken der Bank mit dem Verkäufer oder Vermittler des finanzierten Objekts und der Bank gegenüber dem Anleger in Frage.

BGH: Immobilienkauf: Aufklärungspflichten Leerstand. Übernimmt der Verkäufer von Wohnungs- oder Teileigentum eine Mietgarantie, lässt dies seine Verpflichtung nicht entfallen, den Käufer darüber aufzuklären, dass das zur Vermögensbildung bestimmte Kaufobjekt tatsächlich leer steht und nicht vermietet ist. (Urteil vom 10.10.2008 - V ZR 175/07)

OLG Karlsruhe: Aufsichtsratsvorsitzender haftet persönlich bei Untätigkeit trotz Kenntnis eines Prospektfehlers. Ein Aufsichtsratsmitglied, das trotz Kenntnis von Prospektfehlern untätig bleibt, macht sich der Beihilfe zum Betrug schuldig und haftet geschädigten Anlegern persönlich auf Schadensersatz. (Urteil vom 04.09.2008 - 4 U 26/06)

BGH: Banken müssen Anlegeempfehlungen kritisch überprüfen

Banken sind im Rahmen eines Beratungsvertrags verpflichtet, Kapitalanlagen mit banküblichem kritischem Sachverstand zu prüfen. Die reine Plausibilitätsprüfung reicht insoweit nicht aus, es muss dagegen nicht jede negative Berichterstattung über die von ihr vertriebene Kapitalanlage bekannt sein. Liegt eine solche Kenntnis aber tatsächlich vor, muss diese die Prüfung einbezogen werden. (Urteil vom 07.10.2008, XI ZR 89/07)

Ebay und Recht

BGH: Werden unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben, liegt ein Handeln unter fremdem Namen vor, auf das die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheins- oder der Duldungsvollmacht entsprechend anzuwenden sind. Ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung des Inhabers eines eBay-Mitgliedskontos unter fremdem Namen abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen sind dem Kontoinhaber nur unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder der Anscheinsvollmacht zuzurechnen. Für eine Zurechnung reicht es nicht bereits aus, dass der Kontoinhaber die Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff des Handelnden geschützt hat. Eine von eBay gestellte und von jedem registrierten Nutzer akzeptierte Formularklausel, wonach Mitglieder grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten haften, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden, begründet keine Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern. (BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09 (OLG Hamm))

Energieversorgungsrecht

BGH: Preiserhöhungsklausel in Erdgassondervertrag unwirksam

Eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Energiversorger berechtigt, Preise bei Erhöhung der Einkaufspreise zu erhöhen, stellt eine den Geboten von Treu und Glauben widersprechende unangemessene Benachteiligung der Gaskunden dar und ist nichtig, wenn sie nicht gleichzeitig für den Fall der Senkung der Bezugspreise auch eine Pflicht zur Tarifsenkung vorsieht. (BGH Entscheidung 29.04.2008 (KZR 2/07)

Landgericht Frankfurt am Main: Strompreise: Allgemeine Preiserhöhungsklausel in Stromversorgungssondervertrag ist unwirksam.

Eine Klausel in einem Stromversorgungsvertrag, die den Stromversorger berechtigt, den Strompreis einseitig zu erhöhen ist auch unter Gewährung eines Sonderkündigungsrecht nach § 307 BGB unwirksam, wenn sie nicht an Kostensteigerungen gebunden ist und wenn sie für den Fall der Ermäßigung der Kosten nicht gleichzeitig eine Pflicht des Energieversorgers enthält, die Preise zu senken. (Leitsatz der Kanzlei) (LG FFM Urteil vom 25.06.2008) (Dieses von unserer Kanzlei erstrittene Urteil ist nicht rechtskräftig. Vor dem Bundesgerichtshof wird zur Zeit das Revisionsverfahren geführt. Über den Ausgang werden wir auf diesen Seiten Informieren. Die Entscheidung ist im

Volltext hier abrufbar:

Urteil

Kaufrecht

EuGH: Kein Wertersatz für Nutzung bei Rückgabe mangelhafter Ware. Ein Verbraucher muss dem Verkäufer eines mangelhaften Verbrauchsguts keinen Wertersatz für die Nutzung des Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch leisten. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Anders als der Verbraucher, der bereits den Kaufpreis gezahlt habe, erfülle der Verkäufer eines nicht vertragsgemäßen Verbrauchsguts seine vertragliche Verpflichtung nicht ordnungsgemäß und müsse daher die Folgen der Schlechterfüllung tragen (Urteil vom 17.04.2008; Az.: C-404/06).

