Erbrecht

Ihre Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, Langen und Offenbach am Main - Erbrecht

Ein Erbfall kann viele rechtliche Risiken und Probleme mit sich bringen. Die Erbenstellung führt in aller Regel dazu, dass der Erbe insgesamt in die Rechtsstellung des Verstorbenen einrückt und damit auch Vertragspartner Dritter wird, die er ggf. gar nicht kennt, ebenso wird er Verpflichteter der Verbindlichkeiten des Erblassers. Rechtssicherheit kann hier in aller Regel nur ein spezialisierter Berater herstellen, der den Erben anhand der Sach- und Rechtslage über die bestehenden Möglichkeiten und Risiken aufklärt.

Auch bei der Testamentsgestaltung ist in aller Regel fachlicher Rat erforderlich. Die gesetzliche Erbfolge führt nämlich gerade bei modernen Formen der Lebensgemeinschaft selten zur Verwirklichung des tatsächlichen Willens des Erblassers.  In Fällen einer plötzlichen schweren Erkrankung oder eines Unfalls ist es dann leider oft zu spät dafür, noch wirksame letztwillige Verfügungen zu treffen. Es empfiehlt sich hier dringend, dass bereits in guten Tagen sinnvolle Vorkehrungen für den eigenen Tod getroffen werden.

Der "letzte Wille" in Gestalt von Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag sollte ferner nach seiner Errichtung in regelmäßigen Abständen darauf hin geprüft werden, ob er den aktuellen Lebensumständen noch entspricht. Persönliche und familiäre Verhältnisse ändern sich in unserer modernen Zeit immer häufiger. Hier kann ein im Erbrecht versierter Berater dafür sorgen, dass auch die letztwillige Verfügung den geänderten Umständen angepasst wird, damit stets der aktuelle Wille des Erblassers im Falle des Todes zur Durchsetzung kommt.

Wenn ein naher Angehöriger stirbt und eine Erbschaft im Raum steht, sollte im Zweifel zeitnah anwaltlicher Beistand hinzugezogen werden. Denn oft können gerade die nächsten Angehörigen des Verstorbenen in ihrer Trauer kaum selbst die notwendigen "amtlichen" Schritte fristgemäß in die Wege leiten.

Wir stehen unseren Mandanten beratend und als Vertreter zur Seite und regeln auf Wunsch die rechtlichen Formalitäten, die den Nachlass betreffen. Vor allem bei Erbfällen mit Auslandsbezug sind die Erben meist überfordert, da ausländische Stellen hinzugezogen und koordiniert werden müssen, ggf. fremdes Erbrecht anwendbar ist.

Tritt ein Todesfall in der Familie ein, ist neben der gesetzlichen Erbfolge zunächst immer zu überprüfen, ob der Verstorbene nicht irgendwo ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügungen hinterlassen hat. Dies kann ein klassisches handschriftliches Testament, ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag sein. Es kann aber im Einzelfall eine solche Verfügung auch versteckt vorliegen, etwa in einem Brief des Erblassers, einer Notiz oder Ähnlichem. Liegt eine solche letztwillige Verfügung vor, muss diese unbedingt sofort dem Nachlassgericht zur Verfügung gestellt werden, damit die Erbschaft und der letzte Wille des Verstorbenen wirksam durchgesetzt werden können.

Steht die Erbschaft fest, muss der Erbe binnen einer Frist von 6 Wochen darüber entscheiden, ob er das Erbe antritt oder ob nicht besser (etwa bei Überschuldung des Nachlasses) eine Erbschaftsausschlagung und/oder Geltendmachung des Pflichtteils oder aber eine Beschränkung der Haftung des Erben auf den Nachlass bzw. eine Nachlassinsolvenz erfolgen soll. Bei Untätigkeit gilt die Erbschaft als angenommen und droht dem Erben ohne weitere Prüfung stets die Gefahr, dass er Gläubigern des Verstorbenen am Ende sogar über den Wert der Erbschaft hinaus mit seinem Privatvermögen haften muss.

