Verwaltungsrecht
Ihre Rechtsanwälte in Offenbach, Langen und Frankfurt am Main -Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander, sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutiven.
Der Staat und Behörden treten gegenüber dem Bürger in fast allen Lebensbereichen in Erscheinung. Der Umgang mit Behörden gestaltet sich für den Bürger in aller Regel schwierig. Während die Behörde mit spezialisiertem Personal aufwarten kann, das die immer gleichen Abläufe jahrelang praktiziert, ist der Adressat in aller Regel bereits mit dem gesprochenen und geschriebenen "Behördendeutsch" und den unzähligen Verweisen auf Paragraphen aus unterschiedlichsten Gesetzen überfordert. Da dem Bürger selbst auch kein Akteneinsichtsrecht zusteht, zudem meist Fristen ablaufen, besteht faktisch stets eine erhebliche Einschränkung auf Seiten des Bürgers und erwachsen viel zu oft rechtswidrige Maßnahmen der Behörden in Bestandskraft.
Als Anwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht führen wir für unsere Mandanten Verwaltungsverfahren, nehmen an Anhörungen des Widerspruchsausschusses und Anhörungsausschusses teil, stellen Anträge im Verwaltungsverfahren und überprüfen Bescheide und Verwaltungsakte auf deren Rechtmäßigkeit.
Ist der Bescheid rechtswidrig, muss unbedingt rechtzeitig Widerspruch gegen den Verwaltungsakt eingelegt werden. Hat dieser keinen Erfolg, muss über die ebenfalls fristgebundene Anfechtungsklage / Verpflichtungsklage rechtzeitig gegen den Bescheid und Widerspruchsbescheid Rechtsschutz begehrt werden. Ist eiliges Handeln gefragt, kann im Einzelfall eine einstweiligen Anordnung beantragt werden. Ist ein Bescheid für sofort vollziehbar erklärt worden, ist ein Antrag auf Wiederherstellung oder Anordnung der Aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs statthaft.
Egal um was es geht: Wir setzen Ihre Rechte gegenüber Staat und Verwaltung konsequent in letzter Konsequenz auch vor den Verwaltungsgerichten der Region für Sie durch.
Ob allgemeines Verwaltungsrecht, Baurecht, Gaststättenrecht, Schulrecht oder Polizeirecht, Datenschutzrecht, Beamtenrecht oder Fahrerlaubnisrecht, Sie werden in allen Bereichen des Verwaltungsrechts kompetent von unseren Anwälten beraten.