BGH: Verbrauchsgüterkauf: Keine Pflicht des Verbrauchers bei Ersatzlieferung für die Nutzung der Mangelware Wertersatz zu zahlen. Der Verkäufer kann beim Verbrauchsgüterkauf vom Verbraucher im Falle der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware entgegen dem Wortlaut von § 439 Abs. 4, § 346 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB keinen Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen. Eine solche Verpflichtung wäre nicht mit Art. 3 der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (1999/44/EG) vereinbar, führte der Bundesgerichtshof aus (Urteil vom 26.11.2008, Az.: VIII ZR 200/05)

BGH: Nutzungsausfallentschädigung auch nach Rücktritt von Kaufvertrag. Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag wird ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nicht ausgeschlossen. Entgeht dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung oder führt die Rückgabe der mangelhaften Sache zum Nutzungsausfall besteht diesbezüglich grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz. (BGH, 28.11.2007, Az: VIII ZR 16/07)

BGH: Bei Rückabwicklung eines Verbrauchgüterlaufs steht einem Anspruch des Verkäufers auf Nutzungsersatz gemäß § 246 I BGB europäisches Recht nicht entgegen (BGH Urteil 16.09.2009 AZ: VIII ZR 243/08)

BGH: Rücktritt vom Kaufvertrag: Wertersatzanspruch richtet sich nach dem Wert der Gegenleistung. Der Wertersatz gemäß § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB wird an dem Wert der Gegenleistung bemessen (Urteil vom 19.11.2008 Az.: VIII ZR 311/07).

BGH: Unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen kann zum Schadensersatz führen.

Ein Verkäufer hat Anspruch auf Ersatz der Kosten, die er aufgewendet hat, um einen vom Käufer beanstandeten, aber tatsächlich nicht vorhandenen Mangel des Kaufgegenstands zu beseitigen. (BGH - Urteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06)

BGH: Aufforderung zur umgehenden Mangelbeseitigung genügt Fristsetzung zur Nacherfüllung. Für die Fristsetzung zur Nacherfüllung bei Geltendmachung von Schadenersatz nach § 281 Abs. 1 BGB reicht es aus, wenn der Käufer eines Autos den Verkäufer auffordert, den Mangel umgehend zu beseitigen. Auch mit der Aufforderung zur umgehenden Nacherfüllung wird eine zeitlich bestimmbare Grenze gesetzt. Die Angabe eines bestimmten Termins oder Zeitraums ist für die Bestimmung einer angemessenen Frist nicht erforderlich.

BGH, Urteil vom 12.08.2009 - VIII ZR 254/08

BGH: Der Käufer kann den Kaufpreis sofort, d.h. ohne sonst zu fordernde vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung mindern, wenn der Verkäufer ihm einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat. In diesem Falle ist die für die Beseitigung eines Mangels erforderliche Vertrauensgrundlage so stark beschädigt, dass auch die Mangelbeseitigung durch einen im Auftrag des Verkäufers agierenden Dritten nicht in Betracht kommt. (BGH Urteil vom 09.Januar 2008 Az: VIII ZR 210/06).

BGH: Bei der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler handelt es sich lediglich um eine Wissenserklärung oder Wissensmitteilung, mit der der Verkäufer die Angaben des Vorbesitzers wiedergibt. Es liegt keine Beschaffenheitsvereinbarung der "Unfallfreiheit" vor. Der Käufer kann aber beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges regelmäßig erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist. Besteht der Mangel allein in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs von weniger als 1% des Kaufpreises ist der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. (BGH URTEIL vom 12. März 2008 Az: VIII ZR 253/05)

BGH: Der Verkäufer eines gebrauchten Pkw muss den Käufer darüber aufklären, dass er das Fahrzeug von einem nicht im Kfz-Brief eingetragenen Zwischenhändler erworben hat. Der Achte Zivilsenat sprach mangels Aufklärung über diesen Umstand einem Autokäufer Schadenersatzansprüche gegenüber den Verkäufer und Vermittler des Autokaufs zu (BGH: Urteil vom 16.12.2009, Az.: VIII ZR 38/09).

BGH:Für den Erfüllungsort der Nacherfüllung sind in erster Linie die von den Parteien getroffenen Vereinbarungen entscheidend. Fehlen vertragliche Abreden über den Erfüllungsort, ist auf die jeweiligen Umstände, insbesondere die Natur des Schuldverhältnisses, abzustellen. Lassen sich auch hieraus keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen, ist der Erfüllungsort letztlich an dem Ort anzusiedeln, an welchem der Verkäufer zum Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung (§ 269 Abs. 2 BGB) hatte. (BGH, Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 220/10)

BGH: Der Käufer einer Sache genügt seiner Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung durch den Nachweis, dass das von ihm gerügte Mangelsymptom weiterhin auftritt. Anders ist dies nur, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht ( Urteil vom 09.03.2011 - VIII ZR 266/09 (OLG Bamberg)

BGH: Für die Beurteilung der Frage, ob beim Kfz-Kauf ein Mangel des gelieferten Fahrzeugs unerheblich ist und der Käufer deswegen nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen (Az.: VIII ZR 139/09).

