Die Kanzlei
  • Startseite
  • Wir über uns
  • Anwälte
  • Onlineanfrage
  • Gebühren
  • Formulare / Vollmachten
  • Impressum
Rechtsgebiete
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Erbrecht
  • Zivilrecht - Vertragsrecht
Unsere Standorte
  • Standort Offenbach
  • Routenplaner Offenbach
  • Standort Langen
  • Routenplaner Langern

 

Ihre Anwaltskanzlei für das Erbrecht in Langen und Offenbach am Main

 

Beim Tod handelt es sich um eines der letzten Tabuthemen unserer Gesellschaft. Die meisten Menschen neigen dazu, erst in besonderen Not- und Ausnahmesituationen darüber nachzudenken, welche Auswirkungen ihr Tod denn konkret haben wird und ob die nächsten Angehörigen im Falle des Todes ausreichend abgesichert sind. Die gesetzliche Erbfolge führt gerade bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften selten zur Verwirklichung des tatsächlichen Willens des Erblassers. In Fällen einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls kann es dann zu spät sein, noch wirksame letztwillige Verfügungen zu treffen. Es gehört daher zu einem verantwortungsbewussten und selbstbestimmten Leben, dass bereits in guten Tagen sinnvolle Vorkehrungen für den eigenen Tod getroffen werden. Durch Errichtung eines wohlüberlegten Testaments oder Abschluss eines Erbvertrages bleibt nichts dem Zufall überlassen und kann eine differenzierte Regelung bis ins Detail getroffen werden. 

 

Anwalt Erbrecht Langen, Offenbach, Dreieich, Neu-Isenburg, Rödermark, Dietzenbach, Mörfelden-Walldorf, Heusenstamm, ErzhausenDer "letzte Wille" in Gestalt von Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag sollte ferner nach seiner Errichtung in regelmäßigen Abständen darauf hin geprüft werden, ob er den aktuellen Lebensumständen noch entspricht. Persönliche und familiäre Verhältnisse ändern sich in unserer modernen Zeit immer häufiger. Hier kann ein im Erbrecht versierter Berater dafür sorgen, dass auch die letztwillige Verfügung den geänderten Umständen angepasst wird, damit stets der aktuelle Wille des Erblassers im Falle des Todes zur Durchsetzung kommt. Wenn ein naher Angehöriger stirbt und eine Erbschaft im Raum steht, sollte im Zweifel ebenfalls zeitnah anwaltlicher Beistand hinzugezogen werden. Denn oft können gerade die nächsten Angehörigen des Verstorbenen in ihrer Trauer kaum selbst die notwendigen "amtlichen" Schritte fristgemäß in die Wege leiten und lässt auch die Pietät zwischen den Hinterbliebenen manchmal das Notwendige nicht zu.

 

Wir stehen unseren Mandanten in dieser schweren Zeit beratend und als Vertreter zur Seite und regeln auf Wunsch alle Formalitäten, die den Nachlass betreffen. Vor allem bei Erbfällen mit Auslandsbezug sind die Erben meist völlig überfordert, da  auch noch ausländische Stellen hinzugezogen und koordiniert werden müssen, ggf. fremdes Erbrecht anwendbar ist.

Tritt ein Todesfall in der Familie ein, ist neben der gesetzlichen Erbfolge zunächst immer zu überprüfen, ob der Verstorbene nicht irgendwo ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügungen hinterlassen hat. Dies kann ein klassisches handschriftliches Testament, ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag sein. Es kann aber im Einzelfall eine solche Verfügung auch versteckt vorliegen, etwa in einem Brief des Erblassers, einer Notiz oder Ähnlichem. Liegt eine solche letztwillige Verfügung vor, muss diese unbedingt sofort dem Nachlassgericht zur Verfügung gestellt werden, damit die Erbschaft und der letzte Wille des Verstorbenen wirksam durchgesetzt werden können.

 

 

Steht die Erbschaft fest, muss der Erbe binnen einer Frist von 6 Wochen darüber entscheiden, ob er das Erbe antritt oder ob nicht besser (etwa bei Überschuldung des Nachlasses) eine Erbschaftsausschlagung und/oder Geltendmachung des Pflichtteils oder aber eine Beschränkung der Haftung des Erben auf den Nachlass bzw. eine Nachlassinsolvenz erfolgen soll. Bei Untätigkeit gilt die Erbschaft als angenommen und droht dem Erben ohne Prüfung stets die Gefahr, dass er Gläubigern des Verstorbenen am Ende sogar über den Wert der Erbschaft hinaus mit seinem Privatvermögen für die Schulden des Erblassers haften muss.

