Baurecht

Erstberatung zum Festpreis 99,95 Euro

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Ihr Rechtsanwalt für das öffentliche und private Baurecht und Architektenrecht in Langen, Mainz, Wiesbaden, Offenbach, Darmstadt und Frankfurt

Weil Sie beim Bauen nichts dem Zufall überlassen dürfen. Ob öffentliches Baurecht oder privates Bau- und Architektenrecht - unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen sofort!

Als etablierte und moderne Rechtsanwaltskanzlei halten wir heute für unsere Mandanten ein großes und interdisziplinär tätiges spezialisiertes Beraterteam vor. Wir betreuen auf diesem Wege zwar nahezu alle gängigen Rechtsgebiete, dies aber jeweils durch besonders praktisch erfahrene und spezialisierte Berater.

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen des Baurechts, dabei bieten wir die Erstberatung zum fairen Pauschalpreis von 99,95 Euro an.

Im privaten und öffentlichen Baurecht beraten und vertreten unsere Rechtsanwälte  BauherrenBauträger, Architekten und Wohnungsbauunternehmen aber auch die Gewerke ausführenden Firmen zu allen Fragen des Bauens. In diesem Bereich überschneiden sich meist verschiedene Rechtsgebiete. Neben der Frage der Baugenehmigung, sowie öffentlich-rechtlicher verwaltungsrechtlicher Fragen sind vor allem Fragen im Rahmen des privaten Bauträgervertrages sowie der einzelnen Gewerke rechtlich werkvertraglich zu klären. Daneben sind neben der Baufinanzierung meist auch sachenrechtliche Problematiken im Rahmen des Grundstückskaufs und grundbuchrechtlicher Eintragungen zu beachten. Die Kanzlei Sachse bietet ihren Mandanten hierbei dan ihres großen Beraterteams in besonderer Weise spezialisierten Rechtsrat zum gesamten Baurecht aus einer Hand. Denn wir können durch unsere verwaltungsrechtlich versierten Rechts- und Fachanwwälte sowohl verwaltungsrechtliche Fragen nach den Bauordnungen der Länder und dem BauGB, als auch durch unsere auf das private Baurecht spezialisierten Rechtsanwälte privatrechtliche Fragen nach der meist anwendbaren VOB oder dem Werkvertragsrecht sowie zu kaufrechtlichen Aspekten im Rahmen des Grundstückkaufs oder nach dem Architektenvertrag (HOAI) oder dem Gruindstückskaufvertrag beantworten.

Bei (gerichtlichen) Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten, setzen wir die bestehenden Ansprüche unserer Mandanten effektiv und schnell für diese durch bzw. wehren unberechtigte Forderungen für unsere Mandanten ab.