(Es schadet nicht mehr, wenn sich im Nachgang herausstellt, dass der Mangel geringfügig ist, wenn im Zeitpunkt des Rücktritts die Erheblichkeit und der Beseitigungsaufwand unklar sind)

BGH: Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist bei einem behebbaren Mangel ausgeschlossen, wenn die Kosten seiner Beseitigung im Verhältnis zum Kaufpreis geringfügig sind. Das ist – auch im gehobenen Preissegment – jedenfalls dann der Fall, wenn die Mängelbeseitigungskosten ein Prozent des Kaufpreises nicht übersteigen. Für die Frage der Erheblichkeit der Pflichtverletzung i. S. von § BGB § 323 BGB § 323 Absatz V 2 BGB kommt es auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung nur dann an, wenn der Mangel nicht oder nur mit hohen Kosten behebbar oder die Mangelursache im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ungewiss ist, etwa weil auch der Verkäufer sie nicht feststellen konnte. Urteil vom. 29. 6. 2011 − BGH Aktenzeichen VIII ZR 202/10)

Reiserecht

BGH: Flugverspätung von mehr als fünf Stunden führt nicht zur Erstattung des gesamten Pauschalreisepreises. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen ist auf Pauschalreisen, bei denen neben der Beförderungen noch eine Reihe anderer Leistungen erbracht werden nicht dahingehend anwendbar, dass der Reisende von der gesamten Reise zurücktreten könnte, weil der Flug 5 Stunden Verspätung hat (Urteil vom 07.10.2008 Az.: X ZR 37/08).

BGH: Technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, begründen für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung befreien können, bei einer aufgrund des Defekts erforderlichen Annullierung des Flugs die nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehene Ausgleichszahlung zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn das Luftfahrtunternehmen alle vorgeschriebenen oder sonst bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt gebotenen Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt hat. (BGH: Urteil 12.11.2009, Xa ZR 76/07)

Versicherungsrecht

BGH: Füllt ein Versicherungsagent das Antragsformular nach den Angaben des Antragstellers aus, so muss sich der Versicherer die dem Agenten zur Kenntnis gebrachten Umstände als bekannt zurechnen lassen. Der Versicherer muss es sich zurechnen lassen, wenn der Agent die notwendigen Nachfragen unterlässt. Unterlässt der Versicherer eine ihm hiernach obliegende Rückfrage und sieht er insoweit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung ab, so ist es ihm im Weiteren nach Treu und Glauben verwehrt, gestützt auf die Unvollständigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers wirksam vom Versicherungsvertrag zurück zu treten. Der Versicherer muss gegenteilgem Vortrag des Versicherungsnehmers beweisen, dass die im Formular niedergelegten Fragen dem Versicherungsnehmer tatsächlich gestellt und so wie niedergelegt von ihm beantwortet worden sind. (BGH Urteil vom 05.03.2008 Az: IV ZR 119/06)

OLG Hamm: Die vorübergehende Aufbewahrung von Gegenständen außerhalb der Wohnung schließt den Versicherungsschutz bei Diebstahl nicht aus (Urteil OLG Hamm 07.09.2007, 20 U 54/07)

OLG München: Kein Versicherungsschutz bei Unfallverursachung infolge Trunkenheit. Wer einen Autounfall bei klaren Sichtverhältnissen und auch sonst normalen Verhältnissen infolge Alkoholkonsums verursacht, dem kommt kein Versicherungsschutz zu. (OLG München, Urteil vom 27.06.2008 - 10 U 5654/07)

BGH: Wird die Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung der versicherten Person durch Umstände an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verursacht oder verstärkt ( hier durch „Mobbing“), handelt es sich um eine Erkrankung und nicht um eine bloße „Arbeitsplatzunverträglichkeit“. Es besteht dann Anspruch auf Krankentagegeld (BGH, Urt. v. 9. 3. 2011 − IV ZR 52/08)

Werkvertragsrecht

BGH: Schwarzarbeit schließt Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nicht aus, wenn Verbraucher und Schwarzarbeiter einen Auftrag "ohne Rechnung" vereinbart haben. Es ist trotz Nichtigkeit des Vertrages treuwidrig, wenn sich der Werkunternehmer nach Durchführung des Auftrags auf die Nichtigkeit des Vertrags beruft. (BGH: Urteile vom 24.04.2008, VII ZR 42/07 u. 140/07)

OLG Hamm: Die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" verhindert Abnahmewirkung nicht! Es liegt aber ein Mängelvorbehalt vor, wie ihn § 640 Abs.2 BGB ausdrücklich vorsieht. (OLG Hamm 14.03.2008, 21 U 34/07)

BGH: Ist die Mängelbeseitigung nur auf eine bestimmte Weise möglich, ist der Unternehmer verpflichtet, diese vorzunehmen. Der Besteller kann ein dieser Verpflichtung nicht entsprechendes und damit untaugliches Angebot von vornherein zurückweisen (BGH, Urt. v. 5. 5. 2011 − VII ZR 28/10 (OLG Bamberg)

EuGH: Bei mangelhafter Kaufsache muss der Verkäufer dem Käufer nicht nur mangelfreie Ware nachliefern, sondern auch die Ein- und Ausbaukosten übernehmen. Dies gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Die Ein- und Ausbaukosten sind zum Zwecke der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen i.S. des § 439 BGB (Urteil vom 16. 6. 2011 - C 65/09 und C-87/09)

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