Wird die Erbschaft angetreten, kann und sollte seitens der Erben umgehend ein Erbschein beantragt werden. Mit diesem kann der Erbe sich gegenüber Dritten als Rechtsnachfolger des Erblassers legitimieren und gegenüber den Vertragspartnern des Verstorbenen wirksam rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben. Man benötigt diesen Erbschein etwa, um die Wohnung des Verstorbenen zu kündigen, Konten aufzulösen, den Erbschaftsbesitzer und andere Miterben zu veranlassen, ein Nachlassverzeichnis zu fertigen oder ein Grundstück im Grundbuch umtragen zu lassen.

Existieren mehrere Erben, bilden diese bis zur Abwicklung des Nachlasses eine sog. Erbengemeinschaft, die den Nachlass nun gemeinsam nach gesetzlichen Regeln verwalten und die Nachlassschulden und bestehende Vermächtnisse abwickeln muss, bevor es überhaupt zu einer Verteilung kommen kann. Gehört zum Nachlass ein Grundstück (ggf. das Elternhaus), bestehen oft erhebliche Meinungsverschiedenheiten, wie und ob dieses zu verwerten oder zu nutzen ist.

Ein Rechtsanwalt kann hier für den Erben zunächst die übrigen Erben ermitteln, eine Bestandsaufnahme des Nachlasses einleiten, die Schriftstücke auswerten, einen Erbschein beantragen, die Korrespondenz mit den Miterben und Vertragspartnern des Verstorbenen (Banken, Versicherungen, Vermieter, Internet- und Telefonanbieter, Arbeitgeber etc) führen und den Nachlass sauber abwickeln, er kann die Räumung der Wohnung des Erblassers organisieren und die Verteilung des Nachlasses und der Vermächtnisse auf die Berechtigten steuern und überwachen.

Kommt es dennoch zwischen den Hinterbliebenen zu Streit und zu einer Erbauseinandersetzung ist besonderes Fingerspritzengefühl gefragt. Ein familiärer Streit um den Nachlass wird ohne anwaltlichen Beistand leider viel zu oft sehr erbittert geführt.  Wir lösen Konflikte in Erbsachen für unsere Mandanten stets mit der gebotenen Distanz und Sachlichkeit, im Interesse, den Familienfrieden so wenig wie möglich zu belasten.

Wir betreuen für unsere Mandanten nach allem das gesamte Erbrecht, die Testamentsgestaltung, die Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung. Wir helfen und beraten zu allen Fragen der gesetzlichen Erbfolge, des Testaments sowie seiner Gestaltung und zu Möglichkeiten anderer Verfügungen von Todes wegen. Wir entwerfen für unsere Mandanten Testamente, Vermächtnisse, Erbverträge und Verfügungen von Todes wegen, klären anhand eines bestehenden Testaments, der Verfügung von Todes Wegen oder dem Gesetz über die Erbfolge, den Pflichtteil und Folgen der Erbschaft auf, helfen bei der Bestimmung, Abwicklung und bei der Durchsetzung der Ansprüche in Nachlassstreitigkeiten, etwa Durchsetzung der Auskunft- und Herausgabeansprüchen der Erben und Pflichtteilsberechtigen sowie Durchsetzung von Ausgleichs- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen und beraten taktisch zur Vorgehensweise.

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber allen Stellen, natürlich in letzter Konsequenz auch vor den Nachlassgerichten der Region.

Kanzlei Sachse: Ihr Anwalt in Fragen zum Erbrecht in Frankfurt am Main, Offenbach, Langen, wir vertreten und BEraten Mandanten aus der Region Bad Homburg, Bad Vilbel, Oberursel, Eschborn, Kelsterbach, Neu-Isenburg, Dreieich, Egelsbach, Heustenstamm, Dietzenbach, Erzhausen, Rödermark, Rodgau, Mörfelden-Walldorf, Heusenstamm und Umgebung.

Spezialisierte Rechtsberatung unter anderem zu den Themen Testament, Erbschaftsauseinandersetzung, Vermächtnis, Pflichtteil, Testamentsvollstreckung, Nachlass und Erbvertrag.

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