 

Wird die Erbschaft angetreten, kann und sollte seitens der Erben umgehend ein Erbschein beantragt werden. Mit diesem kann der Erbe sich gegenüber Dritten als Rechtsnachfolger des Erblassers legitimieren und gegenüber den Vertragspartnern des Verstorbenen wirksam rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben. Man benötigt diesen Erbschein etwa, um die Wohnung des Verstorbenen zu kündigen, Konten aufzulösen, den Erbschaftsbesitzer und andere Miterben zu veranlassen, ein Nachlassverzeichnis zu fertigen oder ein Grundstück im Grundbuch umtragen zu lassen.

Existieren mehrere Erben, bilden diese bis zur Abwicklung des Nachlasses eine sog. Erbengemeinschaft, die den Nachlass nun gemeinsam nach gesetzlichen Regeln verwalten und die Nachlassschulden abwickeln muss, bevor es überhaupt zu einer Verteilung kommen kann. Gehört zum Nachlass ein Grundstück (ggf. das Elternhaus), bestehen oft erhebliche Meinungsverschiedenheiten, wie und ob dieses zu verwerten oder zu nutzen ist.

Ein Rechtsanwalt kann hier für den Erben zunächst die übrigen Erben ermitteln, eine Bestandsaufnahme des Nachlasses einleiten, die Schriftstücke auswerten, einen Erbschein beantragen, die Korrespondenz mit den Miterben und Vertragspartnern des Verstorbenen (Banken, Versicherungen, Vermieter, Internet- und Telefonanbieter, Arbeitgeber etc) führen und den Nachlass schnell und sauber abwickeln, er kann die Räumung der Wohnung des Erblassers organisieren und die Verteilung des Nachlasses und der Vermächtnisse auf die Berechtigten steuern und überwachen.

Kommt es dennoch zwischen den Hinterbliebenen zu Streit und zu einer Erbauseinandersetzung ist stets besonderes Fingerspritzengefühl gefragt. Ein familiärer Streit um den Nachlass wird ohne anwaltlichen Beistand leider sehr oft erbittert geführt. Es kann zum dauerhaften Bruch zwischen den Familienmitgliedern kommen. Wir lösen Konflikte in Erbsachen für unsere Mandanten stets mit der gebotenen Distanz und Sachlichkeit, im Interesse, den Familienfrieden so wenig wie möglich zu belasten.

Wir betreuen für unsere Mandanten das gesamte Erbrecht, die Testamentsgestaltung, die Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung. Wir helfen und beraten zu allen Fragen der gesetzlichen Erbfolge, des Testaments sowie seiner Gestaltung und zu Möglichkeiten anderer Verfügungen von Todes wegen. Wir entwerfen für unsere Mandanten Testamente, Vermächtnisse, Erbverträge und Verfügungen von Todes wegen, klären anhand eines bestehenden Testaments, der Verfügung von Todes Wegen oder dem Gesetz über die Erbfolge, den Pflichtteil und Folgen der Erbschaft auf, helfen bei der Bestimmung, Abwicklung und bei der Durchsetzung der Ansprüche in Nachlassstreitigkeiten, etwa Durchsetzung der Auskunft- und Herausgabeansprüchen der Erben und Pflichtteilsberechtigen sowie Durchsetzung von Ausgleichs- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen und beraten taktisch zur Vorgehensweise.

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber allen Stellen, natürlich in letzter Konsequenz auch vor den Nachlassgerichten der Region.

 

Kanzlei Sachse: Ihr Anwalt in Fragen zum Erbrecht in Offenbach, Langen, Dreieich, Egelsbach, Erzhausen, Mörfelden-Walldorf, Rödermark, Heusenstamm und Umgebung

 

Spezialisierte Rechtsberatung unter anderem zu den Themen Testament, Erbschaftsauseinandersetzung, Vermächtnis, Pflichtteil, Testamentsvollstreckung, Nachlass und Erbvertrag.

 

Anwaltskanzlei Sachse - Ihre ebenso spezialisierte und zertifizierte Kanzlei zu den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht.

 

Anwaltskanzlei Sachse - Rechtsanwalt Langen, Anwalt Dreieich, Egelsbach, Neu-Isenburg, Mörfelden-Walldorf, Offenbach, Dietzenbach, Heusenstamm, Rodgau, Erzhausen, Offenthal, Darmstadt, Rödermark.

 

 
World's Top Web Hosting providers awarded and reviewed. Find a reliable green hosting service, read greengeeks review

Copyright © 2011 Kanzlei Sachse
All Rights Reserved.

Joomla Templates by PWC, visit WebHostingTop.org for ipage review